Betreff
Schaffung von zusätzlichen Räumen für die Grundschule Brucker Lache durch Umnutzung der Hausverwalterwohnung und Umstrukturierungen im Schulgebäude – Bedarfsnachweis
Vorlage
40/049/2021
Aktenzeichen
IV/40-15
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bedarf für die aufgezeigten Maßnahmen an der Grundschule Brucker Lache zur Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten wird festgestellt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen fortzuführen und die Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2022 anzumelden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Schuljahr 2020/2021 besuchen 183 Schülerinnen und Schüler in insgesamt 10 Klassen die Grundschule Brucker Lache (BRL). Derzeit verfügt die Grundschule über 10 Klassen- und 6 Fachräume. Die Schüler- und Klassenzahlen werden laut der Schülerprognose aus dem Jahr 2020 in den kommenden Jahren steigen. Ab dem Schuljahr 2021/2022 werden bereits 11 Klassen erwartet, ab dem Schuljahr 2022/2023 werden voraussichtlich 12 Klassen gebildet werden müssen. Die Grundschule wird somit dreizügig. Der Schülerhöchststand wird im Schuljahr 2024/2025 mit insgesamt 276 Schüler*innen in 12 Klassen erwartet. Ab dem Schuljahr 2028/2029 werden leicht sinkende Schülerzahlen (bei weiterhin 12 Klassen) prognostiziert.

 

Abbildung 1: Schülerentwicklung Grundschule Brucker Lache

 

 

Abbildung 2: Schülerprognose Grundschule Brucker Lache mit Ist-Zahlen zum Schuljahr 2020/2021

Schülerprognose Grundschule Brucker Lache mit Ist-Zahlen zum Schuljahr 2020-2021

 

Dieser temporäre Schüleranstieg im Schulsprengel der Grundschule Brucker Lache ist auf größere Wohnbautätigkeiten zurückzuführen. Im Zeitraum von 2021 bis 2023 werden in den Baugebieten Junkerstraße, Daimlerstraße und Noetherstraße 75 Wohnungen bezugsfertig. Hinzu kommt das Baugebiet am Brucker Bahnhof, welches seit 2015 bezogen wird. Sofern keine weiteren größeren Bauvorhaben hinzukommen, ist davon auszugehen, dass es auch bei den in der Prognose dargestellten Zahlen keine größeren Änderungen geben wird.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Da die Grundschule Brucker Lache derzeit nur über 10 Klassenräume verfügt, ist die Schaffung von zunächst zwei zusätzlichen Klassenräumen notwendig. Bereits im Schulentwicklungsplan aus dem Jahr 2020 hat das Schulverwaltungsamt auf diese Problematik und die Notwendigkeit räumlicher Umstrukturierungen und ggf. Erweiterungen hingewiesen.

 

Die derzeitige Lernwerkstatt Mathematik soll aus diesem Grund ab dem Schuljahr 2021/2022 als 11. Klassenzimmer zur Verfügung stehen und in den Medienraum ins Kellergeschoss verlagert werden. Das Deutschförderzimmer soll ab dem Schuljahr 2022/2023 als 12. Klassenraum genutzt werden.

Mit dem Anstieg der Schülerzahlen wird aus Sicht der Schulleitung auch ein steigender Bedarf an Nachmittagsbetreuungsplätzen verbunden sein. Neben Umstrukturierungen im Bestandsgebäude zur Schaffung von Raumkapazitäten für den Schüler- und Klassenanstieg benötigt deshalb auch die Mittagsbetreuung zusätzliche Räume.

 

Die Planung sieht vor, einen Umbau und Sanierung der Hausverwalterwohnung durchzuführen. Die Räume sollen für die Zeit des Anstiegs der Schülerzahlen als Schulraum sowie Räume für die Mittagsbetreuung multifunktional genutzt werden. Einer dieser Räume hat Klassenzimmergröße und kann als 13. Klassenzimmer genutzt werden. Nach Rückgang der Schüler- und Klassenzahlen sollen die Räume wieder zur Wohnnutzung durch die Hausverwaltung des Gebäudemanagements zurückgeführt werden.

 

Folgende bauliche Maßnahmen sind in der Hausverwalterwohnung erforderlich:

Die Elektroinstallation entspricht nicht mehr den aktuellen Regeln der Technik und muss komplett erneuert werden. Die alten Wasser-, Abwasserleitungen und Heizkörper und die dazugehörigen Leitungen sind zu erneuern. Weiterhin sind Rückbau-, Abbruch-, Putz- und Estricharbeiten, Malerarbeiten, Bodenbelags-, Tischler- und Fliesenarbeiten sowie eine Türen- und Fenstererneuerung durchzuführen. Dadurch werden z.T. kleinere Räume zusammengeführt, Durchgänge geschaffen, ein Küchen- und Speiseraum errichtet und die Toilette erweitert. Die verbleibenden kleineren Räume sollen zur Differenzierung und Förderung genutzt werden. Insgesamt wird durch den Umbau eine Hauptnutzfläche von ca. 210 m² instandgesetzt und der Schule sowie der Mittagsbetreuung zur Verfügung gestellt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Das Amt für Gebäudemanagement übernimmt die Planung der baulichen Maßnahmen und deren Ausführung. Das Schulverwaltungsamt stimmt die Ausstattung der beiden zusätzlichen Klassenräume mit der Schulleitung der Grundschule Brucker Lache ab. Für die Ausstattung und Ausgestaltung der neuen Mittagsbetreuungsräume ist der Träger der Mittagsbetreuung verantwortlich (gfi).

      Eine erste Kostenschätzung des Gebäudemanagements ergab, dass Umbau- und Sanierungskosten in Höhe von ca. 200.000 € (brutto) anfallen werden. In Abhängigkeit der personellen und finanziellen Ressourcen des Gebäudemanagements sind die Sanierungsarbeiten für das Jahr 2022 geplant.

      Vorgesehener Zeitplan:

-       Planungsbeginn Anfang 2022

-       Fertigstellung Dezember 2022

 

Förderung gemäß Art. 10 BayFAG

      Die Dauer der Überlassung der Hausverwalterwohnung an der Brucker Lache und die damit verbundene schulische Nutzung ist an die Schülerzahlen gekoppelt. Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig, wenn die Nutzung für die Dauer der Mindestbindefrist von 10 Jahren (bei temporären Bauten) erfolgt. 

      Da ein Rückgang der Klassenzahlen für die Dauer des Prognosezeitraums (bis 2030/2031) nicht zu erwarten ist, kann aktuell davon ausgegangen werden, dass die Schule diese Räume für mindestens 10 Jahre benötigen wird.

      Das Schulverwaltungsamt klärt die Frage der Förderfähigkeit abschließend mit der Regierung von Mittelfranken.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten: (brutto)

bei IPNr.:

Sachkosten:

200.000€

bei Sachkonto: 521112

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

Werden noch geklärt; evtl. ca. 100.000 €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden. Sie werden zum Ergebnishaushalt 2022 angemeldet


Anlagen: