Betreff
Unterstützung der Städtischen Schulen bei den Selbsttests;
Fraktionsantrag Nr 097/2021 Grüne Liste
Vorlage
40/063/2021
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Fraktionsantrag Nr. 097/2021 der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen - Grünen Liste ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      „Den städtischen Schulen Marie-Therese-Gymnasium, Wirtschaftsschule und

      Fachschule für Techniker wird organisatorische, finanzielle und ggf. personelle

      Unterstützung bei der Durchführung von Selbsttests der Schüler*innen angeboten.

      Hierzu werden bei Bedarf in Absprache mit den städtischen Schulen die

      entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt.“

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Die Stadt Erlangen nimmt ihre Fürsorgepflicht grundsätzlich für alle Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung sehr ernst und versucht soweit als möglich zu unterstützen, wenn dies erforderlich erscheint. 

      Das Kultusministerium hat den Schulen mit Schreiben vom 19.03.21 weitere Hinweise sowie ein ausführliches Merkblatt mit Fragen und Antworten zu den Selbsttests für Schüler*innen zugesandt. Daraus geht nochmal hervor, dass die jeweilige Lehrkraft die Schüler*innen bei den Tests beaufsichtigt und ihnen mündliche Anleitung für die Durchführung gibt. Die Testung führen die Schüler*innen in jedem Fall selbst durch, so dass kein Körperkontakt zwischen Lehrkraft und Schüler*in besteht. Konkrete Schutzausrüstung im engeren Sinne ist bei der Anleitung der Schüler*innen nicht erforderlich, da ein aktives Handeln bzw. Eingreifen der betroffenen Lehrkräfte bei der Abstrichnahme nicht erforderlich ist. Insoweit besteht für Lehrkräfte bei der Begleitung der Durchführung von Selbsttests kein weitergehendes Risiko als beim Unterricht der Schüler*innen.

      Im Einzelfall können Lehrkräfte, insbesondere diejenigen, die zur Risikogruppe gehören, mit der Schulleitung abklären, ob eine andere Person die Tests begleiten kann.

 

      Der Zeitraum, in dem die Maske für die Testdurchführung abgenommen werden muss, beträgt nicht einmal eine Minute. In diesem Zeitraum soll der Abstand untereinander konsequent eingehalten und gut gelüftet werden. Für die übrigen Testschritte kann und soll die Maske getragen werden. Insofern ist auch nach Einschätzung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege nicht von einem erhöhten Infektionsrisiko auszugehen.

 

      Im Rahmen der Aktion „Unterstützung Covid-19-Selbsttests an bayerischen Schulen“ stehen den Schulen Hilfsorganisationen vor allem in Form von Beratung und Schulung zur Verfügung. Für die Schulen fallen keine Kosten an; die Hilfsorganisationen rechnen auf anderem Wege ab. Über dieses Unterstützungsangebot wurden die Schulen mit Schreiben des BRK vom 17.03.2021 sowie des Kultusministeriums vom 31.03.2021 informiert. Daneben haben die Malteser eine Online-Schulung entwickelt, an der alle Lehrkräfte teilnehmen können, die die Durchführung der Selbsttests von Schülerinnen und Schülern begleiten.

 

      Darüber hinaus wurde allen Schulen, also staatlichen und kommunalen Erlanger Schulen finanzielle Hilfe (Übernahme von Kosten) zugesagt, sofern sie sich für eine Übergangsphase zu Beginn der Testungen ärztliche Unterstützung zur Anleitung der Schüler*innen holen, z.B. durch Vertragsärzte.

 

      Die erstmals in der KW 15 durchgeführten Selbsttests verliefen grundsätzlich besser als erwartet (vgl. Bericht der EN vom 13.04.2021). Dies zeigt, dass die Selbstorganisation der Schulen sehr gut funktioniert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

       

     

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:
Fraktionsantrag Nr. 097/2021 Grüne Liste