Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2020 des Amtes 42
Vorlage
42/003/2021
Aktenzeichen
IV/42
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 42 -Stadtbibliothek- i. H. v. -29.263,57 € und dem Ausgleich des Verlustes durch Entnahme von 29.263,57 € aus der „Sonderrücklage Budgetergebnis“ des Amtes 42 wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 41.747,16 € besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.

Hinweise:

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss sowie im Stadtrat.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

 

in EUR

 

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 42 beträgt

-29.263,57

 

 

(2019: -20.033,87 EUR, 2018: -11.777,25 EUR)

 

 

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2020 haben betragen

 

 

für das 1.Halbjahr

0

 

 

 

für das 2.Halbjahr

0

 

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

0

 

 

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2020 wurden übertragen

-4.411,61

 

 

(2019: 0 EUR, 2018: 0 EUR)

 

 

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

 

Pandemiebedingt blieben die Einnahmen der Bibliothek um -6.8479,66 € hinter dem beschlossenen Ansatz zurück. Wichtigste Faktoren: bedeutend weniger physische Ausleihen durch lange Lockdown-Phasen; dadurch auch erheblich weniger Säumnisgebühren; Ausgabe kostenloser „Schnupperausweise“ und kostenlose Ausweisverlängerungen. Da die Verwaltung durch vielfältigste organisatorische Aufgaben zur Aufrechterhaltung des Betriebs (Beschaffung und Ausgabe einer Vielzahl von Materialien für Desinfektion, Mund-Nase-Bedeckungen, Atemschutzmasken, Handschuhe etc.) gebunden war, konnten kaum Rechnungen/Bescheide erstellt werden, so dass auch daraus kaum Gelder vereinnahmt werden konnten.

Auf der Ausgabenseite schlugen die bereits genannten und weitere (Luftreiniger, Luftmessgeräte etc.) pandemiebedingte Beschaffungen zu Buche. Der Wachdienst, der zur Durchsetzung der Corona-Regeln eingeführt werden musste, ist ebenfalls ein hoher Kostenfaktor. Die Einrichtung kontaktloser Bezahlsysteme und die überplanmäßige Finanzierung dafür notwendiger Personalressourcen wirkten sich ebenfalls spürbar aus. So konnten die Minderausgaben durch ausgefallene Veranstaltungen, weniger Verbrauchsmaterialien u. ä. nicht in gleicher Höhe durchschlagen wie der Rückgang bei den Einnahmen.

Der Gesamtsaldo verschlechterte sich letztlich gegenüber dem Ansatz um 29.263,57 €.

 

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2020 konnte mit folgenden Änderungen partiell erfüllt werden:

 

 

Die Umgestaltung des Innenhofs konnte corona-bedingt nicht vorangetrieben werden. Kooperationsangebote vor allem für Kinder und Jugendliche und die bestehende Zusammenarbeit mit Schulen konnten aus diesem Grund ebenfalls nur in Bruchteilen durchgeführt werden.

Ebenso mussten zahlreiche Veranstaltungen wie z.B. der Bayerische Bibliothekstag, die Konferenz „Wilhelm Müller und die Übersetzung“ und die Veranstaltungsreihe „Poetenfest extra“ verschoben bzw. stark verkleinert und/oder eingeschränkt realisiert werden.

Dafür wurde das Online-Bezahlsystem / E-Payment im April 2020 erfolgreich eingeführt.

Die Ausweitung der digitalen Angebote wurde -auch als sinnvolle Reaktion auf die Pandemie- nochmals stark forciert und führte zu neuen Nutzungsrekorden bei der „Onleihe“.
Die Planergespräche für das Stadtteilzentrum Büchenbach mit Stadtteilbibliothek wurden ohne Unterbrechung fortgesetzt.
Ausblick:

Themen des Mitarbeiter*innenschutzes -aber auch der Sicherheit der Nutzer*innen, wie z.B. die Einführung eines Kassenautomaten zur kontaktlosen Bar- und EC-Kartenzahlung- rückten in den Fokus künftiger Arbeitsprogramme. Dazu gehört auch die entsprechende Anpassung/Bereitstellung der notwendigen Personalressourcen.

 

 

 

2.3

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 42 im Jahr 2020

 

 

Stand am 01.01.2020

50.000,00

 

Entnahmen 2020 aufgrund Fachausschussbeschluss vom 16.07.2020

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für Aufwertung des Innenhofes Palais Stutterheim

35.000

0

 

 

für Personalkosten (z.B. Ersatz Fahrbibliotheks-Fahrer)

10.000

0

 

 

für Puffer für unvorhergesehene Beteiligungen

10.000

0

 

 

für Ergänzung Möblierung

5000

4.411,61

 

 

für Unvorhergesehenes im laufenden Betrieb

10.000

0

-4.411,61

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

0

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2019

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

18.022,73

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

7.399,610

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+25.422,34

=

gegenwärtiger Rücklagenstand

 

71.010,73

./.

Rücklagenentnahme zur Vermeidung eines Verlustvortrages

-29.263,57

./.

freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage

 

0

=

in der Budgetrücklage verbleibender Betrag

 

41.747,16

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant:

 

 

2.3.1

Ergänzendes Mobiliar/Ausstattung für das EG nach Einbau neuer Rücksortieranlage und endgültiger Verortung Kassenautomat (Theken- und Selbstverbucherplätze -auch barrierefrei-, Präsentationsregale u.a.

41.747,16

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Ein Verlustvortrag nach 2021 ist aufgrund der vollständigen Deckung aus der Budgetergebnisrücklage nicht erforderlich.

 


Anlagen:             Budgetabrechnung 2020 für Amt 42