Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungsvereinbarungen mit den Zuschussnehmern der offenen Jugendarbeit, nach Evaluation und Prüfung, um die Leistung der Jugendsozialarbeit gem. §13 SGB VIII anzupassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die bezuschussten
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit erbringen in ihrer tatsächlichen
Tätigkeit nicht nur die Leistung der Jugendarbeit gem. §11 SGB VIII. Durch ihre
Konzepte und ihr Engagement zeigen sie deutlich, dass sie auch
sozialbenachteiligte Kinder und Jugendliche erreichen und so wichtige
Wegbereiter und Brückenbauer zum bestehenden öffentlichen Hilfesystem sind.
Durch die Anpassungen der Leistungsvereinbarungen können die Einrichtungen
freier agieren und es bedarf keiner weiteren Überprüfung des Auftrages und der
Zuständigkeit. Des Weiteren wird dadurch dem Subsidiaritätsprinzip gem. §3 SGB
VIII Rechnung getragen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Leistungsvereinbarungen werden durch die Verwaltung angepasst.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
In jährlich stattfindenden Evaluationsgesprächen wird die Erbringung der vereinbarten Leistungen bewertet und geprüft.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem
Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung
zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: