Betreff
Radwegkonzept der Stadt Erlangen: Neuaufteilung der Geh- und Radwege,
Verbesserung des Radweges in der Gebbertstraße zwischen Mozartstraße und Gleiwitzer Straße
Vorlage
66/056/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Die Verwaltung wird beauftragt die nachfolgend beschriebene Instandsetzung der Fuß- und Radwegbefestigung in der Gebbertstraße zwischen Mozartstraße und Gleiwitzer Straße umzusetzen. Im Rahmen der Instandsetzung des schadhaften Fuß- und Radwegbelages wird auch die bauliche Neuaufteilung des Geh- und Radweges incl. Schutzstreifen realisiert und somit eine Verbesserung des Geh-/Radweges in der Gebbertstraße zwischen der Mozartstraße und der Gleiwitzer Straße erreicht.

Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Umsetzung vorzubereiten und wie in der Begründung aufgezeigt zu realisieren.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In dem o.g. Abschnitt sind in großen Teilabschnitten die Gehwege, Radwege und vereinzelt Rinnen und Bordsteine sanierungsbedürftig und zu erneuern.

Durch die Wiederherstellung der schadhaften Oberfläche und die Neuaufteilung des Geh- und Radweges wird die Verkehrssicherheit sowohl für die Fußgänger als auch für den Radverkehr verbessert werden. Gleichzeitig mit der Verbesserung der Oberflächen wird auch der gesamte Querschnitt im Fuß- und Radwegbereich neu sortiert und durch die Herstellung eines einheitlichen roten Radwegbelages mit Schutzstreifen zur Fahrbahn verkehrssicher ausgebaut.

Weiterhin ist im westlichen Abschnitt zwischen Badstraße und Reichswaldstraße vorgesehen den bisherigen Verschwenk zurück zu bauen. Neben der Entschärfung dieser Gefahrenstelle soll hierbei auch die Lebenssituation der vorhandenen Bäume durch eine Entsiegelung verbessert werden. Dieser Abschnitt wird derzeit noch innerhalb der Verwaltung final abgestimmt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der bestehende Geh- und Radweg soll auf eine Länge von ca. 980 m beidseitig, also Gesamtlänge ca. 1960 m, umgebaut werden.

Die Querschnittsaufteilung erfolgt entsprechend dem dargestellten Querschnitt. Neben einer Gehwegwegbreite von ca. 2,00 m wird der Radweg auf eine Breite von 1,62 m mit rotem Pflaster neu hergestellt. Außerdem wird zwischen dem Radweg und der Bordsteinkante ein neuer Sicherheitsstreifen mit einer Breite von 0,75 m mit grauem Pflaster hergestellt. Im Gehwegbereich werden nur Flächen mit Asphalt oder schadhaftem Pflaster umgebaut. Der Radweg und der Schutzstreifen werden insgesamt neu hergestellt. Der vorhandene Unterbau bleibt erhalten.

An den Einmündungen werden jeweils senkrechte Rampen beidseitig der einmündenden Straßen gebaut um den fließenden Radverkehr sowie das Auf- und Abfahren auf den Radweg zu verbessern.

Die Umsetzung der Maßnahme wird in der AG Rad abgestimmt und entspricht in den grundsätzlichen Planungszielen die im Rahmen einer zeitnahen Instandhaltungsmaßnahme umsetzbar sind.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Gesamtmaßnahme bzw. die Gesamtbauleistung ist je nach Abschnitt sehr individuell und setzt sich aus vielen, nicht immer zusammenhängen Arbeitsabschnitten zusammen. Darüber hinaus bleibt der vorhandene Unterbau größtenteils erhalten. Diese individuelle Leistungserbringung kann auf Grund der notwendigen Flexibilität sinnvollerweise nur mit eigenem Personal erbracht werden.

 

Die Arbeiten werden Anfang/Mitte Juni 2021 beginnen und werden mind. 12 Wochen dauern.

 

Die Belagserneuerungen im Abschnitt südlich der Badstraße (Ost+West) werden je nach Entwicklung Ende 2021 oder Frühjahr 2022 umgesetzt. Sollte die Abstimmung im Bereich der Baumentsiegelung zeitnah abgeschlossen werden können diese je nach Auslastung ggf. noch in 2021 aufgenommen werden.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

145.000 €

bei Sachkonto: 541.8411

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.8411

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        Anlage 1 - Übersichtslageplan

                        Anlage 2 - Querschnittsplan