Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2020 des Amtes 33
Vorlage
33/009/2021
Aktenzeichen
III/33
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 33 i.H.v. -109.809,17 EUR und dem entsprechend den Budgetierungsregeln vorgesehenen Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 33 von 109.809,17 EUR wird zugestimmt.

 

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der Restmittel in der Budgetrücklage des Amtes 33 in Höhe von 53.073,84 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.

 

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung erfolgt im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und im Stadtrat.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Der Übertrag des negativen Gesamtbudgetergebnisses zu 100 % als Verlust in das nächste Haushaltsjahr soll dem Fachamt einen Anreiz zu verstärkter Wirtschaftlichkeit bieten. Durch Entnahme aus der Budgetrücklage kann jedoch ein Verlustvortrag vermieden werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 33 beträgt

-109.809,17

 

(2019: - 44.198,82 EUR, 2018: - 122.573,44 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2020 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

0

 

 

für das 2.Halbjahr

0

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

0

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2020 wurden übertragen

0

 

(2019: 0 EUR, 2018: 0 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

Die Pandemielage in 2020 führte in Abt. 331 zu fehlenden Verwaltungsgebühren durch deutlich weniger Anträge in allen Fachbereichen und in Abt. 334 ebenfalls zu fehlenden Verwaltungsgebühren sowie zu geringeren Benutzungsgebühren (Sondernutzungen) und einer geringeren Personalkostenerstattung im Bereich Prostituiertenschutzgesetz.

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2020 konnte wie geplant erfüllt werden.

 

 

2.3

Der vorgesehene Verlustvortrag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen.

 

--

2.4

Zum Ausgleich des Verlustvortrages sind folgende Maßnahmen geplant
(Einsparvolumen in EUR):

Beträge in Euro

 

2.4.1

--

 

 

2.4.2

--

 

 

2.4.3

--

 

 

2.4.4

--

 

 

2.5

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 33 im Jahr 2020

 

Stand am 01.01.2020

78.508,95

 

Entnahmen 2020 aufgrund Fachausschussbeschluss vom 20.05.2020

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für Umbaumaßnahmen Bürgeramt

68.696,47

0

 

 

für

 

 

 

 

für

 

 

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

0

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2020

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

84.374,06

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

0

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+84.374,06

 

abzüglich Rücklagenentnahme zur Vermeidung eines Verlustvortrages

-       0

 

= gegenwärtiger Rücklagenstand

 

+162.883,01

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des gegenwärtigen Rücklagenstandes ist geplant:

 

 

2.5.1

Reduzierung des negativen Budgetergebnisses

109.809,17

 

2.5.2

Umzug von Abteilungen der Dienststelle in andere Dienstgebäude

53.073,84

 

2.5.3

 

 

 

2.5.4

 

 

 

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

       entfällt


Anlagen: Budgetabrechnung 2020