Betreff
Prüfantrag "Heimat - Digital - Regional-Förderrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen und Heimat"
Vorlage
17/011/2021
Aktenzeichen
III/eGov T. 1253
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

2.    Der Fraktionsantrag Nr. 430/2020 der FDP-Fraktion vom 09.11.2020 ist damit bearbeitet

 


Die Verwaltung hat die Teilnahme am Förderprogramm „Heimat – Digital – Regional“ geprüft mit dem Ergebnis, keinen Förderantrag zu stellen.

Zusammen mit Amt 45 hat das eGovernment-Center mögliche Projektideen im Rahmen der Antragsvoraussetzungen des Förderprogramms reflektiert.

Im besonderen Fokus des Förderprogramms steht der „digitale Strukturwandel als Chance für ein starkes Bayern“. Gefördert werden können Projekte mit digitalem Schwerpunkt, die einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns leisten. Förderziele sind u.a. Sicherung der Daseinsvorsorge, Ermöglichung digitaler Teilhabe und digitaler Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns, Unterstützung des digitalen Strukturwandels, Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und Stärkung der Innenentwicklung und Verwirklichung grenzüberschreitender Zusammenarbeit.

Bei Amt 45 und beim eGovernment-Center stehen aufgrund der aktuellen Arbeitsauslastung in der Coronakrise derzeit keine freien Personalressourcen für die Beantragung und Realisierung von Förderprojekten für das Förderprogramm „Heimat – Digital – Regional“ zur Verfügung.

Beim eGovernment-Center sind aktuell bereits Ressourcen gebunden für die Teilnahme an dem Förderprojekt „Kommunal? Digital!“ des Bayerischen Ministeriums für Digitales (Thema: Feuchtigkeitsmessung von Sensoren an Bäumen).

 

 

 

 

 

 

 

 

Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.


Anlagen:             FDP-Fraktionsantrag Nr. 430/2020