Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2020 des GME (Amt 24)
Vorlage
241/008/2021
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Das negative bereinigte Sachkontenergebnis des GME von 981.825,72 € und die Ausschüttung der Energieeinsparprämien sind in Höhe von 1.015.638,72 € als Verlustvortrag in das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

·         Finanzierung der Prämien für Energiesparmodelle

·         Ausgleich des Defizites des GME in Höhe von 981.825,72 €

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

2.1  Das bereinigte Sachkostenbudget 2020 des GME beträgt -981.825,72 €.

                Vorjahre:

                2019                      +1.347.127,16 €                                   2016                          -2.808.527,77 €

                2018                      +1.647.664,19 €                                   2015                              +23.988,72 €

                2017                        + 446.540,10 €                                   2014                         +4.254.559,45 €

 

2.2 Das bereinigte Gesamtergebnis in Höhe von -981.825,72 € ist der Budgetabrechnung der Kämmerei in der Anlage zu entnehmen.

 

2.3 Folgender Ausgleich des Budgetergebnisses ist geplant:

       

        Das GME benötigt zum Ausgleich des Defizites aus 2020 einschließlich der Energieeinsparprämien in Höhe von 33.813,00 € insgesamt 1.015.638,72 €.

       

Maßnahme

Betrag

Energiesparprämie Amt 37

0,00 €

Energiesparprämie Amt 40

27.549,00 €

Energiesparprämie Amt 51

3.208,00 €

Energiesparprämie Amt 52

3.056,00 €

Ausgleich des Defizites aus dem Jahr 2020

981.825,72 €

Summe Mittelbedarf

1.015.638,72 €

 

 

Zum Ausgleich sind 1.015.638,72 als Verlustvortrag in das Budget des GME im Haushaltsjahr 2021 zu übertragen.

 

2.4 Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 24

- entfällt aufgrund der Sonderregelung für das GME –

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 


Anlagen:             24 GME Budgetabrechnung 2020