Dem bereinigten
Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 66 i.H.v. 244.934,60 EUR und dem
vorgesehenen Übertrag von 73.480,38 EUR wird zugestimmt.
Mit dem Vorschlag zur
Verwendung des Budgetübertrages 2020 i.H.v. 73.480,38 EUR und der Mittel in der
Budgetrücklage des Amtes von 170.661,60 EUR besteht, vorbehaltlich der
Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat,
Einverständnis.
Eine endgültige Beratung und
Beschlussfassung über den Übertrag erfolgt in Haupt-, Finanz- und
Personalausschuss und Stadtrat.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Möglichkeit, 30 % des positiven Budgetergebnisses für sinnvolle
Aufgaben des nächsten Jahres verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle
Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
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in EUR |
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2.1 |
Das bereinigte
Gesamtbudgetergebnis 2020 des
Amtes 66 beträgt |
244.934,60 |
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(2019: 57.415,53 EUR, 2018:
45.235,90 EUR) |
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Die Lastschriften aus der
Abrechnung der Personalaufwendungen 2020 haben betragen |
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für das 1.Halbjahr |
0,00 |
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für das 2.Halbjahr |
0,00 |
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Der Budgetrahmen wurde
durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt |
0,00 |
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In den Investitionshaushalt
2020 wurden übertragen |
0,00 |
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(2019: 0,00 EUR, 2018:
59.668,45 EUR) |
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Das bereinigte
Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf: |
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Einige
Instandhaltungsmaßnahmen, die in 2019 vorgesehen, aber aus personellen
Gründen auf das Jahr 2020 verschoben werden mussten, konnten auch im
Corona-Jahr 2021 nicht durchgeführt werden. Die zurückgestellten Beträge sind
als Ertrag aufzulösen und führen in der Budgetabrechnung zu Mehrerträgen. Zudem führten
Kostenbeteiligungen Dritter an städtischen Baumaßnahmen zu Mehrerträgen. Die
Mehraufwendungen lassen sich insbesondere auf die Erhöhung der Betriebskosten
für die Straßenbeleuchtung zurückführen. |
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2.2 |
Das Arbeitsprogramm 2020
konnte mit folgenden Änderungen erfüllt werden: |
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Aufgrund begrenzter
personeller Ressourcen konnten einzelne Projekte nicht wie geplant umgesetzt
werden. Auch bei laufenden Aufgaben kam es zu Einschränkungen. |
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2.3 |
Der
vorgesehene Übertragungsvorschlag ist der beiliegenden Budgetabrechnung der
Kämmerei zu entnehmen. |
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2.4 |
Entwicklung der
Budgetergebnisrücklage des Amtes 66 im Jahr 2020 |
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Stand am 01.01.2020 |
168.459,15 |
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Entnahmen 2020 aufgrund
Fachausschussbeschluss vom (16.06.2020) |
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geplante |
tatsächliche Entnahme |
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für
Anschaffung von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen sowie von
Betriebs-/Geschäftsausstattung |
168.459,15 |
69.700,00 |
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für
Aufwendungen im Budget insb. im Bereich des Unterhalts und des Betriebs der
Verkehrsinfrastruktur |
0,00 |
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für
Fortbildungen, Anschaffung von Arbeitsmitteln, sowie EDV und Software (soweit
nicht durch eGov/KommBit) |
0,00 |
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tatsächliche Entnahmen
gesamt: |
-69.700,00 |
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zuzüglich Gutschriften aus
der Abrechnung der Personalaufwendungen 2020 |
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Gutschrift 1. Halbjahr
(ursprünglich 148.065,81) |
71.902,45 |
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Gutschrift 2. Halbjahr
(ursprünglich 162.711,30) |
0,00 |
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Gutschriften
Personalabrechnung gesamt: |
+71.902,45 |
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= gegenwärtiger
Rücklagenstand |
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170.661,60 |
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2.5 |
Folgende Verwendung der
künftigen Budgetergebnisrücklage ist geplant: |
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Gegenwärtiger
Rücklagenstand |
170.661,60 |
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zuzüglich Budgetübertrag
2020 |
73.480,38 |
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= künftiger Rücklagenstand |
244.141,98 |
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Geplante Verwendung: |
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2.5.1 |
Anschaffung
von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen sowie von Betriebs-/Geschäftsausstattung |
244.141,98 |
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2.5.2 |
Aufwendungen
im Budget insb. im Bereich des Unterhalts sowie des Betriebs der
Verkehrsinfrastruktur, auch aufgrund Erhöhung des Personalstands und
Maschinenparks |
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2.5.3 |
Fortbildungen,
Anschaffung von Arbeitsmitteln, sowie EDV und Software (soweit nicht durch
eGov/KommBit) |
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2.5.4 |
Ausgleich
des Budgets: zu erwartende Einnahmeausfälle bei den Erträgen aus Parkgebühren
in Folge der Covid19-Pandemie, vgl. auch Beschluss StR 61/001/2020 vom
26.11.2020 |
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Budgetrücklagenzuführung
i.H.v. 73.480,38 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2020)
Anlagen: Amt 66 Budgetabrechnung 2020