Betreff
Planung für einen Hochwassersteg im Durchlass unter dem Main-Donau-Kanal in Frauenaurach, hier: Zwischenbescheid des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Donau MDK
Vorlage
613/086/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Stadtverwaltung hat für den Durchlass unter dem Main-Donau-Kanal in Frauenaurach eine Steglösung entworfen, um im Falle von Überschwemmungen des Durchlasses durch die Mittlere Aurach eine hochwassersichere Fuß- und Radverkehrsverbindung zu schaffen. Da sich der Durch-lass im Unterhalt des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Donau MDK (WSA) befindet, sind Einbauten genehmigungspflichtig. Die Stadtverwaltung hat dem WSA den Planungsentwurf zum Vorhaben mit der Bitte um Prüfung auf Ihre Genehmigungsfähigkeit und gegebenenfalls der For-mulierung von Maßgaben für eine erfolgreiche Genehmigung erstmals am 20.02.2020 übersandt. Das WSA hat sich in einem Zwischenbescheid zum Antrag wie folgt geäußert:

 

Sehr geehrter Herr Weber,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

(…) Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass sich das Bauwerk "Durchlass Frauenaurach" in seinen planfestgestellten Zustand vom 10.01.1966 befindet. Das Bauwerk dient zur Hochwasserabführung und Durchleitung der "mittleren Aurach" (Fluss). Das von Ihnen beschriebene "Auftreten von Überschwemmungen" entspricht somit der planfestgestellten Funktion des Bauwerks.

In meiner juristischen Dokumentation ist kein Gestattungsvertrag vorhanden, welcher einer öffentlichen Nutzung des Bauwerks als "Unterführung" mit Fuß- und Radweg legitimiert. Die von Ihnen geplanten Einbauten eines Hochwasserstegs stellen eine erhebliche Beeinträchtigung meiner Unterhaltungsarbeiten dar. Somit komme ich bei meiner 1. Prüfung zu dem Schluss, dass ich Ihre Anfrage sehr wahrscheinlich negativ bescheiden muss. 

 

Dennoch habe ich eine interne Anfrage gestartet, ob von Seiten meiner Bauabteilung die Abgabe der Unterhaltungslast und eine Gestattung von Fuß- und Radverkehr an dieser Stelle möglich ist. Bis zur Klärung des Sachverhalts bitte ich Sie von einem negativen Bescheid auszugehen. Die endgültige Beantwortung wird noch einige Zeit auf sich warten lassen.

 

Es tut mir leid, Ihnen derzeit keine positivere Rückmeldung geben zu können.

 

Die Verwaltung wird den Ausschuss erneut informieren, sobald der finale Bescheid des WSA vorliegt.


Anlagen:            

Anlage 1 – Planung Hochwassersteg