hier: Billigungsbeschluss
- Der räumliche Geltungsbereich (Anlage 1) des
Bebauungsplanes Nr. 464 - Am Klosterholz West - mit integriertem
Grünordnungsplan wird um ca. 0,4 ha erweitert. Hinzu kommen jeweils
Teilflächen der Flurstücke 754 und 820 der Gemarkung Kosbach, die als
externe artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen dienen und darüber hinaus wurden geringfüge
Flächenanpassungen an Teilflächen der Flurstücke 739, 782, 783, 786
und Fl. Nr. 787 im
Zufahrtsbereich ins Gebiet vorgenommen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 464 der Stadt Erlangen – Am Klosterholz West – mit integriertem Gründordnungsplan in der Fassung vom 11.05.2021 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen (Anlage 2).
1. Ergebnis/Wirkungen
a) Anlass und
Ziel der Planung
Angesichts des in
Erlangen vorherrschenden Mangels an Wohnraum soll die im wirksamen
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 (FNP 2003) dargestellte Wohnbaufläche am südwestlichen Ortsrand
Steudachs entwickelt werden. Die geplante Bebauung löst ein Planungserfordernis
i.S. des § 1 Abs. 3 BauGB aus. Zur Gewährleistung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung und zur Schaffung von Baurecht wird ein
Bebauungsplan aufgestellt. An dem durch Verkehrslärm der BAB 3 (Bundesautobahn
A3) belasteten Ort soll möglichst ungestörtes Wohnen ermöglicht werden. Hierfür
sind geeignete Schallschutzmaßnahmen zu treffen. Darüber hinaus ist mit der
Planung eine ordnungsgemäße Erschließung der Baugrundstücke sicherzustellen.
Aufgrund der
spezifischen Lage und Struktur Steudachs eignet sich das Neubaugebiet bevorzugt
für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern. Um die Segmente der Nachfrage
möglichst differenziert zu bedienen, schafft der Bebauungsplan Baurecht für
unterschiedliche Hausformen in Form von Einzel,- Reihen- und Doppelhäusern.
Ziel ist die Entwicklung eines eigenständigen Quartiers, das den Ortsrand in
Richtung Süden und Westen definiert. In seiner städtebaulichen Maßstäblichkeit
und Baugestaltung soll das Plangebiet im Kontext zur vorhanden Bebauung stehen
und der Identität Steudachs als dörflich geprägtem Ortsteil gerecht werden.
Gleichwohl ist einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung zu tragen.
b) Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich
schließt die Grundstücke Flst.
Nrn. 743, 743/7, 744, 745/1, 746 und Teilflächen der Grundstücke Flst. Nrn.
739, 741, 745, 754 782, 783, 786, 787, 820 der Gemarkung Kosbach ein. Die Größe
des Planbereichs beträgt ca. 3,3 ha.
Der dem Aufstellungsbeschluss
zugrunde gelegte Geltungsbereich wurde um Flächen mit einer Größe von insgesamt
0,4 ha erweitert. Diese Flächen dienen dem erforderlichen
artenschutzrechtlichen Ausgleich. Darüber hinaus wurden im Zuge des
Fortschreitens der Erschließungsplanung geringfüge Flächenanpassungen im
Zufahrtsbereich ins Gebiet vorgenommen.
c)
Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003
ist das Plangebiet als durchgrünte Wohnbaufläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt.
Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung
des FNP ist daher nicht erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 464 der Stadt Erlangen – Am Klosterholz West – mit
Integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahren
Städtebaulicher und
landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb
Das Planungskonzept geht auf das Ergebnis eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs zurück. Hierbei wurde die Wettbewerbsarbeit des Architekturbüros Rößner+Waldmann in Zusammenarbeit mit WGF Nürnberg Landschaftsarchitekten aufgrund der besonderen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Qualität als 1. Preisträger ausgezeichnet. Dieses Konzept bildet die Basis für den Bebauungsplan Nr. 464.
Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und
Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 14.04.2015 beschlossen, für das Gebiet südwestlich des Steudacher
Ortskerns, nordwestlich des Westfriedhofs, nördlich des Grundstücks Flst. Nr.
741 und östlich des Grundstücks Flst. Nr. 749 der Gemarkung Kosbach den
Bebauungsplan Nr. 464 - Am Klosterholz West - nach den Vorschriften des
Baugesetzbuchs (BauGB) aufzustellen.
Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Form stattgefunden, dass vom 13.06.2016 bis einschließlich 08.07.2016 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde. Es haben etwa 5 Personen die Informationsmöglichkeit wahrgenommen.
Am 26.07.2016 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an der etwa 60 Personen teilnahmen. Die vorgebrachten Äußerungen und Fragen bezogen sich überwiegend auf folgende Punkte:
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Entwässerung |
Die Entwässerung des Plangebiets erfolgt im Mischsystem. Das
Niederschlagswasser wird gemeinsam mit dem Schmutzwasser in einem
Mischwasserkanal abgeleitet. Das Abwasser wird in einem Stauraumkanal
zwischengespeichert und gedrosselt dem bestehenden Mischwassserkanal in der
Straße „Am Klosterholz“ zugeführt. Die hydraulischen Anforderungen an das
vorhandene Mischwasserkanalnetzt in Steudach werden mit dem zusätzlichen
Drosselablfuss aus dem Baugebiet eingehalten. Zudem erfolgt im Zuge der
Erschließungsarbeiten durch die geregelte Ableitung von auf den umliegenden
landwirtschaftlichen Flächen anfallende Fremdwasser positive Auswirkungen auf
die Auslastung des Steudacher Kanalsystems. |
Ortsrand/Erholungsfläche |
Gemäß der
Darstellung des Flächennutzungsplans wird das Baugebiet durch einen begrünten
Ortsrand eingerahmt. Zentral im Gebiet dient eine öffentliche Grünfläche der
Erholung und des Aufenthalts, die auch für die Einwohner des Altorts nutzbar
ist. |
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Einwohnerzuwachs |
Bei vollständiger
baulicher Umsetzung des Gebiets wird Wohnraum für ca. 200 Einwohner
geschaffen. |
Bauverpflichtung |
Im städtebaulichen Vertrag erfolgt eine Regelung zur flächendeckenden
Bauverpflichtung. Lediglich 14 Grundstücke werden davon ausgenommen bzw. mit
einer langfristigen Bauverpflichtung von innerhalb 15 Jahren versehen. |
Vermarktungskonzept |
Die Grundstücke werden seitens der Vorhabenträgerin vermarktet. Die
Stadt Erlangen gewährleistet über die Bauverpflichtung, dass die
Baugrundstücke auch tatsächlich zeitnah dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. |
Stellplätze |
Der Konzeption wurde die aktuelle Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen
zugrunde gelegt. Zusätzlich werden im Gebiet 24 dezentral angeordnete
öffentliche Stellplätze errichtet. |
Weitere Fragen von Bürgern bezogen sich auf Themen hinsichtlich der baulichen Abwicklung wie beispielsweise die Regelungen des Baustellenverkehrs, welche erst zu einem späteren Zeitpunkt einer Klärung zugeführt werden können.
Zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 464 haben Bürgerinnen und Bürger schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft und haben teilweise zu einer Änderung der Planung geführt.
Frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 13.06.2016 bis 08.07.2016 stattgefunden. Die vorgebrachten Äußerungen haben zu keiner Änderung der Planung geführt. Entsprechende Hinweise wurden in die Planung aufgenommen.
b) Städtebauliche Ziele
Bebauungskonzept
Planerisches Ziel ist eine ortsbildverträgliche Erweiterung des Siedlungsgebiets zwischen der bestehenden Bebauung und des Westfriedhofs. Die Bebauung orientiert sich an den dörflichen Strukturen Steudachs. Es ist eine Bebauung in Form von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern mit jeweils dazugehörigen Gärten vorgesehen. Im Eingangsbereich ins Plangebiet ist ein Mehrfamilienhaus vorgesehen.
Geförderter Wohnraum
Für das Plangebiet greift der Beschluss zum geförderten Eigenheimbau vom 27.11.2014 (Vorlagennummer 611/019/2914). Bei Abschluss von städtebaulichen Verträgen sollen Regelungen vereinbart werden, die dazu führen, dass 25 % der neu zu schaffenden Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser (Doppel- und Reihenhäuser) für den geförderten Eigenheimbau gesichert werden, wenn das Baugebiet mindestens 16 Doppel- und/oder Reihenhäuser umfasst. Demnach verpflichtet sich die Vorhabenträgerin 10 Wohneinheiten (DH oder RH) für den geförderten Eigenheimbau zu sichern.
Schallimmissionsschutz
Durch geeignete Maßnahmen wird sichergestellt, dass die durch die Schallemissionen der BAB 3 hervorgerufenen Grenzwertüberschreitungen bewältigt werden. Durch passive Lärmschutzmaßnahmen sowie durch die schallabschirmende Bebauung entlang des Ortsrands wird erreicht, dass die Schlafräume der betroffenen Wohnungen vor Verkehrslärm der nächstgelegenen Straße geschützt werden und gesunde Wohnverhältnisse bestehen.
Verkehr
Über den Anschluss im Osten an die Ortsstraße „Am Klosterholz“ verläuft eine verkehrsberuhigte Wohnstraße von Osten nach Westen ins Plangebiet hinein. Im Osten des Gebiets führen zwei kurze Stiche nach Norden in die einzelnen Wohnhöfe mit je einem baumbestandenen Wendeplatz. Im Westen des Gebiets entwickelt dich die Erschließungsstraße zu einer Ringerschließung.
Energie und Klimaschutz
Zur Reduzierung der CO2- Emissionen und Senkung des Energieverbrauchs werden die geplanten Gebäude als Niedrigenergiehäuser mit KfW-Standard 55 errichtet. Darüber hinaus erfolgt die
Wärmeversorgung über Luft-Wärme-Pumpen. Weiterhin sind extensive und intensive Dachbegrünung sowie Fassadenbegrünung und wasserdurchlässige Zufahrten festgesetzt, um der Idee der Schwammstadt gerecht zu werden.
Solare Baupflicht
Darüber hinaus wird durch Festsetzung im Bebauungsplan sowie durch Regelungen im städtebaulichen Vertrag die zwingende Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen gewährleistet und somit der Beschluss zur solaren Baupflicht umgesetzt.
c)
Umweltprüfung
Da die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB er-
folgt, entfällt die Umweltprüfung.
4. Klimaschutz:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in der Begründung auf mögliche Folgen und Auswirkungen auf das Klima eingegangen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 - Lageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2 - Stand des Bauleitplanverfahrens