Betreff
Neuregelung der Vergütung im Sozialpädagogischen Einführungsjahr der Erzieher*innenpraktikant*innen
Vorlage
112/042/2021
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

1. Auszubildende der Fachakademien für Sozialpädagogik, welche die Ausbildung zukünftig im
    Sozialpädagogischen Einführungsjahr beginnen, erhalten ab dem Ausbildungszyklus 09/2021  
    eine monatliche Vergütung von 730,28 € brutto analog dem bisherigen sozialpädagogischen 
    Seminar 1.

 

2. Die Vergütung wird jährlich, analog des HFPA-Beschlusses vom 14.02.2001, auf 70% des
    Stands der Ausbildungsvergütung nach dem BBiG i. V. m. § 8 Abs. 1 TVAöD angepasst.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die analoge Anwendung der Vergütung des Sozialpädagogischen Seminars 1 auf das Sozialpädagogische Einführungsjahr ist ein geeignetes Instrument der Arbeitgeberin Stadt
Erlangen qualifizierte und motivierte Bewerber*innen für den Beruf der staatlich
anerkannten Erzieher*innen zu gewinnen, diese frühzeitig an die Stadt Erlangen zu binden und sich insgesamt als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Der frühzeitige Kontakt zu
potenziellen Mitarbeiter*innen kann ebenfalls als Unterstützung im Recruiting und als
Maßnahme gegen den Fachkräftemangel angesehen werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Auszubildenden für den Beruf der staatlich anerkannten Erzieher*innen durchliefen bisher eine fünfjährige Ausbildung. Diese wurde durch den bayerischen Landtag ab dem Schuljahr 01.09.2021 auf vier Jahre verkürzt. Die bisherigen Einführungsjahre in den Sozialpädagogischen Seminaren 1 und 2 wurden in das Sozialpädagogische Einführungsjahr

zusammengefasst. Der Landtag empfiehlt, die Praktikant*innen im Sozialpädagogischen

Einführungsjahr monatlich mit mind. 400,00 € brutto zu vergüten. Die Stadt Erlangen gewährte den Praktikant*innen im sozialpädagogischen Seminar 1 bisher eine monatliche Vergütung von aktuell 730,28 € brutto.

 

Die zukünftige analoge Gewährung der Vergütung des Sozialpädagogischen Seminars 1 auf das Sozialpädagogische Einführungsjahr erfüllt sowohl die Vergütungsvorgabe des
Bayerischen Landtages als auch die Empfehlung des kommunalen Arbeitgeberverbandes, eine angemessene Vergütung zu gewähren.

 

Die Praktikant*innen im Sozialpädagogischen Einführungsjahr sollen daher ab dem 01.09.2021 mit 730,28 € brutto pro Monat vergütet werden.

 

Gemäß des HFPA-Beschlusses vom 14.02.2001 wird die Vergütung jährlich, auf 70% des Stands der Ausbildungsvergütung nach dem BBiG i. V. m. § 8 Abs. 1 TVAöD angepasst.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Bewerber*innen für das Sozialpädagogische Einführungsjahr erhalten ab dem Schulbeginn 01.09.2021 im Praktikumseinsatz bei der Stadt Erlangen einen Praktikant*innenvertrag unter Gewährung der Vergütung von 730,28 € brutto pro Monat.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst 514090 und 515090/KTr 36510010      

                    sind nicht vorhanden