Dem bereinigten
Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 20 i. H. v. 2.136,65 EUR und der
einvernehmlichen Rückgabe des errechneten Übertrags von 640,99 EUR sowie eines
Teilbetrages von 3.033,01 EUR aus der Budgetrücklage wird zugestimmt.
Mit dem Vorschlag zur Verwendung
der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 60.000 EUR
besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.
Hinweis:
Eine endgültige Beratung und
Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt im Haupt-, Finanz- und
Personalausschuss und Stadtrat.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ziel ist die zeitnahe, sparsame und bedarfsgerechte
Verwendung der Rücklagenmittel.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse
bzw. Wirkungen zu erzielen?)
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in EUR |
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2.1 |
Das bereinigte
Gesamtbudgetergebnis 2020 des
Amtes 20 beträgt |
2.136,65 |
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(2019: -21.787,29 EUR, 2018:
-77.205,05 EUR) |
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Die Lastschriften aus der
Abrechnung der Personalaufwendungen 2020 haben betragen |
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für das 1.Halbjahr |
0,00 |
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für das 2.Halbjahr |
0,00 |
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Der Budgetrahmen wurde durch die
Lastschriften somit reduziert um insgesamt
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0,00 |
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In den Investitionshaushalt 2020
wurden übertragen |
0,00 |
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(2019: 0 EUR, 2018: 617,89 EUR) |
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2.2 |
Das Arbeitsprogramm 2020 konnte wie geplant / mit folgenden
Änderungen erfüllt werden: |
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Abteilung
201 – Haushaltswesen -
Wegen der Verschiebung des Termins für die Umsetzung von § 2b UStG auf
den 01.01.2023 werden die erforderliche Anpassung der Rechtsgrundlagen und
die endgültige Umstellung der IT erst im Jahr 2022 realisiert. -
Die Einführung kontinuierlicher Inventuren konnte nicht erfolgen, da die
dafür beantragte Stelle wiederum nicht genehmigt wurde. Abteilung 202 –
Gemeindesteuern -
Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der
Zinsen liegt weiterhin nicht vor. -
Bei der Überprüfung der Baustellen wurden im Jahr 2021 nunmehr die
personellen Ressourcen geschaffen (Änderung der Planstelle mit zusätzlich
0,25 VZÄ). Nach Einarbeitung wird sich die neue MA verstärkt um die Prüfung
der Baustellen kümmern. Eine intensivere Prüfung der Zerlegungsfälle war mit
dem vorhandenen Personal nicht zu schaffen. -
Die Reform der Grundsteuer mit Länder-Öffnungsklausel wurde vom
Bundestag beschlossen. Das Gesetz gilt ab dem 01.01.2025, die
Hauptfeststellungen nach den Bestimmungen des neuen Bewertungsgesetzes
erfolgen vom 01.01.2022 bis 31.12.2024. Abteilung 203 – Stadtkasse -
Die Umsetzung des Projektauftrages „Annahme von E-Rechnungen“ ist
abgeschlossen. -
Die Umsetzung des Projektauftrages „Einführung des elektronischen
Workflows bei der Stadt Erlangen“ ist aufgenommen worden. -
Die Zentralisierung der Adressverwaltung in Amt 20 ist begonnen worden
und der Abschluss steht für III/2021 an. -
Die Arbeitsgruppe „Zahlungsverkehr“ bleibt auch zukünftig aktiv. -
Der Personalzuwachs für das zu scannende Beleggut wurde nur mit ½ VZÄ besetzt. 20 SV – Systemverwaltung (Stabsstelle bei Amt 20) -
Einführung Webclient ist auf 2022 verschoben. -
Neuorganisation Antragstellung ist ausgesetzt, da dies aufgrund der
Projekte ZAV / RWF ggf. nochmal überarbeitet werden muss. -
Zur Gewerbesteuerverzinsung gibt es seitens Abt. 202 noch keinen
aktuellen Stand. -
Prüfungen, Überarbeitung und alle weiteren Punkte mit Hinweis auf
zusätzliches Personal: Personalmehrung ist noch ausstehend bzw. konnte nicht
in vollem Umfang besetzt werden (Einarbeitung erst jetzt seit März 2021
anlaufend). |
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II/WA – Wirtschaftsförderung und Arbeit
(Stabsstelle bei Referat II) Corona-bedingt kam es zu
folgenden Veränderungen / Abweichungen zu den ursprünglich geplanten Themen /
Vorhaben: -
Ortsteiltreffen (Eltersdorf) konnte (in Absprache mit dem Ortsbeirat)
nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, da regelmäßig bei einem Unternehmen
vor Ort geplant. Diese Option bestand im letzten Jahr nicht. -
Messeauftritt (Gemeinschaftsstand) auf der EXPO Real wurde abgesagt,
da die Messe nur verkleinert und virtuell durchgeführt wurde. -
Maßnahmen zur Unterstützung der Gewerbetreibenden in der Innenstadt
wurden in Koordination mit und unter Federführung des City-Managements
deutlich erweitert (insbes. 5-Punkte-Sonderprogramm „ErlangenERleben“). -
Projektarbeit zur Gewerbeflächenentwicklung wurde in 2020 nicht weiter
forciert. BTM - Beteiligungsmanagement (Stabsstelle bei
Referat II) -
Übertragung des Röthelheimbades und der Hannah-Stockbauer-Halle:
Zurückgestellt gemäß OB-Festlegung -
Übergabe Erlanger Schlachthof GmbH: Verkauf ist abgewickelt, Abruf des
Investitionszuschusses steht noch aus. In den nächsten Jahren wird jährlich
ein Zuschuss als De-Minimis-Beihilfe ausbezahlt. -
Vorbereitung Konzernabschluss: Im Zeitplan -
Begleitung der GF-Neubesetzung im IGZ: Erledigt -
Relaunch Beteiligungsbericht in Abstimmung mit der
Konzernabschlusserstellung: Zurückgestellt wegen fehlender Kapazitäten bis
spätestens 2023 -
Archivierung der Bestandsakten in DMS: In Arbeit |
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2.3 |
Nach der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei errechnet
sich ein Übertrag von 640,99 Euro. Der Übertrag wird einvernehmlich an den
Haushalt zurückgegeben. |
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2.4 |
Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 20 im Jahr
2020 |
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Stand am 01.01.2020 |
30.000,00 |
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Entnahmen 2020 aufgrund Fachausschussbeschluss vom
20.05.2020 |
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geplante
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tatsächliche |
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für Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten |
-2.000 |
0 |
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für Fortbildung, Reisekosten, Abgeltung von Überstunden,
Leistungsprämien |
-8.000 |
0 |
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für externe Beratungsleistungen BTM |
-20.000 |
-20.000 |
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tatsächliche Entnahmen gesamt: |
-20.000,00 |
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zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der
Personalaufwendungen 2020 |
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Gutschrift 1. Halbjahr (Höchstbetrag erreicht) |
53.033,01 |
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Gutschrift 2. Halbjahr |
0 |
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Gutschriften Personalabrechnung
gesamt: |
53.033,01 |
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= |
gegenwärtiger Rücklagenstand |
63.033,01 |
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./. |
freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage |
-3.033,01 |
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= |
in der Budgetrücklage verbleibender Betrag |
60.000,00 |
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Folgende Verwendung des in der Rücklage
verbleibenden Betrags ist geplant: |
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2.4.1 |
für Maßnahmen zur Gesunderhaltung
der Beschäftigten |
2.000 |
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2.4.2 |
für Fortbildung, Reisekosten,
Abgeltung von Überstunden, Leistungsprämien |
8.000 |
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2.4.3 |
für Maßnahmen der
Wirtschaftsförderung einschließlich Nachholung einer Zuschussausreichung aus
2020 |
50.000 |
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Budgetrücklagenentnahme i. H. v. 3.033,01 EUR |
Anlagen: Anlage 1 –
Budgetabrechnung 2020 für Amt 20
Anlage 2 – Sonderrücklage Budgetergebnis Amt 20 – HHJahr 2020