Betreff
Entsiegelung von Baumstandorten und Baumpflanzungen in der Palmstraße, Ostseite
Bedarfsnachweis nach DA-Bau
Vorlage
773/026/2021
Aktenzeichen
EB 77
Art
Beschlussvorlage

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77 stellt den Bedarf für die Entsiegelung der Baumstandorte an der Ostseite der Palmstraße und Neupflanzungen fest.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen gemäß Konzept weiterzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Palmstraße ist zur Verbesserung der Standorte der Alleebäume auf der Ostseite der Straße eine Entsiegelung nach dem Vorbild der Entsiegelung auf der Westseite geplant.

Durch Entsiegelungsmaßnahmen soll die Situation für die Bäume auf der Ostseite nachhaltig verbessert werden. Wo möglich soll die Allee durch Nachpflanzungen ergänzt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Bäume stehen in sehr kleinen offenen Baumscheiben, die für die Bäume unzureichend sind. In Folge der schlechten Standorte zeigen die Bäume eine nachlassende Vitalität und erste Vergreisungserscheinungen. In einem Abschnitt kann die bestehende Baumreihe durch Nachpflanzungen ergänzt werden, um den Alleecharakter der Palmstraße zu vervollständigen.

Zu diesem Zweck sollen die befestigten Gehwegflächen zwischen den einzelnen Baumscheiben rückgebaut und als offener Grünstreifen gestaltet werden. Dieser Grünstreifen wird mittels Absperrpollern vor Befahren und Beparken geschützt.

Für die Nachpflanzungen sollen Baumquartiere geschaffen werden, welche mittels speziellen Pflanzsubstraten auch Wurzelraum unter einem Teil des Gehwegs schafft.

 

Im Zuge dieser Maßnahme entfallen die als Parkmöglichkeit genutzten Gehwegbereiche zwischen den Baumscheiben. Dies betrifft insgesamt ca. 10 Parkmöglichkeiten für PKW.

Der Gehweg welcher bisher durch parkende Autos in seiner Nutzung weitgehend auf ca. 1,5 m

Breite eingeschränkt ist wird durch die Maßnahme durchgehend auf einer Breite von knapp 2m

nutzbar gemacht.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die Anwohner*innen und der Stadtteilbeirat sowie die Uniklinik sollen informiert werden. Die Abt. Stadtgrün erstellt die weitere Planung und die Beschlussvorlage nach DA-Bau (Vor- und Entwurfsplanung). Nach Zurverfügungstellung der HH-Mittel soll das Vergabeverfahren durchgeführt werden mit dem Ziel, die Maßnahme bis Ende 2022 zu realisieren.

 

4.   Klimaschutz:

       Eine Entsiegelung der Wurzelbereiche trägt zur Verbesserung der Baumstandorte bei und schafft eine Voraussetzung für den Erhalt und die weitere positive Entwicklung des Baumbestands. Dies und die Pflanzung von neuen Bäumen wirken sich positiv auf das Stadtklima aus. 

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

121.000 €

bei IPNr.: 551.500

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 551.500 gemäß Investitionsprogramm 2020-2024      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Lageplan

                        Anlage 2: Abschnitt 1

                        Anlage 3: Abschnitt 2