Den Ausführungen und der Begründung im Sachbericht wird
zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt den Bahnübergang 6 (Zufahrt ZVA) des
Hafengleises innerhalb des abgestimmten Zeit-fensters Instand zu setzen und die
Verkehrssicherheit wiederherzustellen.
In den letzten Abstimmungen mit allen Beteiligten konnten, entgegen der bisherigen Position, die Möglichkeit einer Vollsperrung im Zeitraum vom 21.05.2021 bis 26.05.2021 herausgearbeitet werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der vorhandene Bahnübergang 6 des Hafengleises ist in einem schlechten Zustand. Die bisherigen kleinteiligen Reparaturversuche waren nur kurzfristig erfolgreich und auch nur als temporäre Lösungen vorgesehen. Der Bahnübergang muss grundlegend instandgesetzt werden. Bei einer weiteren Schadensausbreitung besteht die Gefahr, dass eine nicht planbare sofortige Instandsetzung durchgeführt werden muss. In der Folge wäre dieser Übergang zu einem nicht vorhersehbaren Zeitpunkt zu sperren. Dies wäre für die angeschlossenen Betriebe und den ZVA nicht kalkulierbar. Weiterhin ist zu bezweifeln, dass zum fraglichen Zeitpunkt eine Fachfirma im Gleisbau kurzfristig zur Verfügung steht und somit das Risiko einer längeren Sperrung nicht auszuschließen wäre.
Mit der vorgesehenen Maßnahme wird die Verkehrssicherheit, die Dauerhaftigkeit und die Ge-brauchstauglichkeit wiederhergestellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Diese Maßnahme war bereits im Arbeitsprogramm 2020 vorgesehen, konnte jedoch auf Grund personeller Engpässe und der fehlenden Möglichkeit einer Vollsperrung nicht umgesetzt werden. In den jetzt geführten Abstimmungen konnte kurzfristig ein Zeitfenster in 2021 verhandelt werden, innerhalb dessen der Bahnübergang vollständig für mehrere Tage gesperrt werden kann.
Innerhalb des Zeitfensters werden die bestehenden Oberflächenbefestigungen ausgebaut (Asphalt, Pflaster). Danach werden die vorhandenen Schwellen (Beton, Holz) entfernt. Die Füllung im Gleisbereich, in Form von bewehrten Betonplatten, die mit Stahlprofil eingefasst sind, müssen ebenfalls ausgebaut werden. Der Bahnübergang wird neu in Asphaltbauweise erstellt, dazu muss auch das Gleis und das Gleisbett erneuert werden. Gleichzeitig wird die Seilführungsanlage der Spillanlage zur Waggonverladung der ZVÜ erneuert. Dazu müssen die Stahlträger (Führungsschienen) der Seile, die sich neben dem Gleis innerhalb des Bahnübergangs befinden, komplett erneuert werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nach den erfolgreichen Abstimmungen eines möglichen Zeitfensters wurde zeitgleich kurzfristig die Ausschreibung der Bauleistung vorbereitet.
Die bauliche Umsetzung wurde im Vorfeld mit den betroffenen Betrieben einvernehmlich abgestimmt.
Die Maßnahme soll im Zeitraum vom 21.05.2021, 12:00 Uhr bis 26.05.2021, 6:00 Uhr durchgeführt werden. Um diesen Zeitraum entsprechend zu nutzen, wird wie im Gleisbau üblich, nachts, an Wochenenden und über die Feiertage gearbeitet.
Auf Grund der Lage der Baustelle ist dies unkritisch zu sehen, wäre aber ohnehin nicht vermeidbar, da die Sperrzeiten sehr begrenzt sind. Andere verkehrliche oder bauliche Alternativen bestehen nicht, da dieser Übergang sehr stark auch durch Schwerlastverkehr genutzt wird.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 174.807,82 |
bei Sachkonto: 522102 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 522102
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Übersichtslageplan,
Lageplan mit Schnitten
Schadensbilder