Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der FDP Nr. 397/2020 vom 03.11.2020 ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die FDP beantragt, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem EBE und den ESTW Konzepte entwickelt, wie zukünftig Niederschlagswasser verstärkt in natürliche Versickerungsflächen statt die Kanalisation eingeleitet werden kann. Des Weiteren soll für alle Neubaugebiete das Niederschlagswasser verpflichtend vom Abwasser getrennt in ein Gewässer und nicht mehr in die Mischkanalisation geleitet werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Gemäß § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m § 4 Abs. 5 der Entwässerungssatzung der Stadt Erlangen darf Niederschlagswasser nur dann in den Kanal eingeleitet werden, wenn eine Einleitung in ein Oberflächengewässer oder Versickerung nicht möglich ist (vgl. Bericht zum FDP Antrag 210/2020 „Anpassung an Starkregenereignisse“). Für Neubaugebiete und Neubauten außerhalb beplanter Gebiete wird daher bereits regelmäßig priorisiert geprüft, ob das Niederschlagswasser versickert oder eingeleitet werden kann, bevor eine Einleitung in den Kanal gestattet wird, da die Niederschlagswasserbeseitigung sonst nicht den gesetzlichen Vorgaben entspräche.
Angesichts der klimawandelbedingt verschärften Situation häufigerer Starkregenereignisse will sich Referat VII zukünftig verstärkt der Planung und Realisierung entsprechender Konzepte widmen (Stichwort Schwammstadt), um der neuen Situation und den Bedürfnissen der Bürger*innen gerecht zu werden. Das Amt für Umweltschutz und Energiefragen stellt einen Antrag auf Stellenneuschaffung, um eine zentrale Koordination für das Thema Starkregenereignisse und Schwammstadt einzurichten. Derzeit fehlen die personellen Ressourcen, um über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, planerische Konzepte die Gesamtstadt betreffend zu entwickeln.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage: Antrag der FDP Nr. 397/2020 vom 03.11.2020