hier: Antrag der SPD 242/2020 zum Arbeitsprogramm der Volkshochschule
1. Der
Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Amt 43
wird ein Kursangebot zur Stärkung von Bürgerbeteiligung in ihr Programm
aufnehmen.
3. Der Antrag der SPD 242/2020 gilt hiermit als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die SPD hat die Volkshochschule (vhs) für das Arbeitsprogramm
2020 beauftragt, einen Kurs „Qualifizierung für Bürgerbeteiligung“ zu
konzipieren und in ihr Programm aufzunehmen. Die SPD beantragt, in diesem
Angebot folgende Punkte zu vermitteln:
·
Grundsätze demokratischer Mitwirkung
·
Wie funktionieren kommunale Planungsprozesse
·
Verwaltungshandeln
·
Grundsätze und Instrumente der Bürgerbeteiligung
Ein solches Angebot der Volkshochschule, eine „vhs
Bürgerwerkstatt“ kann dazu beitragen, dass Leitlinien, Möglichkeiten und
Grenzen von Bürgerbeteiligung besser verstanden werden und damit Partizipation
erleichtert wird. Zudem kann dargestellt werden, was der gesetzliche Rahmungen
bereits vorsehen und wo sinnvolle Erweiterung möglich ist.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Ausgangsvoraussetzungen:
Bürgerbeteiligung findet in Erlangen bereits seit Jahren
statt, auch über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen hinaus. Beispielhaft
genannt sei das Bürgermeister- und Presseamt, das mehrmals Schulungen für die
Verwaltung im Themenbereich Partizipation der Bürger*innen durchgeführt hat und
bundesweit gut vernetzt ist. Auch im Amt für Stadtplanung ist eine hohe
Expertise mit Beteiligungsprozessen vorhanden. In Büchenbach wurde z.B. das neu
zu bauende Stadtteilhaus mit Bürger*innen aus dem Stadtteil konzipiert. Auch
hier ist die vhs in hohem Maße involviert. Der ISEK-Prozess 56 Nord passiert
ebenfalls in stetem Kontakt mit der Bevölkerung. Auch das Engagement der
Volkshochschule, Erwachsenenbildungsangebote in den Stadtteilen zu stärken,
wird unter breiter Beteiligung von Bürger*innen und Institutionen vor Ort
geplant.
Dennoch führen Beteiligungsprozesse immer wieder zu
Frustrationen in der Bürgerschaft und auch bei der Stadtverwaltung. An weiteren
Stellen werden relevante Bevölkerungsgruppen, deren Anliegen für die
Realisierung wichtig wären, nur schwer erreicht.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vhs hat Kontakt mit Expertiseträger*innen in Deutschland
aufgenommen (Wissenschaftler*innen und Institute), die sich mit
Bürgerbeteiligung beschäftigen. Genannt seien hier die „Stiftung Mitarbeit“,
das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement in Bayern, das
Caritas-Pirckheimer-Haus in Nürnberg und die FAU. Sie alle kommen als
potentielle Kooperationspartner*innen für entsprechende Kursangebote in Frage.
Ein erstes vhs Angebot wird für das Herbst-/Wintersemester
als Tagesseminar geplant. Es ist geplant, dass der Kurs in Absprache mit
weiteren Ämtern und/oder den Bürger*innen semesterweise in unterschiedlichen
Stadtteilen und mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten stattfindet - je
nachdem, wo und welche Qualifizierung erwünscht ist, oder wo mittelfristig
Beteiligungsprozesse gestartet werden.
Die vhs wird ihr Angebot sowohl in Kooperation mit Ämtern der
Stadtverwaltung, als auch mit externen Wissensträgern konzipieren. Als Kursorte
kommen u.a. Stadtteilzentren, Schulen, als auch sonstige Gebäude vor Ort in
Frage. So genannte „Keyworker“ werden einbezogen, um auch Zielgruppen zu
erreichen, die sich zwar für ihren Stadtteil interessieren, diesen gut kennen
und Anregungen haben, aber von selber den Weg zu Beteiligungsworkshops nicht
finden würden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: