Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2020 des Amtes 40
Vorlage
40/051/2021
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 40 i.H.v. 1.427.060,91 EUR und der einvernehmlichen Rückgabe des errechneten Übertrags von 428.118,27 EUR sowie eines Teilbetrages von 157.619,94 EUR aus der Budgetrücklage wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 320.000 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.

.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Amt 40 hat ein positives Gesamtbudgetergebnis in nicht zu erwartender Höhe erzielt. Ein Verlustvortrag ist nicht erforderlich, vielmehr können beträchtliche Mittel an den städtischen Haushalt zurückgegeben werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 40 beträgt

1.427.060,91

 

(2019: -162.876,56 EUR, 2018: -60.936,77 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2020 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

0,00

 

 

für das 2.Halbjahr

0,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

0,00

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2020 wurden übertragen

176.061,82

 

(2019: 242.944,67 EUR, 2018: 71.534 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

·          Nicht kalkulierbare Mehreinnahmen an Zuschüssen für laufende Zwecke. Insbesondere die Lehrpersonalzuschüsse überstiegen den Planansatz um rd. 630.000 Euro, ferner lag der Zuschuss für Schülerbeförderung nach dem Finanzausgleichsgesetz um rd. 180.000 Euro höher als geplant.

·          Pandemiebedingte Minderausgaben für Schülerbeförderung, insbesondere für Sport- und Schwimmfahrten i. H. v. rd. 400.000 €.

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2020 konnte wie geplant erfüllt werden.

 

2.3

Nach der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei errechnet sich ein Übertrag von 428.118,27 Euro. Der Übertrag wird einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben.

 

 

2.4

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 40 im Jahr 2020

 

Stand am 01.01.2020

308.365,76

 

Entnahmen 2020 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (16.07.2020):

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

für Finanzierung päd. notwendiger Maßnahmen (z. B. Elektroniklabor Technikerschule, Zuschuss BIK-Betreuung an der Berufsschule etc.)

148.365,76

59.954,70

 

 

für Geräteausstattung Medienzentrum

20.000

2.418,04

 

 

für Lizenzgebühren für digitale Lernplattformen

25.000

2.423,60

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

       -64.796,34

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2020

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

234.050.52

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

0,0

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+234.050,52

=

gegenwärtiger Rücklagenstand

 

477.619,94

./.

freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage

 

157.619,94

=

in der Budgetrücklage verbleibender Betrag

 

320.000

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant:

 

 

2.4.1

Finanzierung pädagogisch notwendiger Maßnahmen (z. B. Ergänzung Lehr- und Lernmittel an weiterführenden Schulen) und langfristig angemeldeter dringender Ausstattungsmaßnahmen, die aus laufendem Ansatz nicht finanzierbar sind 

167.978,11

 

2.4.2

Neuausrichtung Medienzentrum (z. B. Ergänzung digitale Medien und Geräte)

20.000

 

2.4.3

Emmy-Noether-Gymnasium: Neuausstattung Musikräume incl. Beschallungsanlage

45.000

 

2.4.4

Emmy-Noether-Gymnasium: Neuausstattung Kunsträume

20.000

 

2.4.5

Technikerschule, Trainingspaket Sensorik für die Fachbereiche  Maschinenbau- und Elektrotechnik  

52.000

 

2.4.6

Ausgleich der coronabedingten Defizite in den Schulsubbudgets

15.021,89

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

       Keine weitere Veranlassung geboten.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Budgetrücklagenentnahme i.H.v. 157.619,94 EUR

 

 


Anlage:

Budgetabrechnung 2020 für Amt 40