Das negative bereinigte Sachkontenergebnis des GME von 981.825,72 € und die Ausschüttung der Energieeinsparprämien sind in Höhe von 1.015.638,72 € als Verlustvortrag in das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
· Finanzierung der Prämien für Energiesparmodelle
· Ausgleich des Defizites des GME in Höhe von 981.825,72 €
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
2.1 Das bereinigte Sachkostenbudget 2020 des GME beträgt -981.825,72 €.
Vorjahre:
2019 +1.347.127,16 € 2016 -2.808.527,77 €
2018 +1.647.664,19 € 2015 +23.988,72 €
2017 + 446.540,10 € 2014 +4.254.559,45 €
2.2 Das bereinigte Gesamtergebnis in Höhe von -981.825,72 € ist der Budgetabrechnung der Kämmerei in der Anlage zu entnehmen.
2.3 Folgender Ausgleich des Budgetergebnisses ist geplant:
Das GME benötigt zum Ausgleich des Defizites aus 2020 einschließlich der Energieeinsparprämien in Höhe von 33.813,00 € insgesamt 1.015.638,72 €.
Maßnahme |
Betrag |
Energiesparprämie
Amt 37 |
0,00 € |
Energiesparprämie
Amt 40 |
27.549,00 € |
Energiesparprämie
Amt 51 |
3.208,00 € |
Energiesparprämie
Amt 52 |
3.056,00 € |
Ausgleich
des Defizites aus dem Jahr 2020 |
981.825,72 € |
Summe Mittelbedarf |
1.015.638,72
€ |
Zum Ausgleich sind 1.015.638,72 als Verlustvortrag in das Budget des GME im Haushaltsjahr 2021 zu übertragen.
2.4 Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 24
- entfällt aufgrund der Sonderregelung für das GME –
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen: 24 GME Budgetabrechnung 2020