Betreff
Pausenhofneugestaltung Pestalozzischule - Bedarfsnachweis nach DA-Bau
Vorlage
40/060/2021
Aktenzeichen
IV/40-14
Art
Beschlussvorlage

Der Bildungsausschuss stellt den Bedarf für eine Neugestaltung des Pausenhofs in der Grundschule Pestalozzischule fest.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen gem. Vorentwurf weiterzuführen und die notwendigen Mittel für die Umsetzung des Konzepts für die Haushaltsjahre 2022 ff anzumelden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      In Bearbeitung des Fraktionsantrages der CSU (047/2016) hat das Schulverwaltungsamt mit allen betroffenen Fachbereichen eine Bestandsaufnahme der Pausenhöfe aller 15 Grundschulen erstellt und dem Bildungsausschuss anhand der Auswertung und einer Prioritätenliste die Notwendigkeit der Sanierung der Pausenhöfe dargestellt.

      Mit Beschluss des Bildungsausschusses vom 04.05.2017 (siehe 40/113/2017) wurde die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungen zur Gestaltung der Pausenhöfe mit der Priorisierung 1 bis 5 aufzunehmen, die erforderlichen Finanzmittel zu ermitteln und auf eine mittelfristige Umsetzung hinzuwirken.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Nachdem bei der Pestalozzischule übereinstimmend der größte Handlungsbedarf gesehen wurde (Prio 1), wurden ab Oktober 2017 gemeinsam mit der Schule, EB77 und Amt 24 Ideen zu einem Pausenhofkonzept gesammelt und eine Grobplanung entwickelt. Die Planung wurde zunächst aufgrund von möglichen Erweiterungsbauten zurückgestellt und im Herbst 2020 wiederaufgenommen. Folgendes Konzept wurde entwickelt:

     

Bedingt durch die bauliche Lage der Schule sind fünf Bereiche vorgesehen.

 

Eingangsbereich - Bereich 1

Der vollständig versiegelte Eingangsbereich soll durch eine naturnahe Gestaltung (Anlage von Pflanzflächen und einer Wiese) und Schaffung von Sitzgelegenheiten aus Holz und Natursteinen zum Verweilen und zur Kommunikation einladen. Ein 100er-Feld mit Hüpfkästchen soll einen gefahrlosen Anreiz zur Beschäftigung setzen.

 Der Eingangsbereich wird mittels einer Rampe barrierefrei erschlossen.

 

 

Nordhof - Bereich 2

Der Nordhof, in dem sich zwei Klettergeräte befinden, wird ergänzt durch zwei weitere Kletter- und Balanciergeräte aus Holz und Metall. So werden das Körperbewusstsein und die Motorik der Schülerinnen und Schüler geschult. Die vorhandenen Sitzblöcke werden erhalten. Die Seitenstreifen entlang der Klassenzimmertrakte werden begrünt.

 

Mittelhof - Bereich 3

Der Mittelhof wird zum Ruhepausenhof. Seitens der Kinder wurde der ausdrückliche Wunsch nach Ruhezonen geäußert. Es sind Ruhebereiche mit Liegen, Sitzblöcken, zwei Sonnensegeln sowie die Anlage einer Grünzone mit Sträuchern und Wegen zum Verstecken vorgesehen. Auch dieser Trakt wird mittels einer neuen Rampe barrierefrei erschlossen.

 

Südhof - Bereich 4

Der Südhof soll ein Sportpausenhof werden und ausreichend Platz zum Rennen und Bewegen bieten.

Es wird ein Spielfeld mit Toren errichtet sowie ein Basketballkorb aufgestellt.

Am Aufgang zur neuen Rampe sowie entlang der neuen Pflanzflächen werden Sitzmöglichkeiten durch Natursteine geschaffen.

 

Östlicher Hof - Bereich 5

Der östliche Hof (auf der vorhandenen Grünfläche östlich des Schulhauses) wird zum grünen Klassenzimmer mit Sitzsteinen, Sitzstämmen und Gabionentischen. Eine neue Blumenwiese und eine Lernhecke sollen den Bezug zu Lehrplanthemen ermöglichen. In der Holzwerkstatt wird Bauen und Konstruieren gelernt. Die Holzhütte wurde bereits aufgestellt und über den Förderverein finanziert.

 

Laufstrecke – Bereich 6

Entlang des Randes des Schulgeländes wird eine umlaufende Laufstrecke errichtet, so dass im Rahmen des Sportunterrichtes Ausdauerlauf geübt werden kann.

      Arbeiten zur Errichtung eines Provisoriums der Laufstrecke werden bereits im laufenden Haushaltsjahr 2021 aus Unterhaltsmitteln durchgeführt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Abteilung Stadtgrün bei EB773-1 übernimmt im Rahmen der zeitlichen und personellen Ressourcen die weitere Planung, überwacht die Umsetzung und führt die erforderlichen Ausschreibungen durch. Dabei wird insbesondere Wert auf stabile und Vandalismus sichere Ausführung gelegt, um spätere Kosten zu minimieren. Hierbei kann auf vielerlei Erfahrung aus anderen Spielplatzprojekten zurückgegriffen werden. Die gesamte Planung (beispielsweise des Fallschutzes) erfolgt in enger Abstimmung mit dem städtischen Grünflächen- und Spielgeräteunterhalt, um Folgekosten möglichst gering zu halten.

Sollte die Planung nicht intern durch EB77 erfolgen können, muss ein Fachplanungsbüro für Landschaftsarchitektur beauftragt werden. Die entsprechenden Kosten sind bereits in der Kostenschätzung mit aufgenommen.

Abt. Stadtgrün spricht sich dafür aus, die Leistungen in einem Zuge nacheinander durchzuführen, eine enge Abstimmung auch hinsichtlich Beeinträchtigung der anderen Höfe (Zufahrten, Zwischenlagerung etc.) ist im Rahmen der Planung erforderlich.

Grundlegende Bodenuntersuchungen wurden bereits in Auftrag gegeben und bei vorliegender Grobkostenschätzung berücksichtigt.

Vor allem im Hinblick auf die soziale Situation im Sprengel der Pestalozzischule wird die Realisierung des Pausenhofkonzeptes für erforderlich erachtet.

 

Nach folgendem Zeitplan soll unter Berücksichtigung der Priorisierungswünsche der Schule eine Planung und Umsetzung erfolgen:

 

      Zeitplan Bauablauf:

      Vorbereitung

Ø  Vergabe Architektenleistungen ab Juni 2022 (nach Haushaltsfreigabe)

Ø  Auftragserteilung Architektenleistungen September 2022

Ø  Planung Leistungsphase 1-6 ca. 1 Jahr bis September 2023

Ø  Ausschreibung Landschaftsbauarbeiten September-Dezember 2023

Ø  Auftragserteilung Landschaftsbauarbeiten Ende 2023

Baubeginn Frühjahr 2024

Mittelhof, Bereich 3: Feb-Mai 24,

Nordhof, Bereich 2: Mai-Aug 24,

Östlicher Hof, Bereich 5: Aug-Okt 24,

Südhof, Bereich 4: Nov 24 - Apr 25,

Eingangsbereich, Bereich 1: Mai-Juli 25.

Im Anschluss folgen

Fertigstellungspflege 2025/2026

Entwicklungspflege 2026-2029

 

Mittelabfluss (grobe Schätzung)

1) Honorar für Lph 1 und 2

2) Honorar für Lph 3-7

3) Honorar für Lph 8 Hof Mitte 90%, Hof Nord 90%, Hof Ost 90%, Hof Süd 50%

4) Honorar für Lph 8 Hof Mitte 5%, Hof Nord 5%, Hof Ost 5%, Hof Süd 55%, Haupteingang 95%

5) Honorar für Lph 8 Hof Mitte 5%, Hof Nord 5%, Hof Ost 5%, Hof Süd 5%, Haupteingang 5%6) Honorar für Lph 9, alle Höfe 1/3 der Lph 9

 

 

Planungsvorbehalt

      Sofern am Schulgebäude bauliche Maßnahmen erforderlich werden, die auch die Pausenhöfe tangieren oder wenn eine Neuordnung des Schulgeländes erfolgen soll, wird die Umgestaltung der Pausenhöfe beendet.

 

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

Eine Entsiegelung der Wurzelbereiche der Bestandsbäume trägt zur Verbesserung der Baumstandorte bei und schafft die Voraussetzung für eine weitere gute Entwicklung.
Im Rahmen der weiteren Planung sind auch Neupflanzungen von Bäumen und die Schaffung von Grünzonen mit weiteren Pflanzungen vorgesehen.

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

davon im Haushaltsjahr 2022

 

geplanter Mittelabfluss 2023 und Folgejahre

1.802.000 €

36.100 € und VE 265.100 €

s. Tabelle unten

bei IPNr.: 211.400

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten EB77 jährlich

10.000 € p.a.

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden. Die Honorarkosten für die Architektenleistungen i. H. v.

                       insges. 301.200 € (36.100 € und VE für Folgejahre 265.100 €) sollen im Haushalt

                       2022 bereitgestellt werden. Sie müssen bereits vor Ausschreibung zur Verfügung

                       stehen.

 

 


 

Anlagen:

Übersichtsplan komplett

Übersichtsplan Detail – Teil 1 (Eingangsbereich und Hof Nord)

Übersichtsplan Detail – Teil 2 (Hof Mitte, Süd und Ost)

Kostenschätzung