Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2020 des Amtes 66
Vorlage
66/054/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 66 i.H.v. 244.934,60 EUR und dem vorgesehenen Übertrag von 73.480,38 EUR wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung des Budgetübertrages 2020 i.H.v. 73.480,38 EUR und der Mittel in der Budgetrücklage des Amtes von 170.661,60 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Übertrag erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Mit der Möglichkeit, 30 % des positiven Budgetergebnisses für sinnvolle Aufgaben des nächsten Jahres verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 66 beträgt

244.934,60

 

(2019: 57.415,53 EUR, 2018: 45.235,90 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2020 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

0,00

 

 

für das 2.Halbjahr

0,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

0,00

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2020 wurden übertragen

0,00

 

(2019: 0,00 EUR, 2018: 59.668,45 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

Einige Instandhaltungsmaßnahmen, die in 2019 vorgesehen, aber aus personellen Gründen auf das Jahr 2020 verschoben werden mussten, konnten auch im Corona-Jahr 2021 nicht durchgeführt werden. Die zurückgestellten Beträge sind als Ertrag aufzulösen und führen in der Budgetabrechnung zu Mehrerträgen.
Eine Instandhaltungsmaßnahme konnte günstiger abgewickelt werden. Der zurückgestellte Betrag war daher zum Teil als Ertrag aufzulösen.

Zudem führten Kostenbeteiligungen Dritter an städtischen Baumaßnahmen zu Mehrerträgen.

Die Mehraufwendungen lassen sich insbesondere auf die Erhöhung der Betriebskosten für die Straßenbeleuchtung zurückführen.

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2020 konnte mit folgenden Änderungen erfüllt werden:

 

Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen konnten einzelne Projekte nicht wie geplant umgesetzt werden. Auch bei laufenden Aufgaben kam es zu Einschränkungen.
Ausschreibungen führten teilweise konjunkturbedingt zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis und mussten aufgehoben werden, erneute Ausschreibung erst im Folgejahr möglich.

 

 

2.3

Der vorgesehene Übertragungsvorschlag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen.

 

 

2.4

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 66 im Jahr 2020

 

Stand am 01.01.2020

168.459,15

 

Entnahmen 2020 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (16.06.2020)

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für Anschaffung von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen sowie von Betriebs-/Geschäftsausstattung

168.459,15

69.700,00

 

 

für Aufwendungen im Budget insb. im Bereich des Unterhalts und des Betriebs der Verkehrsinfrastruktur

0,00

 

 

für Fortbildungen, Anschaffung von Arbeitsmitteln, sowie EDV und Software (soweit nicht durch eGov/KommBit)

0,00

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-69.700,00

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2020

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr (ursprünglich 148.065,81)

71.902,45

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr (ursprünglich 162.711,30)

0,00

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+71.902,45

 

= gegenwärtiger Rücklagenstand

 

170.661,60

 

 

 

 

2.5

Folgende Verwendung der künftigen Budgetergebnisrücklage ist geplant:

 

 

Gegenwärtiger Rücklagenstand

170.661,60

 

 

zuzüglich Budgetübertrag 2020

73.480,38

 

 

= künftiger Rücklagenstand

244.141,98

 

Geplante Verwendung:

 

 

2.5.1

Anschaffung von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen sowie von Betriebs-/Geschäftsausstattung

244.141,98

 

2.5.2

Aufwendungen im Budget insb. im Bereich des Unterhalts sowie des Betriebs der Verkehrsinfrastruktur, auch aufgrund Erhöhung des Personalstands und Maschinenparks

 

2.5.3

Fortbildungen, Anschaffung von Arbeitsmitteln, sowie EDV und Software (soweit nicht durch eGov/KommBit)

 

2.5.4

Ausgleich des Budgets: zu erwartende Einnahmeausfälle bei den Erträgen aus Parkgebühren in Folge der Covid19-Pandemie, vgl. auch Beschluss StR 61/001/2020 vom 26.11.2020
(Anm.: ab 01.01.2021 ist Amt 66 für die Budgetbewirtschaftung der Parkgebühren zuständig)

 

 

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Budgetrücklagenzuführung i.H.v. 73.480,38 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2020)

 


Anlagen:          Amt 66 Budgetabrechnung 2020