hier: Änderungsbeschluss
Für das Gebiet der ehemaligen Bahnflächen südlich und einschließlich der Hilpertstraße, östlich der Bahnlinie Nürnberg – Bamberg und westlich der bestehende Gewerbeflächen an der Rathenaustraße ist der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Erlangen (FNP 2003) nach den Vorschriften des BauGB zu ändern und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a)
Anlass
und Ziel der Planung
Die ehemaligen Bahn-Betriebsflächen südlich
der Hilpertstraße östlich der Bahnstrecke Nürnberg-Bamberg sind seit 2011 von
Bahnbetriebszwecken freigestellt und wurden in den vergangenen Jahren
veräußert.
Der neue Eigentümer möchte diese Flächen
städtebaulich neuordnen und einer gewerblich geprägten Nutzung zu führen. In
Abstimmung mit der Stadtverwaltung wurde durch den neuen Eigentümer ein
städtebaulicher und hochbaulicher Realisierungs- und Ideenwettbewerb
durchgeführt, um ein qualitätsvolles bauliches und freiräumliches Gesamtkonzept
zu erhalten.
Dieses sieht derzeit im Wesentlichen neben
einem Gewerbe- oder Handwerkerhof auch Beherbergungsbetriebe (Hotel,
Boardinghouse) und ggf. Gastronomie als künftige Nutzungen vor.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die
Flurstücke Nrn. 996/8, 996/9, 996/27, 996/55, 996/60, 1714 Gem. Erlangen
vollständig, sowie in Teilflächen das Flurstücke Nr. 1714/11 Gem. Erlangen. Die
Größe des Plangebiets beträgt ca. 1,22 ha (vgl. Anlage 1). Sämtliche Flurstücke
befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers.
c)
Planungsrechtliche Grundlage
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 (FNP 2003) sollen die ehemaligen Bahnflächen für gewerbliche Zwecke nutzbar gemacht werden.
Im wirksamen FNP ist das Plangebiet als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Östlich angrenzend stellt der FNP bereits gewerbliche Bauflächen dar, welche im Rahmen der Änderung erweitert werden sollen (vgl. Anlage 2).
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des 2. Deckblatt zum Bebauungsplans Nr. 328 der Stadt Erlangen - Ehemalige Bahnflächen südlich der Hilpertstraße - mit integriertem Grünordnungsplan (vgl. gesonderte Beschlussvorlage 611/051/2021 in gleicher Sitzung). Mit der Änderung im Parallelverfahren wird die nach § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche Entwicklung der verbindlichen Planung aus dem FNP in abgestimmter Weise gewährleistet.
d)
Rahmenbedingungen
Bei der Änderung des FNP sind nach derzeitigem Kenntnisstand u.a. zu berücksichtigen:
§ Altlasten
§ Artenschutz
- Schallimmissionen von Verkehrswegen und Gewerbe
- Verkehrliche und technische Infrastruktur
- Klimaschutz
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Es besteht eine hohe Nachfrage nach Gewerbeflächen bei kaum mehr vorhandenem Angebot. Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung der ehemaligen Bahnflächen zu gewerblichen Bauflächen geschaffen und die Vorteile der Innentwicklung genutzt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Verfahren
Änderung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des FNP 2003 für den Teilbereich – Ehemalige Bahnflächen südlich der Hilpertstraße - nach den Vorschriften des BauGB.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form
durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt
für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll
gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
b) Umweltprüfung
Für die
Änderung des Flächennutzungsplans wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
c) Standortalternativen
Es handelt
sich um eine Konversion nicht mehr benötigter Betriebsflächen. Im Sinne der
Innenentwicklung und in Anbetracht der knappen Verfügbarkeit von gewerblichen
Flächen ist es das Ziel, die ehemaligen Bahnbetriebsflächen einer neuen Nutzung
zuzuführen. Da es sich um einen planerisch geeigneten Standort für ein
konkretes Vorhaben handelt, sind keine weiteren Standortalternativen zu prüfen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Wirksame Darstellungen des FNP 2003
Anlage 3: Verfahrensstand