Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2020 des Amtes 50
Vorlage
50/045/2021
Aktenzeichen
V/50/mg009
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 50 i.H.v. 1.993.949,88 EUR und der einvernehmlichen Rückgabe des errechneten Übertrags von 1.933.005,74 EUR wird zugestimmt.

 

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 200.000,00 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.

 

Hinweise:

 

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

 

Die mit der Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen, ohne die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit der Möglichkeit 200.000,00 € in der Budgetrücklage für soziale Aufgaben neben dem eigentlichen Budget im Jahr 2021 verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden sowie dem Fachamt der erforderliche Spielraum für die flexible Umsetzung von Projekten eingeräumt werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2020 des Amtes 50 beträgt

1.993.949,88

 

(2019: 1.004.621,61 EUR, 2018: 251.220,86 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2020 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

0,00

 

 

für das 2.Halbjahr

0,00

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

0,00

 

 

In den Investitionshaushalt 2020 wurden übertragen

0,00

 

(2019: 0,00 EUR, 2018: 0,00 EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

  • Coronabedingt, verminderte Ausgaben in den Bereichen BuT, Altenhilfe und ErlangenPass;
  • hohe, nicht kalkulierbare Erstattungen im Bereich der Hilfe zur Gesundheit (Erstattung Abschläge AOK)

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2020 konnte wie geplant erfüllt werden:

 

2.3

Nach der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei errechnet sich ein Übertrag von 1.933.005,74 Euro. Der Übertrag wird einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben.

 

 

2.4

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 50 im Jahr 2020

 

Stand am 01.01.2020

200.000,00

 

Entnahmen 2020 aufgrund Fachausschussbeschluss vom (07.07.2020)

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

Für laut Beschluss SGA vom 07.07.2020

200.000,00

130.328,65

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-130.328,65

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2020

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

69.384,51

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

0,00

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+69.384,51

=

gegenwärtiger Rücklagenstand

 

139.055,86

 +

Übertragung aus dem bereinigten Ergebnis 2020

 

60.944,14

=

in der Budgetrücklage verbleibender Betrag

 

200.000,00

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant:

 

 

2.4.1

Fortbildung Coaching Workshop

15.000,00

 

2.4.2

Kosten Pflegestützpunkt (Büromöbel/ Schulungen/ Öffentlichkeitsarbeit)

70.000,00

 

2.4.3

Coronabedingte Sonderaufwendungen

20.000,00

 

2.4.4

Sach- und Werbekosten Erlangen Pass

5.000,00

 

2.4.5

Ausstattung Hausverwalter Verfügungswohnungen/Flüchtlingsunterkünfte

30.000,00

 

2.4.6

Kosten neue Software

10.000,00

 

2.4.7

Taxigutscheine für bedürftige Senioren + Fahrten zum Impfzentrum

15.000,00

 

2.4.8

Projekt „Würdemenschen“

5.000,00

 

2.4.9

Kosten WLAN in Unterkünften

10.000,00

 

2.4.10

Erster Zuschuss Quartiersprojekt „Senioren- Nachbarschaftsbüro“ des Malteser Hilfsdienst

20.000,00

 

 

Summe

200.000,00

 

 


 

3.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Budgetrücklagenzuführung i.H.v  60.944,14 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2020)

 

 

 

 


Anlagen: Anlage 1: Amt 50 Budgetabrechnung 2020- 29.03.2021              

                Anlage 2: Amt 50 Rücklage 2020 – 31.12.2020