1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Vorbehalt vorhandener Personalressourcen zu untersuchen, wie eine zielführende und schnellstmöglich umsetzbare Weiterführung der Radwegeverbindung im Sinne des Plannetzes Radverkehr an das Haundorfer Löchla aussehen könnte.
3. Der Antrag 405/2020 der SPD-Fraktion ist hiermit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Plannetz Radverkehr 2030 ist entlang der StUB-Trasse über Büchenbach und Häusling bis nach Haundorf und Herzo Base eine Radschnellverbindung mit eigener Querung der A3 vorgesehen (vgl. 613/200/2018). Hintergrund ist, dass diese Verbindung eine direkte, schnelle und sichere Vernetzung zwischen den Aufkommensschwerpunkten im Westen Erlangens sowie im Norden Herzogenaurachs und seinem Umland ermöglicht. Dadurch wird die Radinfrastruktur der stark wachsenden Wohn- und Arbeitsgebiete auf beiden Seiten der A3 stärker miteinander verwoben. Mit einer Realisierung dieser Radwegeverbindung kann eine deutliche Nutzungssteigerung nachhaltiger und klimaschonender Mobilität im Pendlerverkehr erreicht werden. Bislang stellt die fehlende Radverkehrsverbindung zwischen Häusling und Haundorf angesichts der beschriebenen Aufkommensschwerpunkte eine der gravierendsten Lücken im Erlanger Radwegenetz dar.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Diese Lücke wird durch die in den nächsten Jahren anstehende, notwendige Verbreiterung des „Haundorfer Löchlas“ und den geplanten Bau eines richtlinienkonformen Geh- und Radweges bis zum Ortseingang Häusling (B-Plan 472) teilweise geschlossen und verbessert. Trotzdem kann die Vernetzung nur auf Mikroebene, also insbesondere zwischen Häusling und Haundorf, verbessert werden, da die Anschlusssituation für den Radverkehr innerhalb Häuslings nicht attraktiv und adäquat für ein gesteigertes Radverkehrsaufkommen ausgebaut werden kann.
Die gemäß VEP-Netz angestrebte direkte Verbindung entlang der StUB-Trasse wird zwar als äußerst sinnvoll und attraktiv gesehen, kann jedoch aktuell aufgrund der vorhandenen Personalressourcen sowie einem notwendigen Planfeststellungsverfahren nicht weiterverfolgt werden. Darüber hinaus wird diese Routenführung mit einer erforderlichen zusätzlichen Querung der Autobahn A3 aus rechtlichen Gründen sowie aufgrund des immensen baulichen und kostentechnischen Aufwandes von Seiten der Stadt Herzogenaurach nicht unterstützt. Die Stadt Herzogenaurach begrüßt die Schaffung des Planungsrechts mit dem B-Plan Nr. 472 und spricht sich dafür aus, dass der Lückenschluss auf der Route via „Haundorfer Löchla“ zeitnah erfolgt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zu untersuchen, wie eine zielführende und schnellstmöglich umsetzbare Weiterführung der Radwegeverbindung im Sinne des Plannetzes Radverkehr an das Haundorfer Löchla aussehen könnte. Die Radwegverbindung entlang der StUB-Trasse wird anschließend und im Zusammenhang mit den überörtlichen Planungen weiterverfolgt. Dies erfolgt unter Vorbehalt ausreichend freier Personalkapazitäten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*, Förderung des
Radverkehrs
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden derzeit nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag Nr. 405/2020
Anlage 2 – Ausschnitt Plannetz Radverkehr 2030