Betreff
Ökologische Gewerbesteuer
hier: Fraktionsantrag der FDP und Freie Wähler Erlangen vom 06. Oktober 2020, Nr. 209/2020 zur "Ökologischen Gewerbesteuer"
Vorlage
202/005/2021
Aktenzeichen
202
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen wird sich beim Bayerischen und Deutschem Städtetag nicht für die Einführung einer „Ökologischen Gewerbesteuer“ einsetzen.

Der Antrag Nr. 209/2020 der FDP- und FWG-Stadträte vom 06.10.2020 ist damit bearbeitet.

 


Die Gewerbesteuer ist eine ertragsabhängige Besteuerung des Betriebes eines Gewerbetreibenden. Die Gewerbesteuer errechnet sich über die Kennzahlen „Steuermesszahl“ und „Hebesatz“.

Gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 GewStG muss der Hebesatz für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen derselbe sein, eine Staffelung der Gewerbesteuer ist folglich rechtlich nicht zulässig.

 

Um ökologische Gesichtspunkte bei der Steuerfestsetzung berücksichtigen zu können, ist eine Rechtsänderung erforderlich – wie im Antrag der beiden Stadtratsgruppen auch ausgeführt.

 

Eine Umfrage unter den Mitgliedern des Arbeitskreises Finanzen des Bayerischen Städtetags hat gezeigt, dass an einer ökologischen Staffelung der Gewerbesteuerhebesätze kein Interesse besteht; es gibt andernorts offenbar auch keine politischen Initiativen zur Einführung einer ökologischen Gewerbesteuer. Angesichts pandemiebedingt sinkender Gewerbesteuereinnahmen mag dies auch (zumindest derzeit) nicht verwundern, da die Idee unter bestimmten Voraussetzungen eine Minderung der Gewerbesteuereinnahmen zur Folge hätte. Außerdem wird die Auffassung vertreten, ökologische Gesichtspunkte nicht über das Steuerrecht zu lösen.

 

Wenn kein Interesse bei Mitgliedern des Bayerischen Städtetags zur Einführung einer „Ökologischen Gewerbesteuer“ besteht, kann nicht erwartet werden, dass dieser sich auf der Ebene des Deutschen Städtetags hierfür einsetzt. Zudem müsste zur Spezifizierung einer potentiellen Antragstellung beim Bayerischen bzw. Deutschen Städtetag ein Regelwerk beschrieben werden, unter welchen objektiven Voraussetzungen eine „Ökologische Gewerbesteuer“ gestaffelt werden kann. Dieses Regelwerk müsste dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit entsprechen und „gerichtsfest“ sein.

 

Die Stadtkämmerei hat nicht die personellen Ressourcen und auch nicht das Wissen, ein derart komplexes ökologisch motiviertes Regelwerk zu entwickeln und den Städtetagen zur Initiierung einer entsprechenden Gesetzesinitiative vorzuschlagen.

 


1.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag der FDP und Freie Wähler Erlangen Nr. 209/2020 vom 06. Oktober 2020, "Ökologische Gewerbesteuer"