Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Stadtverwaltung hat für den Durchlass unter dem Main-Donau-Kanal in Frauenaurach eine Steglösung entworfen, um im Falle von Überschwemmungen des Durchlasses durch die Mittlere Aurach eine hochwassersichere Fuß- und Radverkehrsverbindung zu schaffen. Da sich der Durch-lass im Unterhalt des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Donau MDK (WSA) befindet, sind Einbauten genehmigungspflichtig. Die Stadtverwaltung hat dem WSA den Planungsentwurf zum Vorhaben mit der Bitte um Prüfung auf Ihre Genehmigungsfähigkeit und gegebenenfalls der For-mulierung von Maßgaben für eine erfolgreiche Genehmigung erstmals am 20.02.2020 übersandt. Das WSA hat sich in einem Zwischenbescheid zum Antrag wie folgt geäußert:
Sehr geehrter Herr
Weber,
sehr geehrte Damen und
Herren,
(…) Zunächst möchte
ich darauf hinweisen, dass sich das Bauwerk "Durchlass Frauenaurach"
in seinen planfestgestellten Zustand vom 10.01.1966 befindet. Das Bauwerk dient
zur Hochwasserabführung und Durchleitung der "mittleren Aurach" (Fluss).
Das von Ihnen beschriebene "Auftreten von Überschwemmungen"
entspricht somit der planfestgestellten Funktion des Bauwerks.
In meiner juristischen
Dokumentation ist kein Gestattungsvertrag vorhanden, welcher einer öffentlichen
Nutzung des Bauwerks als "Unterführung" mit Fuß- und Radweg
legitimiert. Die von Ihnen geplanten Einbauten eines Hochwasserstegs stellen
eine erhebliche Beeinträchtigung meiner Unterhaltungsarbeiten dar. Somit komme
ich bei meiner 1. Prüfung zu dem Schluss, dass ich Ihre Anfrage sehr
wahrscheinlich negativ bescheiden muss.
Dennoch habe ich eine
interne Anfrage gestartet, ob von Seiten meiner Bauabteilung die Abgabe der
Unterhaltungslast und eine Gestattung von Fuß- und Radverkehr an dieser Stelle
möglich ist. Bis zur Klärung des Sachverhalts bitte ich Sie von einem negativen
Bescheid auszugehen. Die endgültige Beantwortung wird noch einige Zeit auf sich
warten lassen.
Es tut mir leid, Ihnen
derzeit keine positivere Rückmeldung geben zu können.
Die Verwaltung wird den Ausschuss erneut informieren, sobald der finale Bescheid des WSA vorliegt.
Anlagen:
Anlage 1 – Planung Hochwassersteg