Betreff
Kommunale Beteiligung am Elternbeitragsersatz für die Monate Januar, Februar und März 2021 für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft
Vorlage
510/039/2021
Aktenzeichen
IV/510
Art
Beschlussvorlage

1.    Der vorgesehenen Beteiligung der Stadt Erlangen am Elternbeitragsersatz in Höhe von 30% der pauschalen Erstattung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen freier Träger für die Monate Januar, Februar und März 2021 entsprechend der Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 26.01.2021 bzw. 23.02.2021 wird zugestimmt. Die Auszahlungsmodalitäten sind von der Verwaltung des Jugendamts festzulegen.

 

2.    Die zur Finanzierung des kommunalen Anteils für die freien Träger benötigten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 200.000 bis max. 250.000 Euro werden aus dem Budget des Jugendamts finanziert. Sofern sich zum Jahresende keine positive Entwicklung der Budgetzahlen abzeichnet, wird die Verwaltung beauftragt, eine Mittelnachbewilligung zu beantragen.

 

3.    Der Fraktionsantrag der CSU-Fraktion 050/2021 vom 23.02.2021 ist damit abschließende bearbeitet.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Finanzielle Unterstützung der Eltern und Kindertageseinrichtungen während des pandemiebedingten Lockdowns für die Zeit von Januar bis März 2021.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Die Bayerische Staatsregierung hat am 26.01.2021 bzw. am 23.02.2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen wie bereits in den Monaten April, Mai und Juni 2020 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.


Um den Aufwand für Träger und Einrichtungen so gering wie möglich zu halten, orientiert sich der Beitragsersatz an dem bereits bekannten Verfahren der Monate April bis Juni 2020.
Der Freistaat hat in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden allerdings eine Mitfinanzierung der Kommunen in Höhe von 30 Prozent des pauschalen Beitragsersatzes vorgesehen. Bei dieser Mitfinanzierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Kommunen.

     

Der Beitragsersatz ist möglich für Kinder, die die Kindertageseinrichtung an nicht mehr als fünf

Tagen im betreffenden Monat besucht haben (Bagatellregelung).

      Folgende Pauschalen für den Beitragsersatz sind vorgesehen:

·         Krippenkinder: 300 €, davon 60 € Kommune, 240 € Freistaat (der höhere Anteil des Freistaates hängt mit dem Anspruch auf Krippengeld zusammen)

·         Kindergartenkinder: 50 €, davon 15 € Kommune, 35 € Freistaat (zusätzlich leistet der Freistaat bereits dauerhaft 100 € Elternbeitragszuschuss)

·         Schulkinder: 100 €, davon 30 € Kommune, 70 € Freistaat

Die kommunale Mitfinanzierung ist keine Fördervoraussetzung für den staatlichen Anteil. Der Beitragsersatz ist ein Angebot an die Träger der Kindertageseinrichtungen. Diese können den Beitragsersatz in Anspruch nehmen, dürfen dann aber keine, auch keine anteiligen Elternbeiträge verlangen. Das bedeutet, die Kindertageseinrichtungen können sich auch dafür entscheiden, die Elternbeiträge für die Monate Januar, Februar und März 2021 von den Eltern zu verlangen.

Sollte die Stadt Erlangen ihren kommunalen Anteil nicht leisten, ist zu befürchten, dass die Träger den Eltern die Elternbeitragserstattung in keinem Fall anbieten, da diese keine finanziellen Ressourcen haben, den vorgesehenen 30%igen kommunalen Anteil aus eigenen Mitteln zu kompensieren. Im Stadtgebiet Erlangen werden in ca. 100 Einrichtungen freier Träger Kinder betreut. Das bedeutet, dass diese einen erheblichen Beitrag zur Kinderbetreuung leisten und daher eine Unterstützung der freien Träger sowie der Eltern durch die Stadt Erlangen geboten ist.

Bei der Ermittlung des kommunalen Anteils handelt es sich um eine Hochrechnung, da derzeit die genaue Anzahl der Kinder, die unter die Bagatellregelung fallen, noch nicht feststeht und auch nicht bekannt ist, welche Träger das Angebot auf einen pauschalen Ersatz der Elternbeiträge in Anspruch nehmen. Da eine Erweiterung der KiBiG.web-Programmierung auf den optionalen kommunalen Anteil des Beitragsersatzes nach Rückmeldung des StMAS dagegen leider nicht möglich ist, sind die Auszahlungsmodalitäten noch gesondert festzulegen.

Die möglicherweise notwendige Beantragung einer Mittelbereitstellung ist mit der Kämmerei vorbesprochen.

Die Beteiligung der Stadt Erlangen am Elternbeitragsersatz für die städtischen Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege für die Monate Januar bis März 2021 wurde bereits mit Eilverfügung des Oberbürgermeisters am 01.02. und am 26.02.2021 entschieden.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              werden ggf. in Absprache mit der Kämmerei als Mittelnachbewilligung beantragt.     

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: