Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag des Stadtteilbeirates Süd Nr. 058/2021 vom 02.03.2021 ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Stadtteilbeirat Süd beantragt, dass die Verwaltung eine umfassende Information für Bürger*innen bereitstellt, aus der hervorgeht, wer Ansprechpartner*in bei Starkregenereignissen ist und wie Bürger*innen eine Hilfestellung im Falle eines solchen Ereignisses gegeben werden kann.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Das Ziel des Stadtteilbeirates, die
Bürger*innen umfassend zu informieren und insbesondere vor
Starkregenereignissen zu schützen ist ein wichtiges Thema, dem sich die
Verwaltung in den nächsten Jahren widmen wird.
Derzeit gibt es in der Verwaltung keine
zentrale Ansprechpartner*in für das Thema Starkregenereignisse.
Aus Sicht der Verwaltung ist es jedoch
im Interesse der Bürger*innen dringend erforderlich, die Gefahren, die
Starkregenereignisse mit sich bringen zu analysieren, die Bürgerschaft über
eine Starkregengefahrenkarte zu informieren und aus den gewonnen Erkenntnissen
die notwendigen Schutzmaßnahmen gezielt zu treffen. Eine Gefahrenkarte liegt
noch nicht vor und für deren Realisierung sind erhebliche personelle und
finanzielle Ressourcen, aber auch einiger Zeitaufwand erforderlich.
Das Amt für Umweltschutz und
Energiefragen beantragt für den Stellenplan 2022 eine neue Stelle, deren
Aufgabe u.a. sein soll, sich planerisch und zentral den Themen „Schwammstadt“
und „Starkregenereignissen“ zu widmen. Die Stelleninhaber*in soll dann als
zentrale Ansprechpartner*in für Starkregenfragen fungieren.
Nach derzeitigem Stand
fehlen dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen die personellen Ressourcen
für ein weiteres, dringend notwendiges Engagement zur Realisierung der
Klimaanpassungsmaßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen im Speziellen und
urbanem Wassermanagement (Schwammstadt) im Allgemeinen. Dies soll durch die
Stellenneuschaffung behoben werden.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag des Stadtteilbeirates Süd Nr. 058/2021 vom 02.03.2021