Betreff
Anfrage der Erlanger Linke - "Uni/Staatsregierung lassen Denkmal Bismarckstraße 4 verfallen"
Vorlage
VI/052/2021
Aktenzeichen
Referat VI
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit der schriftlichen Anfrage hat die Erlanger Linke folgende Fragen an die Verwaltung gestellt, welche folgendermaßen beantwortet werden:

 

Frage: 1.Ist der Stadt Erlangen als untere Denkmalschutzbehörde der aktuelle Zustand des Denkmals Bismarckstraße 4 bekannt?

 

Antwort:

Der Stadt Erlangen war bekannt, dass kürzlich straßenseitige Fenster und Dachluken am Gebäude offenstanden. Hierüber wurde das Staatliche Bauamt am 08.02.2021 informiert und um Behebung gebeten.

 

Frage: 2. ist insbesondere bekannt, siehe Fotos (*)

a) dass viele Dachziegel fehlen,

b) dass mehrere früher verglaste Dachluken kaputt und offen sind

c) dass mehrere Fenster auf der Wetterseite „entglast“ sind?

 

Antwort:

Der Stadt Erlangen waren bislang nicht alle Aspekte bekannt, die auf den Fotos erkennbar sind, weil diese zum Teil nicht vom öffentlichen Bereich aus sichtbar sind.

 

Frage: 3 a) Trifft es zu, dass Eigentümer eines Baudenkmals zur Erhaltung verpflichtet sind?

 

Antwort:

Gemäß Art. 4 Denkmalschutzgesetz haben Eigentümer ihre Baudenkmäler instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zuzumuten ist.

 

Frage:  3b) Trifft es zu, dass sich der Staat als Eigentümer dabei nicht auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit berufen kann?

 

Antwort:

Bei Fiskaleigentum ist eine Zumutbarkeitsprüfung nicht anzuwenden.


 

Frage: 4. Was wurde bisher unternommen, um den Eigentümer zur Erfüllung seiner Denkmalschutz-Pflichten anzuhalten?

 

Antwort:

Das Baudenkmal Bismarckstraße 4 gehört dem Freistaat Bayern. In diesem Fall tritt die Regierung von Mittelfranken als Höhere Denkmalschutzbehörde an die Stelle der Unteren Denkmalschutzbehörde, d.h. das Baudenkmal Bismarckstraße 4 liegt im Zuständigkeitsbereich der Höheren Denkmalschutzbehörde bzw. der Regierung von Mittelfranken. Ob von Seiten der Regierung bezüglich der Denkmalschutzpflichten an den Eigentümer herangetreten wurde, ist nicht bekannt.

Wie unter 1. dargestellt wurde das Staatliche Bauamt am 08.02.2021 durch die Stadt Erlangen darauf aufmerksam gemacht, dass Fenster und Dachluken offenstehen und dass diese Öffnungen geschlossen werden müssen, um weiteren Schaden zu verhindern. Die Stadt wurde daraufhin vom Staatlichen Bauamt darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Staatliche Bauamt zwar für den Bauunterhalt, die FAU aber für den Betrieb verantwortlich sei. Die FAU wurde dementsprechend vom Staatlichen Bauamt über das geforderte Schließen der Fenster und Dachluken informiert.

 

Frage: 5. Der Uni bzw. dem Freistaat wurde bei der „Hupfla“ vom Chef der unteren Denkmalbehörde der Teilabriss eines landesweit bedeutenden Denkmals genehmigt.
Schließt die Stadt Erlangen bei der Bismarckstraße 4 ein vergleichbares Vorgehen aus – also die denkmalrechtliche Genehmigung eines Abrisses oder des Verfallen Lassens - also eines Abrisses in Zeitlupe?

 

Antwort:

Bei geplanten Maßnahmen des Freistaats Bayern auf dem Grundstück Bismarckstraße 4 wäre die Regierung von Mittelfranken die zuständige Genehmigungsbehörde. Bei Baumaßnahmen, die nicht durch den Freistaat Bayern erfolgen, läge eine Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Stadt Erlangen.

 

Frage: 6. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass „die Großen“ sich beim Denkmalschutz nicht an die Regeln halten müssen. Stimmen Sie dieser Aufsage zu?

 

Antwort:

Die Entscheidungen werden von der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde unter Berücksichtigung und Abwägung der zu berücksichtigenden Belange getroffen.


Anlagen:        Anfrage der Erlanger Linke