Die beigefügte Förderrichtlinie wird beschlossen. Menschen
mit Behinderung, Gewerbetreibende, Vereine, Initiativen, und Privatpersonen,
die Lastenfahrräder oder Fahrradanhänger anschaffen möchten, können nach
Maßgabe der Richtlinie gefördert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die
mit UVPA Beschluss vom 22.09.2020 und den Haushaltsberatungen 2020,
bereitgestellten Mittel hierfür zu verwenden.
Sollten die Mittel nicht ausgeschöpft werden, können diese für die Anschaffung oder für Wartungszwecke weiterer Lasten-fahrräder für den Verleih an Bürger*innen verwendet werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadt Erlangen trägt mit der
Fortführung des Förderprojekts maßgeblich zur Förderung von nachhaltiger und
umweltfreundlicher Mobilität bei. Darüber hinaus tritt die Stadt Erlangen als
„Kommune inklusiv“ für eine inklusive aktive Mobilität ein. Dadurch wird
Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt eine selbstständige Teilnahme
am Radverkehr in Erlangen ermöglicht. Dies steigert nicht nur die
Lebensqualität, sondern ist auch ein aktiver Beitrag zur Erreichung der
kommunalen Klimaschutzziele und zur Verkehrswende. Im Rahmen der
Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2021 wurden neue Zielsetzungen für die
Anpassung der Lastenradförderrichtlinie beschlossen. Dazu gehört die Öffnung
der Förderung für Gewerbetreibende, die Aufnahme der Förderung von Fahrradanhängern
und die Förderung von Spezialrädern für Menschen mit Behinderung. Eine Öffnung
der Förderung für Gewerbetreibende ist zukunftweisend und attraktiv in einer
Stadt der kurzen Wege, wie Erlangen. Mit einer Förderung von 30% des
Nettokaufpreises eines Lastenfahrrads oder Fahrradanhängers sticht die Stadt
Erlangen in ihrer Förderung von nachhaltigen Mobilität landesweit hervor und
nimmt hier einen Spitzenplatz ein.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Mit Fortführung des Lastenradförderprogramms und der Änderung der Förderrichtlinien kann ein erweiterter Personenkreis von der Förderung profitieren. Nicht nur der Kauf von Lastenfahrrädern und versicherungsfreie Lastenpedelecs sondern auch von Fahrradanhänger kann gefördert werden. Fahrradanhänger bieten ebenso wie Lastenfahrräder eine umweltfreundliche Alternative zum motorisiertem Individualverkehr. Insbesondere für Familien mit Kindern, die häufig sehr vielschichtige Wegeketten haben, bieten Fahrradanhänger eine gute Alternative und ermöglichen flexibles Agieren.
Antragsberechtigt sind Vereine, Nutzergemeinschaften, Initiativen, Privatpersonen, freiberuflich tätige Personen und Gewerbetreibende. Die Fördersumme wird wie bereits im Jahr 2020 zu 70% an Vereine/ Nutzungsgemeinschaften/ Initiativen und zu 30% an Privatpersonen ausgereicht. Die vorgesehenen Fördersummen für Menschen mit Behinderung und Gewerbetreibenden werden hiervon nicht verändert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Fördergelder werden durch das bereits bekannte Antragsverfahren und der verfügbaren Haushaltsmittel nach dem „Windhundverfahren“ auf Grundlage der Förderrichtlinie vergeben. Ausschlaggebend hierfür, ist die tagesgenaue Einreichung des Antrags. Der Antrag kann sowohl in Papierform über den Postweg oder Online gestellt werden.
4. Klimaschutz:
Durch die Bezuschussung des
privaten/ gewerblichen Erwerbs von Lastenfahrrädern fördert die Stadt Erlangen
nachhaltige Mobilität und trägt somit maßgeblich zum Klimaschutz bei. Jeder
nicht mit dem Pkw, sondern mit dem Fahrrad zurückgelegte Personenkilometer
spart 147g CO2 ein.
Durch das Förderprogramm wird
die Präsenz von alternativen umweltfreundlichen Transportmitteln, wie
Lastenfahrrädern gestärkt und erhöht somit auch den Radverkehrsanteil in
Erlangen. Alle geförderten Lastenfahrräder sind als solche durch einen
Aufkleber der Stadt Erlangen gekennzeichnet und wirken so als Multiplikatoren.
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: 105.000 |
€ |
bei IPNr.: 561.884 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.884
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1:
Förderrichtlinie Lastenfahrräder
Anlage 2: Antrag
327/2020 der GL
Anlage 3: Antrag
227/2020 der SPD
Anlage 4: Antrag 230/2020 der SPD