1. Auszubildende der Fachakademien
für Sozialpädagogik, welche die Ausbildung zukünftig im
Sozialpädagogischen Einführungsjahr
beginnen, erhalten ab dem Ausbildungszyklus 09/2021
eine monatliche Vergütung von 730,28
€ brutto analog dem bisherigen sozialpädagogischen
Seminar 1.
2. Die
Vergütung wird jährlich, analog des HFPA-Beschlusses vom 14.02.2001, auf 70%
des
Stands der Ausbildungsvergütung nach
dem BBiG i. V. m. § 8 Abs. 1 TVAöD angepasst.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die analoge Anwendung der
Vergütung des Sozialpädagogischen Seminars 1 auf das Sozialpädagogische
Einführungsjahr ist ein geeignetes Instrument der Arbeitgeberin Stadt
Erlangen qualifizierte und motivierte Bewerber*innen für den Beruf der
staatlich
anerkannten Erzieher*innen zu gewinnen, diese frühzeitig an die Stadt Erlangen
zu binden und sich insgesamt als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Der
frühzeitige Kontakt zu
potenziellen Mitarbeiter*innen kann ebenfalls als Unterstützung im Recruiting
und als
Maßnahme gegen den Fachkräftemangel angesehen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Auszubildenden für den Beruf der staatlich anerkannten Erzieher*innen durchliefen bisher eine fünfjährige Ausbildung. Diese wurde durch den bayerischen Landtag ab dem Schuljahr 01.09.2021 auf vier Jahre verkürzt. Die bisherigen Einführungsjahre in den Sozialpädagogischen Seminaren 1 und 2 wurden in das Sozialpädagogische Einführungsjahr
zusammengefasst. Der Landtag empfiehlt, die Praktikant*innen im Sozialpädagogischen
Einführungsjahr monatlich mit mind. 400,00 € brutto zu vergüten. Die Stadt Erlangen gewährte den Praktikant*innen im sozialpädagogischen Seminar 1 bisher eine monatliche Vergütung von aktuell 730,28 € brutto.
Die zukünftige analoge Gewährung
der Vergütung des Sozialpädagogischen Seminars 1 auf das Sozialpädagogische
Einführungsjahr erfüllt sowohl die Vergütungsvorgabe des
Bayerischen Landtages als auch die Empfehlung des kommunalen
Arbeitgeberverbandes, eine angemessene Vergütung zu gewähren.
Die Praktikant*innen im Sozialpädagogischen Einführungsjahr sollen daher ab dem 01.09.2021 mit 730,28 € brutto pro Monat vergütet werden.
Gemäß des HFPA-Beschlusses vom 14.02.2001 wird die Vergütung jährlich, auf 70% des Stands der Ausbildungsvergütung nach dem BBiG i. V. m. § 8 Abs. 1 TVAöD angepasst.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bewerber*innen für das Sozialpädagogische Einführungsjahr erhalten ab dem Schulbeginn 01.09.2021 im Praktikumseinsatz bei der Stadt Erlangen einen Praktikant*innenvertrag unter Gewährung der Vergütung von 730,28 € brutto pro Monat.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst 514090 und 515090/KTr 36510010
sind nicht vorhanden