Betreff
Förderrichtlinie der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung von Mehrwegwindeln
Vorlage
31/077/2021
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen fördert die Verwendung von Stoffwindeln und Mehrwegwindelhosen durch die Gewährung von Zuschüssen bei der Anschaffung von Wickelsystemen. Grundlage ist die „Förderrichtlinie der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für den Kauf von Mehrwegwindeln“ im Anhang.

Der Antrag Nr. 360/2020 der ÖDP Klimaschutz – Zuschuss an Familien mit Kleinkindern für die Anschaffung von Mehrwegwindeln zur Müllvermeidung in Kooperation mit dem ZVB Abfallwirtschaft (dauerhaft) ist abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Wer mit Mehrweg-Windeln wickelt, leistet einen wichtigen Betrag zur Abfallvermeidung.

 

Gegenstand und Umfang der Förderung:

 

Antragsberechtigung:

Eltern mit Kindern bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres, die in der Stadt Erlangen gemeldet sind und deren Wohngrundstück an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.

 

Umfang der Förderung:

Die Stadt Erlangen gewährt auf Antrag einen einmaligen Zuschuss von 25 % der Anschaffungskosten, maximal 80,00 Euro.  ErlangenPass-Inhaber*innen können bei Vorlage einer Kopie des ErlangenPasses maximal 100,00 Euro Zuschuss erhalten.

 

Antragstellung:

Beratung, Entgegennahme der Anträge, Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse erfolgen durch die Stadt Erlangen, Amt für Umweltschutz und Energiefragen.

Der Antrag kann nur schriftlich mit dem entsprechenden Antragsformular des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen gestellt werden.

Folgende Unterlagen sind dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag beizufügen: Rechnung, Zahlungsnachweis, Kopie Geburtsurkunde, ggf. Kopie ErlangenPass.

 

Antragsvoraussetzungen:

·         Bezuschusst wird nur der einmalige Erwerb von Mehrwegwindeln, Windeleinlagen und Windelhosen für Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres.

·         Der Zuschuss wird nach dem Fördersatz aus den zuschussfähigen Kosten ermittelt

·         Der Zuschuss wird ausbezahlt, wenn die Nachweise (Rechnung, Zahlungsnachweise, Kopie der Geburtsurkunde, ggf. Kopie ErlangenPass) vorgelegt wurden.

·         Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf die Kontoverbindung, die auf dem Antrag angegeben wurde.

·         Die Antragssteller verpflichten sich Abfälle durch Einwegwindeln zu vermeiden, indem ein Mehrwegwindelsystem/ Stoffwindeln genutzt wird.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst 310090 / KTr 53710010 / Sk 531801      

                    sind nicht vorhanden


Anlage:
Förderrichtlinie der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für den Kauf von Mehrwegwindeln