Antrag Nr. 037/2021 der Klimaliste Erlangen
1.
Die Stadt Erlangen stimmt der geplanten
Anbindung gemäß Anlage 1 zu.
2. Die ergänzenden Planungen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit (d.h. Aufzug und Rampenbauwerk) werden beauftragt und die Kosten mit der Firma Siemens geteilt.
3. Die Planungen werden für vorbereitende Maßnahmen zur Verlängerung der Brücke nach Westen erweitert.
4. Der Antrag Nr. 034/2021 der Klimaliste Erlangen ist abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Zusammenhang mit dem Siemens Campus soll eine attraktivere Anbindung der S-Bahnhaltestelle Paul-Gossen-Straße an den Siemens Campus geschaffen werden. Hierzu soll ein zweiter S-Bahnzugang vom südlichen Ende des Bahnsteiges direkt in den Siemens-Campus geführt werden.
In diesem Zusammenhang wurde im UVPA am 15.05.2018 (s. Anlage 2), durch Antrag im Stadteilbeirat Anger / Bruck am 19.03.2019 sowie durch Antrag Nr. 034/2021 der Klimaliste Erlangen (Anlage 3) die Verlängerung der Brücke über den 2. S-Bahnzugang hinaus nach Westen bis zum Brucker Radweg thematisiert. Es wurde beantragt, dass die Stadtverwaltung entsprechende Verhandlungen aufnimmt und über den aktuellen Planungsstand berichtet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In den vergangenen Jahren fanden mehrere Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Erlangen, der Siemens AG, der DB Netz AG und Vertretern des Freistaates statt, u.a. durch eine seit 1,5 Jahren tagende Arbeitsgruppe. Mit Beschluss vom 15.05.2018 (s. UPVA-Vorlage 613/188/2018, Anlage 2) wurde die Verwaltung ermächtigt, der durch den Freistaat Bayern zu beauftragenden Vorplanung mit Variantenuntersuchung in Abstimmung mit der DB Netz AG zuzustimmen. Die zugehörige Verkehrliche Aufgabenstellung (VAST) wurde am 08.07.2019 durch Ref. VI gegenüber der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) bestätigt. Außerdem hat die Stadt Erlangen gegenüber der DB Netz AG eine Erklärung abgegeben, wonach ein mögliches zusätzliches Bauwerk über die Bahnlinie, sofern es im Rahmen des Planungs- und Entscheidungsprozesses zu einer Realisierung kommt, in die Bau- und Unterhaltslast der Stadt Erlangen übernommen werden könnte, wenn dies notwendig wäre.
Mit den technischen Planungen für die Erstellung verschiedener Varianten wurde das Ingenieurbüro Vössing durch die DB Station&Service AG beauftragt, das zwischenzeitlich folgende 4 bauliche Varianten entwickelt hat.
Variante
1: Die Treppe zum Steg beginnt auf dem
Bahnsteig, sodass am Bahnsteigende ein Aufzug den barrierefreien Zugang
gewähren kann. Der Steg kreuzt die Bahnlinie senkrecht und schließt an den
Siemens-Campus mittels Rampe barrierefrei an. Die derzeit geplante Rampenanlage
kollidiert mit den Planungen der Stadt Erlangen für eine Fahrradabstellan-lage.
Variante
2: Die Lage des Steges ist analog der
Variante 1. In Variante 2 wird der Aufzug als „Durchlader“ geplant, da dies für
Rollstuhlfahrer geeigneter ist. Des Weiteren zeigt die Variante 2 auf, welch
Rampenkonstrukt notwendig wäre, um an den geplanten Durchlass der
Fahr-radabstellanlage anzubinden.
Variante
3: Der Treppenaufgang zum Steg erfolgt
am Bahnsteigende. Somit rückt die Lage des neuen Steges weiter nach Süden und
kann mittels Treppenanlage an den Durchlass der Fahrradabstellanlage
anschließen. Aus dieser Variante resultiert der größte Eingriff in die
Bahntechnik.
Variante
3a: Der Steg samt Zu- und Abgängen ist
analog der Variante 3. Die Variante 3a sieht zusätzlich vor, den bestehenden
südlichen Treppenaufgang zur Paul-Gossen-Straße rückzu-bauen und diesen
barrierefrei neu zu errichten.
Im Planungsprozess wurde Variante 1 als Vorzugsvariante bewertet. Die Verwaltung stellte hierfür eine Anpassung der Planung der Fahrradabstellanlage in Aussicht, um den Steg an das Gelände geradlinig anschließen zu können. Außerdem ist nach Einschätzung der Stadt-verwaltung die „Diskriminierungsfreiheit“ für den neuen Zugang fraglich, wenn keine Barriere-freiheit hergestellt wird. Daher sollten die Varianten auch mit einer Option für eine durchgän-gige Barrierefreiheit (z.B. ggf. nachträgliche Aufrüstung eines Fahrstuhls) entwickelt werden. Dies wurde durch die Entwicklung der jetzt zum Beschluss vorliegenden Variante 1b berücksichtigt:
Variante
1b: Zusätzlich zu einem Aufzug zum
S-Bahnsteig, dem direkten Zugang zum Steg durch das Fahrradparkhaus ist eine
barrierefreie Rampenkonstruktion zwischen Fahrradparkhaus und Böschung zur
Grünachse (Hauptader) am Modul 1 vorgesehen (s. Anlage 1).
Auch die Vertreter von Siemens sehen einen deutlichen Mehrwert in der zusätzlichen Ram-penkonstruktion, da sich der Personenstrom vorwiegend zwischen Hauptachse und Zuwe-gung zum Bahnsteig entwickelt und daher direkt an der Grünachse mit Sicht auf den Bahn-steig separat aufgefangen werden sollte. So können Fahrgäste ein- und ausfahrende Züge einsehen.
Nach Einschätzung des Fördermittelgebers sind die mit der Rampenkonstruktion hinter dem Fahrradparkhaus verfolgten Ziele städtebaulicher Natur. Eine Finanzierung könne daher nicht im Rahmen des Projekts durch den Freistaat erfolgen. Ebenfalls kann der Fahrstuhl vom Bahnsteig auf den Steg nicht finanziert werden, da die Station bereits jetzt durch den vorhandenen Aufzug im Norden barrierefrei erschlossen ist. Ein zusätzlicher Aufzug müsste daher ebenso wie das Rampenbauwerk hinter dem Fahrradparkhaus über Dritte finanziert werden.
Die Investitionskosten für den Aufzug belaufen sich auf ca. 700.000 €. Die aktuelle Kostenschätzung für die direkte Anbindung der Grünachse mittels eines separaten Rampenbauwerks entlang des Fahrradparkhauses liegt bei ebenfalls ca. 700.000 €. Hier könnten nach Einschätzung von Stadtverwaltung und Siemens noch Optimierungspotentiale zur Kostensenkung bestehen, wenn die DB AG das notwendige Grundstück (Böschungsgrundstück) zur Verfügung stellen würde.
Die Mehrkosten, um den Aufzug und die Rampenkonstruktion in den weiteren Planungs-schritten (d.h. HOAI-Leistungsphasen 3 und 4, d.h. Entwurfs- und Genehmigungsplanung) zu planen, belaufen sich auf ca. 120.000 €. Die Firma Siemens hat bereits zugestimmt, sich an diesen Kosten zu beteiligen.
Entsprechend des vorliegenden Antrages 034/2021 (s. Anlage 3) hat die Stadt Erlangen in den bisherigen Gesprächen den Wunsch eingebracht, den Steg zukünftig auch bis zum Geh- und Radweg im Westen verlängern zu können. Dies ist derzeit nicht im Umfang des Projektes von Freistaat und DB AG enthalten, soll aber in die weiteren Planungsschritte integriert werden, um die Option für eine spätere Realisierung sicherzustellen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nach derzeitigem Kenntnisstand soll der 2. S-Bahnanschluss gemäß Anlage 1 realisiert und gemeinsam von Freistaat und DB AG finanziert werden. Eine durchgehende Barrierefreiheit, welche die Errichtung eines Aufzuges und eines Rampenbauwerks am zukünftigen Fahrrad-parkhaus bedingen, wird nicht mitfinanziert. Diese würden sich daher Siemens und Stadt Er-langen teilen. Die nächsten Planungsschritte für die Schaffung der Barrierefreiheit belaufen sich hierfür auf ca. 120.000 €, von denen die Stadt Erlangen voraussichtlich ca. 60.000 € übernehmen müsste. Im Falle einer Realisierung wären für den Aufzug voraussichtlich ca. 700.000 € (zzgl. Ablösungskosten) sowie weitere 700.000 € (ggf. kostengünstiger zzgl. Ablösungskosten) für den Steg entlang des Fahrradparkhauses vorzusehen. Zielrichtung der Stadtverwaltung sind die gemeinsame Behandlung von Herstellung, Betrieb und Unterhalt, weswegen ein Ablöse-Vertrag mit der DB AG angestrebt werden sollte. Außerdem sollte die gesamte Finanzierung (Bau- und Ablösungskosten für alle Bauwerke) gemeinsam mit der Fa. Siemens erfolgen. Die Verhandlungen hierfür sind noch nicht abgeschlossen.
Darüber hinaus ist der Planungsauftrag für die Verlängerungsoption des Brückenbauwerks am S-Bahnsteig durch die Stadt Erlangen zu erweitern. Die geschätzten Planungskosten belaufen sich hierfür auf ca. 60.000 €. Die Baukosten sind derzeit noch nicht abschätzbar, da diese unter anderem von der Konzeption des Anschlusses im Westen an den vorhandenen Geh- und Radweg abhängen, für die noch keine technischen Planungen vorliegen.
Nach Vorliegen der weiteren Planungsleistungen mit detaillierterer Kostenberechnung wird die Entscheidung über die Realisierung der o. g. optionalen Infrastruktur zum Beschluss vorgelegt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
120.000 € |
bei IPNr.: 547.870 |
Sachkosten: |
bei Sachkonto: . |
|
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 547.870
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Zweiter S-Bahn Zugang
Siemens Campus - Aktueller Planungsstand
Anlage 2: UVPA-Beschluss 613/188/2018
Anlage 3: Antrag Nr. 034/2021 der Klimaliste Erlangen