Betreff
Änderung der Bestattungsverordnung
Vorlage
34/004/2021
Aktenzeichen
III/34
Art
Mitteilung zur Kenntnis

 

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Mit Schreiben vom 30.03.2021 informierte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, dass die Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung (BestVÄndV) bereits zum 01. April 2021 in Kraft tritt.

 

Ein zentraler Punkt der BestVÄndV ist die Lockerung der Sargpflicht. Die Friedhofsträger können nunmehr vor Ort darüber entscheiden, ob auf ihrem Friedhof Bestattungen im Leichentuch ohne Sarg aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen zulässig sein sollen.

 

Die Leitung des Standes- und Friedhofsamtes ist Mitglied im Arbeitskreis Bestattungswesen des Bayerischen Städtetags und der interkommunalen Arbeitsgemeinschaft der Nachbarstädte Schwabach, Erlangen, Nürnberg, Fürth, Forchheim (SENFF).

 

In diesen Gremien wurde vereinbart, sich vor der Umsetzung der Bestattung in einem Leichentuch über die Definition „weltanschauliche Gründe“ und auf einen Text in den jeweiligen Friedhofssatzungen zu verständigen. Aus Gründen der Akzeptanz erscheint es zielführend, zumindest innerhalb der Städteachse eine einheitliche Handhabe zu praktizieren.

 

Der AK Bestattungswesen des Bayer. Städtetages hält am 11. Mai 2021 seine jährliche Sitzung in Videokonferenz ab.

 

Danach werden die Kommunen die Satzungsentwürfe in die Ausschüsse bringen.