Betreff
Anpassung der Förderrichtlinie Lastenfahrräder der Stadt Erlangen nach den Haushaltsbeschlüssen 2020
Vorlage
VI/047/2021
Aktenzeichen
VI/Radbeauftragte
Art
Beschlussvorlage

Die beigefügte Förderrichtlinie wird beschlossen. Menschen mit Behinderung, Gewerbetreibende, Vereine, Initiativen, und Privatpersonen, die Lastenfahrräder oder Fahrradanhänger anschaffen möchten, können nach Maßgabe der Richtlinie gefördert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die mit UVPA Beschluss vom 22.09.2020 und den Haushaltsberatungen 2020, bereitgestellten Mittel hierfür zu verwenden.

Sollten die Mittel nicht ausgeschöpft werden, können diese für die Anschaffung oder für Wartungszwecke weiterer Lasten-fahrräder für den Verleih an Bürger*innen verwendet werden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Die Stadt Erlangen trägt mit der Fortführung des Förderprojekts maßgeblich zur Förderung von nachhaltiger und umweltfreundlicher Mobilität bei. Darüber hinaus tritt die Stadt Erlangen als „Kommune inklusiv“ für eine inklusive aktive Mobilität ein. Dadurch wird Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt eine selbstständige Teilnahme am Radverkehr in Erlangen ermöglicht. Dies steigert nicht nur die Lebensqualität, sondern ist auch ein aktiver Beitrag zur Erreichung der kommunalen Klimaschutzziele und zur Verkehrswende. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2021 wurden neue Zielsetzungen für die Anpassung der Lastenradförderrichtlinie beschlossen. Dazu gehört die Öffnung der Förderung für Gewerbetreibende, die Aufnahme der Förderung von Fahrradanhängern und die Förderung von Spezialrädern für Menschen mit Behinderung. Eine Öffnung der Förderung für Gewerbetreibende ist zukunftweisend und attraktiv in einer Stadt der kurzen Wege, wie Erlangen. Mit einer Förderung von 30% des Nettokaufpreises eines Lastenfahrrads oder Fahrradanhängers sticht die Stadt Erlangen in ihrer Förderung von nachhaltigen Mobilität landesweit hervor und nimmt hier einen Spitzenplatz ein.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Mit Fortführung des Lastenradförderprogramms und der Änderung der Förderrichtlinien kann ein erweiterter Personenkreis von der Förderung profitieren. Nicht nur der Kauf von Lastenfahrrädern und versicherungsfreie Lastenpedelecs sondern auch von Fahrradanhänger kann gefördert werden. Fahrradanhänger bieten ebenso wie Lastenfahrräder eine umweltfreundliche Alternative zum motorisiertem Individualverkehr. Insbesondere für Familien mit Kindern, die häufig sehr vielschichtige Wegeketten haben, bieten Fahrradanhänger eine gute Alternative und ermöglichen flexibles Agieren.

      Antragsberechtigt sind Vereine, Nutzergemeinschaften, Initiativen, Privatpersonen, freiberuflich tätige Personen und Gewerbetreibende. Die Fördersumme wird wie bereits im Jahr 2020 zu 70% an Vereine/ Nutzungsgemeinschaften/ Initiativen und zu 30% an Privatpersonen ausgereicht. Die vorgesehenen Fördersummen für Menschen mit Behinderung und Gewerbetreibenden werden hiervon nicht verändert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die Fördergelder werden durch das bereits bekannte Antragsverfahren und der verfügbaren Haushaltsmittel nach dem „Windhundverfahren“ auf Grundlage der Förderrichtlinie vergeben. Ausschlaggebend hierfür, ist die tagesgenaue Einreichung des Antrags. Der Antrag kann sowohl in Papierform über den Postweg oder Online gestellt werden.

 

4.   Klimaschutz:

 

      Durch die Bezuschussung des privaten/ gewerblichen Erwerbs von Lastenfahrrädern fördert die Stadt Erlangen nachhaltige Mobilität und trägt somit maßgeblich zum Klimaschutz bei. Jeder nicht mit dem Pkw, sondern mit dem Fahrrad zurückgelegte Personenkilometer spart 147g CO2 ein.

      Durch das Förderprogramm wird die Präsenz von alternativen umweltfreundlichen Transportmitteln, wie Lastenfahrrädern gestärkt und erhöht somit auch den Radverkehrsanteil in Erlangen. Alle geförderten Lastenfahrräder sind als solche durch einen Aufkleber der Stadt Erlangen gekennzeichnet und wirken so als Multiplikatoren.

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten: 105.000

bei IPNr.: 561.884

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.884

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Förderrichtlinie Lastenfahrräder

Anlage 2: Antrag 327/2020 der GL

Anlage 3: Antrag 227/2020 der SPD

Anlage 4: Antrag 230/2020 der SPD