Betreff
StUB-Trasse im nördlichen Tennenlohe
Vorlage
VI/050/2021
Aktenzeichen
Referat VI / ZV StUB
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat empfiehlt dem ZV StUB im Bereich nördliches Tennenlohe von der Trassenführung der Vorzugstrasse aus dem Raumordnungsverfahren in Form der vorgelegten Variante 9 abzuweichen.

 

Mit der Errichtung der StUB ist in Folge der Kirchweihplatz von Tennenlohe anzupassen. Die durch die Trassenführung benötigte Fläche der Kirchweih soll auf dem östlich benachbarten städtischen Grundstück ausgeglichen werden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In die Vorzugstrasse des Raumordnungsverfahrens für die Stadt-Umland-Bahn war gemäß Stadtratsbeschluss vom 29.05.2019 bzw. Beschluss des Verbandsausschusses des ZV StUB vom 07.06.2019 die Variante T-1012 eingeflossen, welche zwischen Hutgraben und Haltestelle Tennenlohe Nord eine Streckenführung in weitgehender Bündelung mit der Bundesstraße B4 und eine Heranführung an die vorgesehene Haltestelle Tennenlohe Nord östlich der Feuerwache vorgesehen hat.

Diese Variante wurde von der Regierung von Mittelfranken im Rahmen des Raumordnungsverfahrens als nicht raumverträglich eingestuft, da mit der ursprünglichen Trasse aus dem Zuschuss-Rahmenantrag von 2012 eine Alternative ohne Inanspruchnahme des östlich der Feuerwache gelegenen Bannwaldes dargestellt war, die auch den Belangen des Artenschutzes nicht entgegen steht.

 

Bereits in den vor dem Raumordnungsverfahren geführten Diskussionen ist deutlich geworden, dass diese ursprüngliche Führung jedoch anderen Belangen nicht gerecht wird, insbesondere ist die freie Querung des Hochwasserbereichs des Hutgrabens nachteilig gegenüber einer Bündelung mit der B4, ebenso würde die ursprüngliche Planung zu einer stärkeren Zerschneidung landwirtschaftlicher Flächen führen.

 

Diese Aspekte haben den ZV StUB veranlasst, kleinräumig nach weiteren Varianten zu suchen, die sowohl der Maßgabe der Regierung als auch den anderen Aspekten, die zur Variante T-1012 geführt haben, entspricht.

 

Die Regierung von Mittelfranken bat in der landesplanerischen Beurteilung außerdem darum, eine vollständige straßenbündige Führung durch die Sebastianstraße zu prüfen. Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass die zur Verfügung stehende Breite des Straßenraums nicht ausreicht und eine straßenbündige Führung im Abschnitt Wetterkreuz bis Hutgraben somit nicht genehmigungsfähig wäre.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aus diesen Überlegungen wurden vom ZV StUB zunächst acht weitere Varianten entwickelt und bewertet (s. Variantenübersicht). Als geeignet haben sich dabei die Varianten 1 und 5a herausgestellt. Im Rahmen eines Gesprächs mit den Nutzern der Hutwiese am 21. Januar hat sich die Variante 1 als die in diesem Kreis konsensfähige Lösung herauskristallisiert. Mit den Anmerkungen aus diesem Gespräch und dem Ergebnis eines Ortstermins mit den Beteiligten wurde aus der Variante 1 durch leichte Anpassungen die Variante 9 entwickelt und in einem virtuellen Lokalforum des ZV StUB am 16. Februar 2021 öffentlich vorgestellt.

 

Diese liegt nun auf dem Kirchweihplatz soweit nördlich, wie es ohne Eingriff in die weiter nördlich gelegenen Privatgrundstücke möglich ist. Der Bogenschießbetrieb kann damit weiterhin auf den beiden derzeit auch genutzten städtischen Grundstücken stattfinden, innerhalb dieser Grundstücke müssen die Schießbahnen etwas nach Süden verlegt werden. Die StUB-Trasse soll durch einen Pfeilfangzaun gesichert werden.

 

Der für die Kirchweih zur Verfügung stehende Platz wird im Norden um ca. 20 m verringert. Diese Reduzierung kann zum Teil durch eine veränderte Aufstellung der Schausteller kompensiert werden, es wird für den Kirchweihbetrieb auch eine Mitnutzung benachbarter Flächen nötig.

 

In Frage kommt hierfür das im Osten angrenzende städtische Grundstück. Dieses liegt im Landschaftsschutzgebiet. Das Umweltamt hat die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung für den Kirchweihbetrieb nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung bestätigt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Kartendarstellungen der Varianten 1 – 8

                        Kartendarstellung der Variante 9

                        Abwägungstabelle