Betreff
Anfrage der Klimaliste zur Abfallbeseitigung der Stadt Erlangen vom 25.03.2021
Vorlage
31/076/2021
Aktenzeichen
VII/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Grundsätzliche Vorbemerkung:

 

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 5. Juli 2017 regelt seit Anfang 2019 in ganz Deutschland, wie die Hersteller verpackter Produkte ihrer Produktverantwortung nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nachzukommen haben. Abfallwirtschaftliches Ziel des Gesetzes ist es, dass „durch eine gemeinschaftliche haushaltsnahe Sammlung von Verpackungsabfällen (…) zusätzliche Wertstoffe für ein hochwertiges Recycling gewonnen werden“ (§ 1 Abs. 2).

 

Um den Verpflichtungen aus diesem Gesetz nachzukommen, sind derzeit 10 Duale Systeme im Markt tätig. Jeder Inverkehrbringer verpackter Produkte in Deutschland muss seine Mengen bei einem dieser Dualen Systeme lizenzieren lassen. Über die damit verbundenen Einnahmen finanzieren die Dualen Systeme dann den gesamten Systembetrieb vom haushaltnahen Sammelsystem beim Endverbraucher über die Sortieranlagen bis zum Verwerter der jeweiligen Fraktionen aus den Sortieranlagen. Über Abstimmungsvereinbarungen regeln die Dualen Systeme mit jeder Gebietskörperschaft, wie das haushaltsnahe Sammelsystem im Detail vor Ort stattfindet. Gesetzliche Grundlage seit 1993 war dafür die Verpackungsverordnung, seit 2019 ist es das Verpackungsgesetz. Für jede Kommune gibt es einen Verhandlungsführer, der die Systembeschreibung jeweils anpasst und die Ausschreibungen der damit verbundenen Entsorgungsleistungen vornimmt. Für Erlangen war es bisher und ist es aktuell die Duale System Deutschland GmbH, die anderen 9 Dualen Systeme müssen dem Verhandlungsergebnis jeweils zustimmen. Die aktuell gültige Abstimmungsvereinbarung mit Systembeschreibung in der Stadt Erlangen gilt seit 1.1.2021. Die Vergabe der Dienstleistungen an den Entsorger durch die Dualen Systeme ist für 3 Jahre gültig.

Für bestimmte Dienstleistungen (Abfallberatung, Reinigung der Depotcontainerstandorte) erhält die Stadt Erlangen von den Dualen Systeme entsprechend ihrer Marktanteile sog. Nebenentgelte. Entsprechend einer Veröffentlichung im Fachmagazin EUWID v. 30.3.2021 verteilen sich die Neben- und Mitbenutzungsentgelte 2021 prozentual auf die Dualen Systeme wie folgt:

 

Belland Vision 18,37 %, Der grüne Punkt - Duale System Deutschland GmbH 16.96 %, Eko-Punkt 12,84 %, Interseroh 2,30 %, Landbell 10,10 %, Noventiz 3,72 %, Prezero 10,19 %, Reclay, 12,91 %, Veolia 0,74 %, Zentek 11,87 %

Dies entspricht den jeweiligen Marktanteilen.

 

 

 

 

 

Nun zu den Fragen der Klimaliste:

 

Die Gelbe-Sack-Abfälle (Kunststoffverpackungen) werden als Recyclate entsorgt. Wir möchten gerne wissen, wie das Duale System Deutschland (DSD) die Erlanger Verpackungsabfälle verwertet, d. h., welche Wege sie durchlaufen und wo und wie, mit welchen Mengenanteilen sie wieder dem Stoffkreislauf zugeführt bzw. energetisch verwertet werden?

 

Von der Duales System Deutschland GmbH (DSD) gab es auf Nachfrage in einer Email vom 26.3.2021 dazu folgende Antwort:

 

Die Erfassungsmenge LVP der Stadt Erlangen hat sich von 2744 to im Jahr 2019 auf 2806 Tonnen im Jahr 2020 erhöht, dies sind 24,98 kg/Ea und ist damit wesentlich geringer als im Bundesdurchschnitt von 32 kg/Ea.

Das lässt aber auch darauf schließen, dass in Erlangen u. a. weniger Fehlwürfe vorkommen als in vielen anderen Gebieten.

Die Leichtverpackungen von unserem dualen System (also gemäß Marktanteil 15,68 % der Gesamtmenge) werden seit 2021 bei der Recybell Umweltschutzanlagen GmbH & Co. KG, Boden sortiert und nicht mehr bei der Fa. Böhme.

In welchen Sortieranlagen die restlichen 84,32% der anderen dualen Systeme sortiert werden und wo die Sortierprodukte verwertet werden ist uns nicht bekannt und müsste von diesen erfragt werden.

Leider können wir Ihnen keine konkreten Informationen zu Verwertungswegen mitteilen, da diese dem Geschäftsgeheimnis unterliegen, auch aufgrund der Wettbewerbssituation mit den anderen dualen Systemen.“

Eine Antwort von den anderen 9 Dualen Systemen würde sich inhaltlich nur in den Prozentanteilen und den Namen der Verwertungsfirma von DSD unterscheiden.

 

Werden die Lebensmittelabfälle (Obst, Gemüse, sonstige Lebensmittel, Brot) aus den Erlanger Supermärkten durch die Stadt Erlangen oder als Gewerbeabfälle von privaten Entsorgungsunternehmen entsorgt? Werden die Abfälle der Erlanger Supermärkte als Bioabfälle oder als Restmüll entsorgt?

 

Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen haben die anfallenden Abfallfraktionen (Bioabfall, Papier, Verpackungen, Restmüll usw.) jeweils getrennt voneinander zu sammeln, zu befördern sowie sie vorrangig nach § 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie § 3 der Gewerbeabfallverordnung der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Nach dem tierischen Nebenprodukte Beseitigungsgesetz ist zudem vorgeschrieben, dass verdorbene Lebensmittel mit Bestandteilen tierischer Herkunft veterinärrechtlich zugelassenen Anlagen zuzuführen sind.

 

Abfälle zur Beseitigung (Restmüll) sind dem öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger zu überlassen, in der Abfallwirtschaftssatzung sind hierfür erforderliche Mindest-Behältergrößen abhängig von der Beschäftigtenzahl und Branchen festgelegt. Bioabfall entsorgt die Stadt Erlangen nur, wenn ausschließlich kompostierbare rein pflanzliche Abfälle in der Menge und Beschaffenheit wie sie in Haushalten bzw. im Kleingewerbe üblicherweise anfallen bereitgestellt werden. Die Lebensmittelmärkte halten ein Abfallkonzept vor, sie lassen in der Regel ihre anfallenden Wertstoffe von Privatunternehmen entsorgen

Werden die Bioabfälle für die Entsorgung als Abfälle mit den DSD- Verpackungen in die Tonne gegeben oder müssen sie vorher getrennt werden?

 

Die verpackten Bioabfälle sind auszupacken und über die jeweilige Verwertungsschiene Bioabfall bzw. Verpackungen zu entsorgen. Über die städtischen Biotonnen dürfen ausschließlich unverpackte pflanzliche Bioabfälle entsorgt werden. Privatentsorgungsunternehmen bieten Lebensmittelmärkten die Abholung von verpackten verdorbenen Lebensmitteln an. Diese werden mittels technischen Verfahren getrennt.

 


Anlage:

Anfrage der Klimaliste vom 25.03.2021 Abfallbeseitigung der Stadt Erlangen