Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2020 der Stadtkämmerei, der Wirtschaftsförderung und des Beteiligungsmanagements
Vorlage
201/017/2021
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 20 i. H. v. 2.136,65 EUR und der einvernehmlichen Rückgabe des errechneten Übertrags von 640,99 EUR sowie eines Teilbetrages von 3.033,01 EUR aus der Budgetrücklage wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 60.000 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.

Hinweis:

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Ziel ist die zeitnahe, sparsame und bedarfsgerechte Verwendung der Rücklagenmittel.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 20 beträgt

2.136,65

 

(2019: -21.787,29 EUR, 2018: -77.205,05 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2020 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

0,00

 

 

für das 2.Halbjahr

0,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

0,00

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2020 wurden übertragen

0,00

 

(2019: 0 EUR, 2018: 617,89 EUR)

 

 

 

 

 


Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis von 2.136,65 EUR stellt nahezu eine Punktlandung dar. Mehrerträgen von 14.494,88 EUR aus periodenfremden Zinszahlungen und der Erstattung von Verwahrentgelten, geschmälert um Mindererträge bei den Mahngebühren, stehen um 12.358,23 € höhere Aufwendungen gegenüber. Diese resultieren im Wesentlichen aus Steuerrückstellungen.

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2020 konnte wie geplant / mit folgenden Änderungen erfüllt werden:

 

 

Abteilung 201 – Haushaltswesen

 

-       Wegen der Verschiebung des Termins für die Umsetzung von § 2b UStG auf den 01.01.2023 werden die erforderliche Anpassung der Rechtsgrundlagen und die endgültige Umstellung der IT erst im Jahr 2022 realisiert.

-       Die Einführung kontinuierlicher Inventuren konnte nicht erfolgen, da die dafür beantragte Stelle wiederum nicht genehmigt wurde.

 

Abteilung 202 – Gemeindesteuern

-       Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Zinsen liegt weiterhin nicht vor.

-       Bei der Überprüfung der Baustellen wurden im Jahr 2021 nunmehr die personellen Ressourcen geschaffen (Änderung der Planstelle mit zusätzlich 0,25 VZÄ). Nach Einarbeitung wird sich die neue MA verstärkt um die Prüfung der Baustellen kümmern. Eine intensivere Prüfung der Zerlegungsfälle war mit dem vorhandenen Personal nicht zu schaffen.

-       Die Reform der Grundsteuer mit Länder-Öffnungsklausel wurde vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz gilt ab dem 01.01.2025, die Hauptfeststellungen nach den Bestimmungen des neuen Bewertungsgesetzes erfolgen vom 01.01.2022 bis 31.12.2024.

Abteilung 203 – Stadtkasse

-          Die Umsetzung des Projektauftrages „Annahme von E-Rechnungen“ ist abgeschlossen.

-          Die Umsetzung des Projektauftrages „Einführung des elektronischen Workflows bei der Stadt Erlangen“ ist aufgenommen worden.

-          Die Zentralisierung der Adressverwaltung in Amt 20 ist begonnen worden und der Abschluss steht für III/2021 an.

-          Die Arbeitsgruppe „Zahlungsverkehr“ bleibt auch zukünftig aktiv.

-          Der Personalzuwachs für das zu scannende Beleggut wurde nur mit ½ VZÄ besetzt. 

 

20 SV – Systemverwaltung (Stabsstelle bei Amt 20)

 

-          Einführung Webclient ist auf 2022 verschoben.

-          Neuorganisation Antragstellung ist ausgesetzt, da dies aufgrund der Projekte ZAV / RWF ggf. nochmal überarbeitet werden muss.

-          Zur Gewerbesteuerverzinsung gibt es seitens Abt. 202 noch keinen aktuellen Stand.

-          Prüfungen, Überarbeitung und alle weiteren Punkte mit Hinweis auf zusätzliches Personal: Personalmehrung ist noch ausstehend bzw. konnte nicht in vollem Umfang besetzt werden (Einarbeitung erst jetzt seit März 2021 anlaufend).

 

 

 

 

 

 

II/WA – Wirtschaftsförderung und Arbeit (Stabsstelle bei Referat II)

 

Corona-bedingt kam es zu folgenden Veränderungen / Abweichungen zu den ursprünglich geplanten Themen / Vorhaben:

-          Ortsteiltreffen (Eltersdorf) konnte (in Absprache mit dem Ortsbeirat) nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, da regelmäßig bei einem Unternehmen vor Ort geplant. Diese Option bestand im letzten Jahr nicht.

-          Messeauftritt (Gemeinschaftsstand) auf der EXPO Real wurde abgesagt, da die Messe nur verkleinert und virtuell durchgeführt wurde.

-          Maßnahmen zur Unterstützung der Gewerbetreibenden in der Innenstadt wurden in Koordination mit und unter Federführung des City-Managements deutlich erweitert (insbes. 5-Punkte-Sonderprogramm „ErlangenERleben“).

-          Projektarbeit zur Gewerbeflächenentwicklung wurde in 2020 nicht weiter forciert.

 

BTM - Beteiligungsmanagement (Stabsstelle bei Referat II)

 

-          Übertragung des Röthelheimbades und der Hannah-Stockbauer-Halle: Zurückgestellt gemäß OB-Festlegung

-          Übergabe Erlanger Schlachthof GmbH: Verkauf ist abgewickelt, Abruf des Investitionszuschusses steht noch aus. In den nächsten Jahren wird jährlich ein Zuschuss als De-Minimis-Beihilfe ausbezahlt.

-          Vorbereitung Konzernabschluss: Im Zeitplan

-          Begleitung der GF-Neubesetzung im IGZ: Erledigt

-          Relaunch Beteiligungsbericht in Abstimmung mit der Konzernabschlusserstellung: Zurückgestellt wegen fehlender Kapazitäten bis spätestens 2023

-          Archivierung der Bestandsakten in DMS: In Arbeit

 

 

 

2.3

Nach der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei errechnet sich ein Übertrag von 640,99 Euro. Der Übertrag wird einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben.

 

 

2.4

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 20 im Jahr 2020

 

Stand am 01.01.2020

30.000,00

 

Entnahmen 2020 aufgrund Fachausschussbeschluss vom 20.05.2020

 

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche
Entnahme

 

 

für Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten

-2.000

0

 

 

für Fortbildung, Reisekosten, Abgeltung von Überstunden, Leistungsprämien

-8.000

0

 

 

für externe Beratungsleistungen BTM

-20.000

-20.000

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-20.000,00

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2020

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr (Höchstbetrag erreicht)

53.033,01

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

0

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

53.033,01

=

gegenwärtiger Rücklagenstand

63.033,01

./.

freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage

-3.033,01

=

in der Budgetrücklage verbleibender Betrag

60.000,00

 

Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant:

 

 

2.4.1

für Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten

2.000

 

2.4.2

für Fortbildung, Reisekosten, Abgeltung von Überstunden, Leistungsprämien

8.000

 

2.4.3

für Maßnahmen der Wirtschaftsförderung einschließlich Nachholung einer Zuschussausreichung aus 2020

50.000

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

 

 

Budgetrücklagenentnahme i. H. v. 3.033,01 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2020)

    


Anlagen: Anlage 1 – Budgetabrechnung 2020 für Amt 20

                     Anlage 2 – Sonderrücklage Budgetergebnis Amt 20 – HHJahr 2020