Betreff
Satzungsänderung des Zweckverbandes Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach
Vorlage
VI/058/2021
Aktenzeichen
Referat VI
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen erklärt sich mit der vorgesehenen Änderung der Satzung des Zweckverbandes Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach einverstanden i.S.d. Art. 44 Abs. 2 KommZG.

 

 


Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach (ZV StUB) hat in ihrer Sitzung vom 15.04.2021 beschlossen, die Städte bezüglich einer Ergänzung der Aufgaben des Zweckverbands auf die Verknüpfung der Stadt-Umland-Bahn mit anderen Verkehrsträgern anzuhören. Die Satzung soll um den Passus

 

„Zu den Aufgaben des Zweckverbands gehört es auch, die Verknüpfung der Stadt-Umland-Bahn mit anderen Verkehrsträgern sicherzustellen, z.B. durch Planung, Bau und Betrieb zusätzlicher Park+Ride-Anlagen.“

 

ergänzt werden.

 

Gemäß Abstimmungen in der Lenkungsgruppe soll die Planung von Park+Ride-Anlagen, die für die Stadt-Umland-Bahn neu errichtet werden sollen, vom Zweckverband wahrgenommen werden.

 

Konkreter Anlass ist der Wunsch, im Bereich der Stadtgrenzen Nürnberg / Erlangen und Erlangen / Herzogenaurach Park+Ride-Anlagen anzulegen, deren erwartete Wirkung sich mindestens für die beiden angrenzenden Städte, in verminderter Form ggf. auch auf das dritte Verbandsmitglied erstreckt.

 

Die Lenkungsgruppe kam hierzu überein, dass die Finanzierung dieser Anlagen über den Zweckverband und dessen Kostenteilungsschlüssel fair geregelt sei. Der Zweckverband wird sich jedoch zur Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben vsl. Ressourcen der Städte bedienen, die über Geschäftsbesorgungsverträge zu vergüten sind. Entsprechende Ansätze sind ab dem Wirtschaftsplan des kommenden Jahres abzubilden.

 

Gemäß voran gehender Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken erfordert dies eine Erweiterung der in der Satzung abgebildeten Aufgaben des Zweckverbandes.

 

Gem. Art 44 Abs. 2 KommZG ist das Einverständnis der betroffenen Verbandsmitglieder Voraussetzung für einen Beschluss über die Übernahme weiterer Aufgaben eines Zweckverbandes. Die endgültige Beschlussfassung über die Änderungssatzung soll in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung erfolgen.


Anlagen:        Entwurf einer Änderungssatzung zur Satzung des ZV StUB