1.
Für die Erweiterung einer Kindertageseinrichtung
im Stadtteil Dechsendorf werden 12 Krippen-
plätze als bedarfsnotwendig anerkannt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt voranzutreiben und den Jugendhilfeausschuss über den weiteren Planungsstand zu informieren.
3. Die Bedarfsanerkennung wird aufgrund der derzeit gültigen Bedarfslage gefasst; sollte bis zum 31.12.2022 kein Antrag auf Zuwendungen nach Art. 28 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 BayFAG vorliegen, entfällt diese Bedarfszusage und der Bedarf muss neu geprüft werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Fortführung der Ausbauplanung im Stadtteil Dechsendorf, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Vorschulalter zu gewährleisten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Kath. Kirchenstiftung „Unsere Liebe Frau“, Bischofsweiherstraße 9, 91056 Erlangen-Dechsendorf, plant die bestehende Kindertageseinrichtung mit 3 Kindergarten- und einer Krippengruppe um eine Krippengruppe zu erweitern.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Bedarfseinschätzung:
Um die Erlanger Familien in der Kinderbetreuung ausreichend zu versorgen, hat der Stadtrat sich 2017 und 2018 in seinem Bedarfsbeschluss auf einen im Krippenbereich stadtweiten Versorgungskorridor von 45-50 % geeinigt. Dieses Ziel wird seither konsequent durch die Planung und Schaffung neuer Plätze in neuen Einrichtungen oder durch Neuschaffung von Plätzen in bereits bestehenden Einrichtungen angestrebt. Um den stadtweiten Bedarf an U3- und U6-Plätzen gerecht zu werden, wurden auch die Ausbaupläne von Freien Trägern massiv vorangetrieben. So ist die Kirchenstiftung bereits seit Mitte 2019 mit dem Jugendamt über eine Erweiterung im Gespräch.
Auch wenn die aktuellen
Prognosen bis 2025 auf eine Bedarfsdeckung im U3-Bereich von
64 % hindeuten, liegt zum momentanen Zeitpunkt die stadtweite Versorgung bei
den Krippenkindern bei 41 %. Im Ortsteil Dechsendorf allerdings, in dem es
keine weitere Kinderkrippe gibt, kleinräumig noch weit darunter. Die
Erweiterung der Krippe soll daher möglichst zeitnah umgesetzt werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten Baukostenzuschuss ca. 970.000 BayKiBiG-Betriebskosten |
€ |
bei Sachkonto: bei IPNr.: 365D.880 |
Korrespondierende Einnahmen FAG-Förderung ca. 440.000 |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: