1. Ausbildung
Im Jahr 2022 sollen
bis zu 54 Nachwuchskräfte
zur Ausbildung eingestellt werden, davon
·
25 Nachwuchskräfte im Verwaltungsbereich
(darunter 3 Nachwuchskräfte nach dem Soldatenversorgungsgesetz)
·
1 Nachwuchskraft für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst,
Fachgebiet Hochbau und Städtebau
·
1 Nachwuchskraft für
den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten
Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher
Schwerpunkt Verwaltungsinformatik
·
11 Nachwuchskräfte im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich
(darunter 2 Nachwuchskräfte im Rahmen eines
„besonderen Ausbildungsverhältnisses“)
·
6 Nachwuchskräfte für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst
·
10 Nachwuchskräfte im Rahmen der „Erzieherausbildung mit optimierten
Praxisphasen“ (OptiPrax)
2. Qualifizierung/Personalentwicklung
Im Jahr 2022 werden bis zu 7 Ausbildungsstellen mit Quereinsteiger*innen besetzt, die den Beschäftigtenlehrgang I (BL I) absolvieren.
3. Die Haushaltsmittel für 2022 ff. sind zu den jeweiligen Haushaltsberatungen anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ziel ist es, den Bedarf an qualifizierten Fachkräften für die Stadt Erlangen dauerhaft zu
Sichern.
2. Programme /
Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Zu Ziffer 1:
Ausbildung
Eine systematische, zielorientierte und qualifizierte Ausbildung stellt den ersten Schritt einer
kontinuierlichen Personalentwicklung dar und bildet eine wichtige Säule für die dauerhafte
Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung. Sie sichert engagierte und leistungsfähige Mitarbeiter*innen, welche die Stadt aktiv mitgestalten und prägen. Daher ist es für die Stadt Erlangen von hoher Bedeutung, selbst auszubilden.
Gerade im Hinblick auf den demographischen Wandel liegt es im Eigeninteresse der
Stadtverwaltung Erlangen, qualifiziertes Personal als wichtigste Ressource zu gewinnen, weiter zu entwickeln und dauerhaft zu binden. Darüber hinaus bekennt sich die Stadt Erlangen zu ihrer Rolle als soziale Arbeitgeberin, indem sie ihr soziales Engagement weiterhin auf einem hohen Stand hält und Menschen berufliche Perspektiven eröffnet.
Im Jahr 2014 wurde die Ausbildungskapazität im Verwaltungsbereich (Beamtenanwärter*innen für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst sowie Verwal-tungsfachangestellte) auf 25 Ausbildungsplätze gesteigert und seither kontinuierlich beibehalten.
Aktuell ist aufgrund der Rahmenbedingungen im Personal- und Organisationsamt sowie den Dienststellen (Ausbildungsplätze, zur Verfügung stehende Ausbildungsbeauftragte und
Ausbilder*innen) eine weitere Erhöhung der Ausbildungskapazität nicht möglich.
Zu Ziffer 2:
Beschäftigtenlehrgang I (BL I)
Die Stadt Erlangen bildet in der mittleren Funktionsebene (Beamtenanwärter*innen für den
Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst sowie Verwaltungsfachangestellte) pro Jahr zehn Nachwuchskräfte aus. Die Ausbildungskapazität reicht derzeit nicht aus, um den Bedarf an qualifizierten Mitarbeiter*innen in der Verwaltung zu decken.
Nachdem auch auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend qualifizierte Mitarbeiter*innen mit dem Nachweis der „Ersten Prüfung“ gemäß TVöD gewonnen werden können, wurden in den letzten Jahren vermehrt Quereinsteiger*innen (Bewerber*innen mit kaufmännischer Ausbildung)
gewonnen, die verpflichtet wurden, berufsbegleitend den BL I zu absolvieren. Im Jahr 2021
beginnen sieben Beschäftigte berufsbegleitend – parallel zur Übernahme der Aufgaben einer Planstelle – den BL I. Im Juni 2021 starten darüber hinaus erstmals neun Quereinsteiger*innen den BL I, die gezielt zur Absolvierung des BL I (zweiter Ausbildungsweg) eingestellt wurden, um im Nachgang als Personalressource für die Dienststellen zur Verfügung zu stehen. Dieses Konzept soll 2022 fortgeführt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
1)
Ausbildung |
|
2021
ganzjährig |
Ausschreibung
der Ausbildungsstellen – abhängig vom Ausbildungsberuf/dualen Studium und
Einstellungszeitpunkt |
ab
September 2021 |
Berufe
nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG): berufsspezifische Auswahlverfahren |
Dezember
2021 bis März 2022 |
Einstellungszusagen
in den BBiG-Berufen, in der QE 2, QE 3 und
Optiprax |
September
2022 |
Ausbildungsbeginn
mit Einführungswoche |
2)
Beschäftigtenlehrgang I |
|
Mai 2021 |
Ausschreibung von „Ausbildungsstellen“ für den Beschäftigtenlehrgang I
für Bewerber*innen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in den Berufen
Notargehilfe, Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann (w/m/d) |
Juni 2021 |
Durchführung eines eignungsdiagnostischen Verfahrens für die Zulassung
zum BL I |
Juli 2021 |
Durchführung eines strukturierten Auswahlverfahrens – basierend auf den
Ergebnissen des eignungsdiagnostischen Verfahrens – mit Assessment-Modulen
unter Beteiligung des Personalrates zur Besetzung der
„Ausbildungsplanstellen“ |
Ab 01.01.2022 |
Unbefristeter Arbeitsvertrag in EG 5, Stufe 1 TVöD; Ausbildungseinsatz
zu Lasten eines Ausbildungsplatzhalters in einer Dienststelle |
Februar 2022 - |
Absolvierung des Beschäftigtenlehrganges I und der Fachprüfung I |
Voraussichtlich
Mai 2023 |
Mitteilung der Prüfungsergebnisse durch die Bayerische
Verwaltungsschule |
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Ausbildung
54 neue Ausbildungsstellen im Jahr 2022 |
|
|
Sachkosten (Ausbildungskosten im engeren Sinn) ohne Eigenbetriebe |
229.825,00 € |
Kostenstelle: 110090 Kostenträger: 11150011 |
Personalkosten (brutto) ohne Eigenbetriebe |
345.121,00 € |
Kostenstelle: 113011 Kostenträger: 11150011 |
Für das Haushaltsjahr 2022 entstehen für alle bestehenden
Ausbildungsverhältnisse
Sachkosten in Höhe von 991.424,00
€
Personalkosten in Höhe von 2.037.094,00
€
Die Gesamtkosten für das Haushaltsjahr 2022 belaufen sich auf 3.028.518,00 €
Die Sachkosten enthalten anteilig Finanzmittel für Aufstiegsfortbildungen (z.B. BL I, BL II) und Zuschüsse für Weiterbildungen.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 werden die erforderlichen Sach- und Personalkosten bei der Stadtkämmerei angemeldet.
Beschäftigtenlehrgang
I
Personalkosten (brutto): |
307.000 € (Januar 2022 – Mai 2023) |
Die Sachkosten
wurden im Rahmen der Ausbildungskalkulation mitkalkuliert.
6. Beschlusskontrolle 2021
6.1.
Verwaltungsberufe
6.1.1.
Beamtenanwärter*innen
für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung
und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst und
Verwaltungsfachangestellte (10 Nachwuchskräfte)
Im Rahmen der Auswahlverfahren konnten alle Ausbildungsplätze besetzt werden.
6.1.2. Beamtenanwärter*innen für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst (15 Nachwuchskräfte)
Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnten alle
Ausbildungsplätze besetzt werden.
6.2.
Vorbereitungsdienst
für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn
Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik
Das Auswahlverfahren
läuft derzeit noch; aufgrund der Bewerber*innensituation scheint eine Besetzung
der Ausbildungsstelle als wahrscheinlich.
6.3.
Gewerblich-technische
Berufe
6.3.1. Entwässerungsbetrieb
Es war ursprünglich geplant, für den Entwässerungsbetrieb
- eine Fachkraft für Abwassertechnik,
- zwei Industriemechaniker*in und
- zwei Elektroniker*in für Betriebstechnik
zur Ausbildung einzustellen.
Im Auswahlverfahren zur Fachkraft für Abwassertechnik wurde eine Erweiterung der Ausbildungskapazität auf zwei Ausbildungsplätze vorgenommen. Insbesondere konnte dadurch ein besonderer Ausbildungsplatz angeboten werden.
Trotz des rückläufigen Erwerbspersonenpotenzials als Folge des demografischen Wandels, ist es der Stadt Erlangen gelungen, die Anzahl an Bewerbungen in den Berufen Industriemechaniker*in und Elektroniker*in für Betriebstechnik zu steigern. Eine vollständige Besetzung der beiden Berufsbilder konnte dennoch im Rahmen des ersten Ausschreibungsverfahrens nicht erzielt werden. Im Berufsbild Industriemechaniker*in konnte aktuell eine Stelle, im Berufsbild Elektroniker*in für Betriebstechnik noch keine der zwei vorgesehenen Stellen besetzt werden. Dies ist insbesondere durch zwei Aspekte begründet: Einerseits war die erforderliche Ausbildungsreife bei einzelnen Bewerber*innen nicht vorhanden. Andererseits konnten aufgrund der bestehenden Konkurrenzsituation zu namhaften regional angesiedelten Firmen gut geeignete Bewerber*innen nicht für die Stadt Erlangen gewonnen werden. Beide Ausbildungsberufe wurden nochmals ausgeschrieben. Die Auswahlverfahren laufen derzeit noch; aufgrund der Bewerber*innensituation scheint eine Besetzung der Ausbildungsstellen als wahrscheinlich.
6.3.2. Amt 66
Der Ausbildungsplatz in Amt 66 im Beruf Straßenbauer*in konnte nicht besetzt werden, auch nicht im Rahmen eines besonderen Ausbildungsverhältnisses.
6.3.3. Amt 44
Die beiden Ausbildungsplätze in Amt 44 im Beruf Fachkraft für Veranstaltungstechnik konnten besetzt werden.
6.4. Optiprax
Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnten alle Ausbildungsplätze
besetzt werden.
6.5. Besondere Ausbildungsverhältnisse
Ein besonderes Ausbildungsverhältnis wird im Beruf „Fachkraft für Abwassertechnik“ eingegangen.
Ein zweiter besonderer Ausbildungsplatz steht im Jahr 2021 aufgrund der Ausbildungssituation in den Dienststellen (Auslastung der Ausbilder*innen) in Kombination mit dem Aspekt Ausbildung mit Perspektive (Berufschancen bei Nichtübernahme durch die Stadt Erlangen) bisher nicht zur Verfügung.