Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 33
i.H.v. -109.809,17 EUR und dem entsprechend den Budgetierungsregeln
vorgesehenen Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage
Budgetergebnis des Amtes 33 von 109.809,17 EUR wird zugestimmt.
Mit dem Vorschlag zur Verwendung der Restmittel in der Budgetrücklage des Amtes 33 in Höhe von 53.073,84 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.
Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung erfolgt im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und im Stadtrat.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Übertrag des negativen Gesamtbudgetergebnisses zu 100 % als Verlust in das nächste Haushaltsjahr soll dem Fachamt einen Anreiz zu verstärkter Wirtschaftlichkeit bieten. Durch Entnahme aus der Budgetrücklage kann jedoch ein Verlustvortrag vermieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
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in EUR |
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2.1 |
Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 33 beträgt |
-109.809,17 |
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(2019: - 44.198,82 EUR, 2018: - 122.573,44 EUR) |
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Die Lastschriften aus der Abrechnung der
Personalaufwendungen 2020 haben betragen |
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für das 1.Halbjahr |
0 |
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für das 2.Halbjahr |
0 |
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Der
Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt |
0 |
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In
den Investitionshaushalt 2020 wurden übertragen |
0 |
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(2019:
0 EUR, 2018: 0 EUR) |
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Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im
Wesentlichen zurückzuführen auf: |
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Die Pandemielage in 2020 führte in Abt. 331 zu
fehlenden Verwaltungsgebühren durch deutlich weniger Anträge in allen
Fachbereichen und in Abt. 334 ebenfalls zu fehlenden Verwaltungsgebühren
sowie zu geringeren Benutzungsgebühren (Sondernutzungen) und einer geringeren
Personalkostenerstattung im Bereich Prostituiertenschutzgesetz. |
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2.2 |
Das Arbeitsprogramm 2020 konnte wie geplant
erfüllt werden. |
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2.3 |
Der vorgesehene Verlustvortrag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei
zu entnehmen. |
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2.4 |
Zum Ausgleich des Verlustvortrages sind folgende
Maßnahmen geplant |
Beträge in Euro |
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2.4.1 |
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2.4.2 |
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2.4.3 |
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2.4.4 |
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2.5 |
Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes
33 im Jahr 2020 |
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Stand am 01.01.2020 |
78.508,95 |
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Entnahmen 2020 aufgrund Fachausschussbeschluss vom
20.05.2020 |
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geplante |
tatsächliche Entnahme |
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für Umbaumaßnahmen Bürgeramt |
68.696,47 |
0 |
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für |
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für |
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tatsächliche Entnahmen
gesamt: |
0 |
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zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der
Personalaufwendungen 2020 |
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Gutschrift 1. Halbjahr |
84.374,06 |
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Gutschrift
2. Halbjahr |
0 |
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Gutschriften
Personalabrechnung gesamt: |
+84.374,06 |
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abzüglich Rücklagenentnahme zur Vermeidung eines
Verlustvortrages |
- 0 |
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= gegenwärtiger Rücklagenstand |
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+162.883,01 |
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Folgende Verwendung des gegenwärtigen
Rücklagenstandes ist geplant: |
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2.5.1 |
Reduzierung
des negativen Budgetergebnisses |
109.809,17 |
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2.5.2 |
Umzug
von Abteilungen der Dienststelle in andere Dienstgebäude |
53.073,84 |
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2.5.3 |
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2.5.4 |
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
entfällt
Anlagen: Budgetabrechnung 2020