Integriertes
Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Büchenbach-Nord 2035
Die Ergebnisse des ISEK Büchenbach-Nord 2035 werden zur Kenntnis genommen und
als grundsätzlicher und ganzheitlicher Orientierungsrahmen der zukünftigen
Stadtteilentwicklung beschlossen.
Das ISEK ist von Politik und Verwaltung bei allen Planungen, Projekten und Maßnahmen sowie bei allen relevanten Fachplanungen im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu berücksichtigen.
Der abschließenden Bearbeitung des ISEK Büchenbach-Nord 2035 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Grundlage der fachlichen und räumlichen
Handlungsschwerpunkte -soweit erforderlich-
weiterführende Fachkonzepte zu erarbeiten und zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Unter Berücksichtigung gegenwärtiger und zukünftiger
Förderprogramme sollen aus dem ISEK Büchenbach-Nord 2035 Maßnahmenprogramme
abgeleitet werden.
Ausweisung des
Soziale Stadt - Gebietes "Sozialer Zusammenhalt - Büchenbach-Nord"
Gemäß § 171e BauGB wird die Festlegung eines Gebietes der „Sozialen Stadt- Programm Sozialer Zusammenhalt“ entsprechend des im ISEK-Bericht vorgeschlagenen Fördergebietes beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Haushalt 2022 entsprechende Haushaltsmittel anzumelden und den Antrag zur dauerhaften Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ für das Gebiet Erlangen Büchenbach-Nord bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.
Quartiersmanagement
Büchenbach-Nord
Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte zur Vergabe eines dauerhaften Quartiersmanagements für die Stadtteil-Werkstatt 56nord für Büchenbach-Nord einzuleiten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
ISEK
Büchenbach-Nord 2035
Am 13.11.2018
beschloss der Stadtrat die Erstellung eines Integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes nach § 171e BauGB für das Stadtgebiet „Büchenbach-Nord“
als Voraussetzung zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“
(heute „Sozialer Zusammenhalt“) und ggf. zur Festlegung eines
Sanierungsgebietes.
Mit UVPA-Beschluss vom 14.05.2019 erfolgte die Vergabe zur Erstellung eines ISEK Büchenbach-Nord an die ARGE Regina Sonnabend und Prof. Dr.-Ing. Holger Schmidt, Dessau. Im Rahmen des ISEK Büchenbach-Nord 2035 wurden in einem intensiven und umfassenden Prozess in den Jahren 2019 bis 2021 für fünf zentrale thematische Handlungsfelder im betrachteten Stadtbereich strategische Ziele und Handlungsempfehlungen entwickelt und konkrete Maßnahmen definiert. Der Prozess ist nun abgeschlossen und der Ergebnisbericht des ISEK Büchenbach-Nord 2035 liegt vor (siehe Anlage 1 und 2).
Erarbeitungsprozess
Das ISEK Büchenbach-Nord 2035 wurde mit einem ämterübergreifenden Team der
Verwaltung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit von einem externen Büro
erarbeitet. Der Prozess wurde von einer ressortübergreifenden Lenkungsgruppe
Büchenbach-Nord mit Mitgliedern aus Politik und Verwaltung sowie dem
Stadtteilbeirat Büchenbach begleitet.
Es fanden 15 Experteninterviews statt, drei Mal wurde im Stadtteilbeirat Büchenbach zum ISEK informiert und diskutiert, zwei Mal in der Diakonischen Runde. Im September 2019 wurde den Bewohner*innen im Rahmen des Stadtteilfestes „RingDing“ die Gelegenheit zur Beteiligung gegeben und im Januar 2020 fand die öffentliche „Winterwerkstatt“ in der Aula der Mönauschule statt (über 120 Teilnehmende). Hierbei wurden auch Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche angeboten. Im Rahmen der Stadtteilwerkstatt 56nord wurden im Herbst 2020 drei Workshops unter den Bedingungen der Pandemie als Spaziergänge und unter freiem Himmel durchgeführt. Während der Sprechstunden des Projektassistenten der Stadtteilwerkstatt 56nord, Herrn Hoppe-Seyler, konnten Anregungen eingebracht und Informationen eingeholt werden. Ein regelmäßiger Newsletter informierte Interessierte über den Fortgang des ISEK-Prozesses genauso wie regelmäßige Berichte im kostenlosen Stadtteilmagazin AWO-Umschau.
In der Lenkungsgruppe Büchenbach-Nord sowie im UVPA wurde ebenfalls regelmäßig über den Prozess informiert, diskutiert und Anregungen aufgenommen.
Pandemiebedingt fand ein erstes Stadtteilforum in Büchenbach-Nord zum Stand des ISEK im Dezember 2020 als Videokonferenz statt.
Inhalte des ISEK Erlangen Büchenbach-Nord
2035
Unter dem Leitbild „Büchenbach-Nord
– Zu Hause in guter Nachbarschaft“ kristallisierten sich im Laufe der
Untersuchung fünf wichtige Handlungsfelder heraus, für die jeweils
Handlungsempfehlungen sowie konkrete Maßnahmen (Schlüsselprojekte)
vorgeschlagen werden:
Handlungsfeld 1: Wohnen, Bauen und
Nahversorgung in und für Nachbarschaften
Ziele: Büchenbach-Nord verfügt über:
Attraktive
Wohnquartiere mit guter Nahversorgung und attraktiven Freiräumen
Mischung von Wohnformen und Milieus in den Wohnquartieren
Vielseitige öffentliche Räume für nachbarschaftliche Begegnung und Austausch
Handlungsfeld 2: Lernen, Bildung, Austausch
und Beratung
Ziele: Büchenbach-Nord verfügt über:
Schulstandort
als modernden, integrierenden und internationalen Ort der Bildung
Attraktive, leistungsfähige soziale und soziokulturelle Angebote und
Einrichtungen
Leichter Zugang zu Angeboten in Wohnquartieren und im Stadtteil
Handlungsfeld 3: Klimaschutz und Mobilität:
Vernetzt, sozial und nachhaltig
Ziele:
Attraktive,
klimafreundliche Mobilitätsangebote
Gute Erreichbarkeit von Zielen in Büchenbach und im Stadtgebiet
Aufwertung der Straßenräume für Bewegung, Aufenthalt und Aktivitäten am Wege
Abbau von Barrieren
Resiliente Vegetation, Fauna und Freiräume
Energetische Ertüchtigung und Aufwertung des Gebäudebestandes von kommunalen
und privaten Wohneigentümer*innen
Handlungsfeld 4: Freiraumnetz für Spiel,
Sport, Gesundheit und Naherholung
Ziele:
Gesteigerter
Wohnwert der Quartiere durch Zugang zu attraktiven Aufenthalts- und
Freizeitangeboten in Freiraum und Landschaft
Gesundheitsförderung durch Begegnung, Bewegung, Spiel und Sport
Handlungsfeld 5: Kommunikation, Netzwerke
und Mitwirkung
Ziele:
Imagewandel des
Stadtteils: In Zukunft „bueno“
Bürgerschaftliches Engagement in der Stadtteilentwicklung verankern
Vielfalt der Kulturen und Milieus sichtbar machen und wertschätzen
Transparenz in Verfahren und Vertrauensbildung
Miteinander stärken, Kooperationen unterstützen, vielfältige Angebote vor Ort
und stadtweit bewerben und bekannter machen
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Weiteres Vorgehen:
In Büchenbach-Nord
bündeln sich zentrale Fragen einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung wie
beispielsweise die Weiterentwicklung der Siedlungen der 60-er bis 80-er Jahre
angesichts der geänderten soziodemographischen, bautechnischen, ökologischen
und ökonomischen Rahmenbedingungen, eines neuen Umgangs mit Grün- und
Freiräumen, die Fragen nach zukunftsfähiger Mobilität und Modellen des
lebenslangen Lernens. Für Büchenbach-Nord sollen daher ebenso richtungsweisende
wie tragfähige Strategien entwickelt und umgesetzt werden, die sich eng am
Quartier orientieren. Dazu soll ein integrierter und Maßnahmen bündelnder
Ansatz, wie ihn das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ bietet, verfolgt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Ausweisung des
Gebietes "Sozialer Zusammenhalt -
Erlangen Büchenbach-Nord"
Als eine zentrale
Möglichkeit die definierten Projekte auch umzusetzen, wird die
Stadterneuerung
gesehen.
Die Instrumente und
Fördermittel, die die Städtebauförderung für die Quartiersentwicklung zur
Verfügung stellt,
können in Büchenbach-Nord wichtiger Motor sein, um die im ISEK entwickelten
Handlungsansätze
wirksam weiterzuführen und zu realisieren.
Das Bund-
Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ unterstützt mit
seinem umfassenden Ansatz eine gemeinschaftliche und integrierte
Herangehensweise. Diese ist auch erforderlich, um den im ISEK aufgezeigten Weg
zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Quartiersentwicklung erfolgreich zu gehen.
Das ISEK
Büchenbach-Nord 2035 erfüllt die Aufgabe des nach § 171e Abs. (4) BauGB für ein
„Soziale Stadt – Gebiet/ Programm Sozialer Zusammenhalt“ erforderlichen
Entwicklungskonzeptes und kann als Handlungsleitfaden für den anstehenden
Prozess dienen.
Der integrierte
Handlungsbedarf ist ausführlich dokumentiert und der beigefügten Anlage 1 zu
entnehmen.
Durch gemeinsames,
ressortübergreifendes Handeln kann das Potenzial von Büchenbach-Nord
als Stadtteil mit
guter Lebensqualität und großer Integrationskraft gesichert und
weiterentwickelt
werden.
In den ISEK-Prozess
waren zahlreiche Akteure vor Ort einbezogen. Um daran gewinnbringend anknüpfen
zu können, soll der zeitliche Abstand zur Weiterführung der begonnenen
Akteursaktivierung durch den Beteiligungsprozess und die Stadtteilwerkstatt
56nord nicht zu groß werden.
Ein
Quartiersmanagement, wie es das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ vorsieht,
könnte projektorientiert diese Fäden aufnehmen und erfolgreich weiter knüpfen.
Das Quartiersmanagement sollte noch möglichst in diesem Jahr seine Arbeit
aufnehmen.
Gebietsabgrenzung
und Verfahrenswahl
Es wird
vorgeschlagen, den Untersuchungsraum einschließlich der vom Stadtteilbeirat
beantragten Erweiterung komplett in das Fördergebiet aufzunehmen. Zusätzlich
soll im südlichen Bereich der Landschaftsraum an der Bimbach sowie ein
breiterer Streifen östlich des Kanals in das künftige Fördergebiet integriert
werden, da sich diese Bereiche vor allem als Standorte für Spiel- und
Freizeitangebote außerhalb der hoch verdichteten Wohnbereiche eignen. Bei
besserer Verknüpfung mit den Wohnquartieren können damit funktionale und
Zugewinne für das Image von Büchenbach- Nord sowie vor allem für die
Lebensqualität im Stadtteil erreicht werden.
Das Städtebaurecht
bietet der Kommune als Rechtsgrundlage für die Durchführung von Maßnahmen der
Sozialen Stadt zwei Verfahren mit unterschiedlicher Eingriffs- und
Wirkungsintensität
an:
- Maßnahmen der „Sozialen Stadt“ nach § 171e BauGB
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nach §§ 136 ff. BauGB
Büchenbach-Nord
soll ohne sanierungsrechtliche Satzung durch einfachen Beschluss zum „Gebiet, in dem Maßnahmen der sozialen Stadt
durchgeführt werden sollen“, festgelegt werden.
Dies entspricht der Empfehlung der Regierung von Mittelfranken und erlaubt eine
zügige Gebietsausweisung.
Die Erarbeitung und
der Beschluss einer Satzung entfallen.
Die avisierten
Ziele und Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung auch ohne das
sanierungsrechtliche Instrumentarium (z.B. Sanierungsvermerk im Grundbuch, gemeindliches
Vorkaufsrecht,
Ausgleichsbeträge
etc.) und die vorgesehenen sanierungsrechtlichen Genehmigungspflichten
nach §§ 144 ff.
BauGB zu erreichen. Sonderabschreibungsmöglichkeiten nach §§7h,
10f und 11a EStG
bestehen im „Soziale-Stadt/Sozialer Zusammenhalt - Gebiet“ nicht.
In Bezug auf
Bestandssanierung, Bauen im Bestand und Quartiersentwicklung sind z.B. im
Bereich der Odenwaldallee bereits Maßnahmen im Bestand der GEWOBAU in die Wege
geleitet.
Die Möglichkeit im
weiteren Verlauf des Verfahrens Teilbereiche des Gebietes als förmlichen
Sanierungsgebiete auszuweisen bleibt unbenommen.
Finanzierung / Ressourcen
a)
Programmaufnahme Städtebauförderung
Die Verwaltung hat
die Aufnahme von Büchenbach-Nord in das Bund-Länder-
Städtebauförderungsprogramm
„Sozialer Zusammenhalt“ bei der Regierung von
Mittelfranken beantragt.
Die angemeldete
Stadterneuerungsmaßnahme wurde bei der Programmaufstellung berücksichtigt.
Damit stehen für
die Umsetzung von Maßnahmen im Gebiet Fördermittel in Höhe von
60 % der
förderfähigen Kosten zur Verfügung.
b)
Mittelfristige Finanzplanung
Die finanzielle
Durchführbarkeit des Projektes muss durch die Mittelbereitstellung im Haushalt
der Stadt gesichert werden.
In der
Haushaltsplanung 2021 sind HH-Mittel zunächst wie folgt angemeldet worden:
Jahre 2021 2022 2023 2024
ff
T € 470 150 120 120 Rest
Die Mittel setzen
sich aus zweckgebundenen Einnahmen von Bund/Land und städtischen Mitteln
zusammen.
Projekte und
Maßnahmen
Die
priorisierten Maßnahmen in den kommenden Jahren sind:
a.)
Planung
und Umgestaltung der Neuen Mitte (die Planungswerkstatt ist in Vorbereitung)
(siehe UVPA-Beschluss 610.3/009/2020)
b.)
Entwicklung
des Schulstandortes Büchenbach-Nord (vergl. Beschlussvorlage 610.3/022/2021
sowie Vorlage 40/047/2021 in gleicher Sitzung)
c.)
Einrichtung
eines Quartiersmanagements für die Stadtteil-Werkstatt 56nord
In Büchenbach-Nord sind mit der Stadtteilwerkstatt 56nord (siehe auch
UVPA-Beschluss 610.3/020/2021) und seinen Netzwerken bereits aktive Strukturen
vorhanden. Diese gilt es zeitnah in ein reguläres Quartiersmanagement zu
überführen.
Die weiteren
vorgeschlagenen Maßnahmen und Projekte können dem ISEK-Bericht sowie dem
Ziele-und Maßnahmenplan entnommen werden (Anlage 1 und 2).
Die Verwaltung hat,
die unter a.), b.) (hier Machbarkeitsstudie) und c.) genannten Projekte bereits
für das Programmjahr 2021 angemeldet.
Die weiteren
Projekte werden durch die Verwaltung vorgeschlagen, in der Lenkungsgruppe
Büchenbach-Nord beraten und zum Jahresende dem Stadtrat zur Beschlussfassung
und Programmanmeldung bei der Regierung von Mittelfranken vorgelegt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Da es sich um einen Programmzeitraum von 10.15 Jahren handelt, werden die Projekte und Maßnahmen schrittweise für die entsprechenden Haushaltsjahre angemeldet und beschlossen.
Anlagen: Anlage 1: Entwurf ISEK Büchenbach-Nord 2035 (im Ratsinformationssystem eingestellt
und einsehbar)
Anlage 2: Entwurf Ziele- und Maßnahmenplan ISEK Büchenbach-Nord 2035
(im
Ratsinformationssystem eingestellt und einsehbar)