Betreff
Instandsetzung der Gleisquerungsanlage Hafengleis - Am Hafen
Vorlage
66/057/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen und der Begründung im Sachbericht wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt den Bahnübergang 6 (Zufahrt ZVA) des Hafengleises innerhalb des abgestimmten Zeit-fensters Instand zu setzen und die Verkehrssicherheit wiederherzustellen.

In den letzten Abstimmungen mit allen Beteiligten konnten, entgegen der bisherigen Position, die Möglichkeit einer Vollsperrung im Zeitraum vom 21.05.2021 bis 26.05.2021 herausgearbeitet werden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der vorhandene Bahnübergang 6 des Hafengleises ist in einem schlechten Zustand. Die bisherigen kleinteiligen Reparaturversuche waren nur kurzfristig erfolgreich und auch nur als temporäre Lösungen vorgesehen. Der Bahnübergang muss grundlegend instandgesetzt werden. Bei einer weiteren Schadensausbreitung besteht die Gefahr, dass eine nicht planbare sofortige Instandsetzung durchgeführt werden muss. In der Folge wäre dieser Übergang zu einem nicht vorhersehbaren Zeitpunkt zu sperren. Dies wäre für die angeschlossenen Betriebe und den ZVA nicht kalkulierbar. Weiterhin ist zu bezweifeln, dass zum fraglichen Zeitpunkt eine Fachfirma im Gleisbau kurzfristig zur Verfügung steht und somit das Risiko einer längeren Sperrung nicht auszuschließen wäre.

Mit der vorgesehenen Maßnahme wird die Verkehrssicherheit, die Dauerhaftigkeit und die Ge-brauchstauglichkeit wiederhergestellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Diese Maßnahme war bereits im Arbeitsprogramm 2020 vorgesehen, konnte jedoch auf Grund personeller Engpässe und der fehlenden Möglichkeit einer Vollsperrung nicht umgesetzt werden. In den jetzt geführten Abstimmungen konnte kurzfristig ein Zeitfenster in 2021 verhandelt werden, innerhalb dessen der Bahnübergang vollständig für mehrere Tage gesperrt werden kann.

Innerhalb des Zeitfensters werden die bestehenden Oberflächenbefestigungen ausgebaut (Asphalt, Pflaster). Danach werden die vorhandenen Schwellen (Beton, Holz) entfernt. Die Füllung im Gleisbereich, in Form von bewehrten Betonplatten, die mit Stahlprofil eingefasst sind, müssen ebenfalls ausgebaut werden. Der Bahnübergang wird neu in Asphaltbauweise erstellt, dazu muss auch das Gleis und das Gleisbett erneuert werden. Gleichzeitig wird die Seilführungsanlage der Spillanlage zur Waggonverladung der ZVÜ erneuert. Dazu müssen die Stahlträger (Führungsschienen) der Seile, die sich neben dem Gleis innerhalb des Bahnübergangs befinden, komplett erneuert werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nach den erfolgreichen Abstimmungen eines möglichen Zeitfensters wurde zeitgleich kurzfristig die Ausschreibung der Bauleistung vorbereitet.

Die bauliche Umsetzung wurde im Vorfeld mit den betroffenen Betrieben einvernehmlich abgestimmt.

Die Maßnahme soll im Zeitraum vom 21.05.2021, 12:00 Uhr bis 26.05.2021, 6:00 Uhr durchgeführt werden. Um diesen Zeitraum entsprechend zu nutzen, wird wie im Gleisbau üblich, nachts, an Wochenenden und über die Feiertage gearbeitet.

Auf Grund der Lage der Baustelle ist dies unkritisch zu sehen, wäre aber ohnehin nicht vermeidbar, da die Sperrzeiten sehr begrenzt sind. Andere verkehrliche oder bauliche Alternativen bestehen nicht, da dieser Übergang sehr stark auch durch Schwerlastverkehr genutzt wird.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 174.807,82

bei Sachkonto: 522102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 522102

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        Übersichtslageplan, Lageplan mit Schnitten

                        Schadensbilder