Betreff
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumfahrung Niederndorf – Neuses und Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 060/2021
hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/046/2021
Aktenzeichen
VI / 61
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Stadt Erlangen gibt eine Stellungnahme wie folgt ab:

 

Die Stadt Erlangen stimmt der Planung unter Abwägung der in der Begründung genannten gegenläufigen Ziele und unter der Voraussetzung, dass die in Abschnitt 3.3 genannten Punkte überarbeitet und die Hinweise in die weitere Planung aufgenommen werden, insgesamt zu.

Die grundsätzlichen Bedenken zum Klimaschutz, zu Natur- und Landschaftsschutz und bezüglich der im Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030 angestrebten Verkehrswende werden in der Abwägung mit betrachtet und mit eingestellt.

2.    Der Fraktionsantrag Nr. 060/2021 der Grünen Liste ist damit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Negative städtebauliche, verkehrliche und umweltrelevante Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es soll eine Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Ortsumfahrung Niederndorf – Neuses im Zuge der St 2263/430/0,00 bis St 2263/460/0,95 abgegeben werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

3.1 Vorhaben

Die Stadt Herzogenaurach liegt westlich der Stadt Erlangen und ist im Regionalplan Region Nürnberg (7) als Mittelzentrum ausgewiesen. Die hohe Zahl der Arbeitsplätze geht mit einem stetig wachsenden Pendlerverkehr einher. In Herzogenaurach zählt man täglich ca. 19.000 Einpendler, die über den Hans-Ort-Ring, aber auch über die Niederndorfer Hauptstraße durch dicht bebaute, historisch gewachsene Ortsstrukturen, einschließlich des Erlanger Ortsteil Neuses, fahren müssen. Die hohe Verkehrsbelastung mit der signalgeregelten Kreuzung der Niederndorfer Hauptstraße und der Vacher Straße führt in Spitzenzeiten zu sehr schleppender, kolonnenartiger Verkehrsabwicklung. Die bebauten Bereiche der Ortsdurchfahrten von Niederndorf und Neuses werden zudem erheblich von Lärm- und Luftschadstoffentwicklungen beeinträchtigt.

 

Um die stetig wachsenden Verkehrsprobleme in Niederndorf und Neuses zu lösen, wurde 2012 auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie im Herzogenauracher Stadtrat der Grundsatzbeschluss für eine weiträumige Südumfahrung gefasst.

 

Gegenstand der Planung ist der Neubau der Ortsumfahrung Niederndorf – Neuses mit einer Gesamtlänge von 5,10 km. Der östliche Teil der Ostumfahrung (ca. 450 m) verläuft dabei auf Erlanger Gebiet. Der Anschluss an die Niederndorfer Straße (Staatsstraße St 2263) sowie an den Hans-Ort-Ring Staatsstraße (St 2244) soll östlich des Ortsteils Neuses erfolgen. Hierbei ist ein Ausbau der bestehenden Kreuzung vorgesehen. Die Altaurach wird durch die Ortsumfahrung mit einer Talbrücke gequert. Der bestehende Fuß- und Radweg von Neuses in Richtung Frauenaurach / Kriegenbrunn soll in einer Unterführung verlaufen.

 

3.2 Verfahren

Die Stadt Herzogenaurach hat bei der Regierung von Mittelfranken für die Ortsumfahrung Niederndorf - Neuses die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.

 

Das vorgeschaltete Raumordnungsverfahren zur Ortsumfahrung wurde 2015 / 2016 durchgeführt und im April 2016 mit der landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Auf Grundlage der Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens wird als nächster Verfahrensschritt das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumfahrung Niederndorf - Neuses ist die Regierung von Mittelfranken. Mit positivem Planfeststellungsbeschluss entsteht Baurecht für die Umsetzung der Maßnahme.

 

Die Planung zur Ortsumfahrung Niederndorf – Neuses wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig in den städtischen Gremien behandelt und grundsätzlich befürwortet, wie z.B.:

-       Beschluss zur Vorzugsvariante (Variante A) der Trassenführung auf Erlanger Stadtgebiet (611/223/2014),

-       Beschluss zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens mit Prüfung der Trassenvarianten und Stellungnahme der Stadt Erlangen (611/079/2015).

 

Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren lagen vom 08.03.2021 bis 07.04.2021 öffentlich bei den betroffenen Gemeinden aus und wurden im Internet zugänglich gemacht.

 

Die Stadt Erlangen ist aufgefordert, bis zum 21.04.2021 (Fristverlängerung bis zum 10.05.2021 wurde gewährt) zum Planfeststellungsverfahren Stellung zu nehmen.

 

3.3 Stellungnahme der Verwaltung

Die fachlichen Inhalte der Stellungnahme gliedern sich in drei Kategorien:

1.       Grundsätzliche Bedenken

2.       Erforderliche Änderungen / Erläuterungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens

3.    Hinweise und zu beachtende Einzelaspekte für die nachfolgende Planung

 

Naturschutz und Landschaftsplanung

Der gesamte geplante Abschnitt im Stadtgebiet Erlangen befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Aurachtal“ (siehe Anlage 4) und ist ein wertvoller Naherholungsraum mit zeitweise überschwemmten Wiesen. Der Talraum und seine Ränder haben eine hohe Biotopfunktion, besondere Habitatfunktionen, Bodenschutzfunktionen und ist Kaltluftentstehungsort. Es wurden umfassende Kartierungen und Untersuchungen und Bewertungen getätigt, um die verträglichste Variante zu finden – siehe Umweltverträglichkeitsstudie, faunistische Untersuchungen, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und landschaftspflegerischer Begleitplan.

 

Grundsätzliche Bedenken:

Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, unter anderem in seiner Funktion als "grüne Lunge" für das Stadtgebiet Erlangen zu gewährleisten, um insbesondere Landschaftsschäden zu verhindern oder zu beheben, die heimische Tier- und Pflanzenwelt sowie ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume, vor allem auch Trocken- und Feuchtbiotope, zu erhalten. Ferner soll die Schönheit, Vielfalt oder Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und der Erholungswert für die Allgemeinheit erhalten oder verbessert werden.

Die vorliegende Straßenplanung widerspricht diesen Zielen durch die enorme Zerschneidungswirkung auf die Landschaft, die Flächenversiegelung sowie die Auswirkungen des künftigen Straßenverkehrs.

Der Naturschutzbeirat der Stadt Erlangen hat in seiner Sitzung am 8. März 2021 die Empfehlung ausgesprochen, das Vorhaben abzulehnen. Durch die geplanten Bauwerke würden umfangreiche Flächen versiegelt und die wertvolle Talaue in einem ökologisch sehr sensiblen Bereich stark beeinträchtigt. In Anbetracht des in Erlangen ausgerufenen Klimanotstands und der propagierten „Mobilitätswende“ und „Grünen Wende“ sowie des ungebremsten Artensterbens, hält der Naturschutzbeirat den Bau der Ortsumfahrung für nicht vertretbar.

 

Hinweise und zu beachtende Einzelaspekte für die nachfolgende Planung:

Die vorgezogenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsflächen 15.2 und 15.3 befinden sich im Erlanger Stadtgebiet östlich von Niederndorf; einer der Blühstreifen Nr. 15.1 westlich der Vacher Str. gerade noch im Stadtgebiet Erlangen. Alle anderen Ausgleichsflächen sind außerhalb des Stadtgebietes Erlangen geplant. Inwiefern dadurch die Beeinträchtigungen wirklich ausgeglichen werden können ist von hier aus nicht beurteilbar.

 

Klimaschutz

Grundsätzliche Bedenken:

Der Verkehrssektor ist in Deutschland nicht nur der verbrauchsintensivste, sondern auch der einzige Sektor, dessen Verbrauch seit der 1990er Jahre angestiegen ist. Daher müssen gerade im Verkehrsbereich besondere Anstrengungen für den Klimaschutz getätigt werden. Deswegen ist der geplante Bau der Ortsumfahrung Niederndorf - Neuses mit dem Fokus auf Motorisierten Individualverkehr nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr sollten nachhaltige Mobilitätskonzepte entwickelt werden, um die örtliche Belastung zu reduzieren und die Verkehrsarten des Umweltverbundes intensiv zu fördern.

 

In der Klimaanpassungskarte des Klimaanpassungskonzepts der Stadt Erlangen (2019) ist zu sehen (Anlage 5), dass die geplante Ortsumfahrung in das Entstehungsgebiet eines nächtlichen Strömungsfeldes hineingebaut wird, das u.a. für eine Frisch- und Kaltluftversorgung von Frauenaurach sorgt. Aufgrund des Siedlungsbezugs ist der Bereich von hoher Bedeutung für die Frisch- und Kaltluftversorgung. Durch Dammbauwerke bzw. Brücken kann die Frisch- und Kaltluftversorgung verringert werden.

 

Immissionsschutz

Im Stadtgebiet Erlangen werden durch den Neubau die Grenzwerte der 16. BImSchV unterschritten, das bedeutet, es sind gesetzlich keine Schallschutzmaßnahmen vorgeschrieben. In Neuses (Niederndorfer Straße) können durch die Realisierung der Ortsumfahrung Pegelminderungen von bis zu 7 dB(A) tags und 7,5 dB(A) nachts erreicht werden.

Erforderliche Änderungen / Erläuterungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens:

·         Eine Darstellung der Anzahl der Immissionsorte, die eine bestimmte Pegelminderung durch die Ortsumgehung erfahren ist zu ergänzen. Dies ist tabellarisch oder in Form von Isophonen in einer graphischen Darstellung möglich.

·         Eine Kosten-Nutzen-Analyse, in der die Vorteile der Ortsumgehung (Pegelminderung für Anwohner, Verkehrssicherheit, etc.) den Kosten (monetäre Kosten, Eingriffe in die Natur und in Erholungsgebiete, etc.) gegenübergestellt werden, ist den Planunterlagen beizulegen.

·         Es fehlt eine Begründung, warum eine Gesamtlärmbetrachtung nicht durchgeführt wurde. (Die Verkehrslärmerhöhung, die durch den Bau oder die wesentliche Änderung eines Verkehrsweges entsteht, darf nach Rechtsprechung des Bundes-Verwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 31.03.1996 – 4 C 9.95) zufolge zu keiner Gesamtbelastung führen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt.)

·         Zu Ziffer 6.2 des Erläuterungsberichtes: Nach § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die zum Wohnen dienende Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere …Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete …, soweit als möglich vermieden werden. In § 3 (4) der 39. BImSchV wird zum Schutz der Vegetation ein über das Kalenderjahr kritischer Wert von 30μg/m³ NOx festgesetzt. Eine Überschreitung der in der 39. BImSchV genannten Werte aufgrund des Abstandes zur Bebauung auszuschließen, ist aus Sicht des Immissionsschutzes daher nicht korrekt. Eine Aussage zu möglichen Auswirkungen auf die Vegetation durch NOx ist zu treffen.

·         Zu Ziffer 5.0.2 des Erläuterungsberichts Baulärm: Schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm-, Geruchs-, Staub- und Erschütterungsimmissionen sollen nach dem Stand der Technik vermieden und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Aus Sicht des Immissionsschutzes ist diese allgemeine Formulierung nicht ausreichend. Eine Untersuchung der lärmintensivsten Bautätigkeiten (am Tag und falls notwendig in der Nacht) ist erforderlich, um gegebenenfalls konkrete Maßnahmen zu formulieren. Somit kann gewährleistet werden, dass z.B. Vorgaben in Ausschreibungen berücksichtigt werden oder organisatorische Maßnahmen durchgeführt werden.

 

Gewässerschutz

Die Stadtgrenze ist die Aurach – in den Plänen als Altaurach bezeichnet. Sie ist ein Gewässer II. Ordnung, für deren Unterhalt das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg zuständig ist. Die Talbrücke dort bei Baukm 4+699 hat eine lichte Weite von 135 m und eine lichte Höhe von 5,7 m.

Auf der nördlichen Wiese folgt ein ca. 60 m langer Dammkörper, dann eine Brücke mit einer lichten Weite von 22 m und einer Höhe von 4,6 m über den als mittlere Aurach bezeichneten Mühlbach, dessen Unterhaltung bei dem Wasser- und Bodenverband „Schafrangen“ liegt.

Wasserschutzgebiete sind nicht betroffen.

Das Überschwemmungsgebiet „Mittlere Aurach“ wurde am 01.03.2007 vorläufig gesichert. Die Frist der vorläufigen Sicherung ist abgelaufen, ohne das eine Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt ist. Auch ohne Festsetzung und vorläufige Sicherung handelt es sich um ein faktisches Überschwemmungsgebiet.

 

Erforderliche Änderungen / Erläuterungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens:

In den Planunterlagen wurde mehrfach beschrieben, dass nach Anlage 1, Nr. 14 des UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht erforderlich ist. Im „Fachbeitrag Hochwasserabfluss im Überschwemmungsgebiet“ wurde die aufstauende Wirkung der Straßendämme auf den Hochwasserabfluss dargestellt. Dabei wurde nicht geprüft inwiefern nach Anlage 1, Nr. 13.13 des UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist (Bau eines Deiches oder Dammes, der den Hochwasserabfluss beeinflusst).

Nach „6.6.1 Wasserrecht“ des Erläuterungsberichtes sollen erlaubnispflichtige, wasserrechtliche Tatbestände im Einvernehmen mit den Wasserwirtschaftsbehörden mit dem Planfeststellungsbeschluss ausgesprochen werden. Sofern die Unterlagen zur Planfeststellung eine ausreichende Detailplanung umfassen und die betreffenden Gutachten des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg Beachtung finden, kann dem grundsätzlich zugestimmt werden.

 

Hinweise und zu beachtende Einzelaspekte für die nachfolgende Planung:

Einer Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zu Maßnahmen der Wasserhaltung unter der Konzentrationswirkung der Planfeststellung kann mit den aktuellen Unterlagen aufgrund der mangelnden Umsetzungsplanung nicht zugestimmt werden. Wir bitten daher die Planfeststellungsbehörde, die Zuständigkeit für die wasserrechtlichen Erlaubnistatbestände zu regeln, sofern sie aufgrund des aktuellen Planungsstands nicht in der Planfeststellung erteilt werden können.

 

Verkehrsplanung

Grundsätzliche Bedenken:

Der kürzlich vom Erlanger Stadtrat beschlossene Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030 (VEP) beinhaltet, dass in dessen weiterer Umsetzung „die Anforderungen des Klimanotstandsbeschlusses und die daraus abgeleiteten Maßnahmen“ einfließen. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass der geplante Neubau der Ortsumfahrung einen Widerspruch zu den städtischen Zielen in Zusammenhang mit dem Klimanotstand und dem Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan vom Grundsatz her sowie im Besonderen in Bezug auf die nachfolgenden Aspekte darstellt:

-       Alle Maßnahmen des VEPs wirken positiv auf städtische Klimaschutzziele und werden entsprechend abgeglichen.

-       Förderung des Umweltverbundes:

Die Anteile von Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV am Modal Split sind zu erhöhen und gleichzeitig Fahrten mit dem Auto zu reduzieren (die Realisierung der Ortsumfahrung lässt den gegenteiligen Effekt erwarten, nämlich eine Erhöhung der Fahrten mit dem Auto und dementsprechend einen Anstieg des Anteils des MIV am Modal Split).

-       Verkehrssicherheit und Umwelteinflüsse:

Bürger*innen sind von negativen verkehrsbedingten Einflüssen zu entlasten und die Verkehrssicherheit ist zu erhöhen („Der Mensch im Mittelpunkt“). Mit Realisierung der Ortsumfahrung werden die Ortschaften Neuses und Niederndorf nahezu rundum von größeren Straßenbauwerken eingeschlossen. Damit werden auch die Möglichkeiten für die Naherholung eingeschränkt.

Zwar wird anerkannt, dass die Bürger*innen unmittelbar in den Ortschaften Neuses und Niederndorf gleichzeitig von negativen verkehrsbedingten Einflüssen entlastet und die Verkehrssicherheit erhöht wird; durch die Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die Ortsumfahrung. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Ortsteilen Neuses und Niederndorf kann aber auch mit anderen, deutlich einfacheren Mitteln erreicht werden, als mit der Ortsumfahrung.

-       Die Stadt Erlangen berücksichtigt Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit und wenn möglich werden Maßnahmen priorisiert, die den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.

 

Hinweise zu Einzelaspekten für die nachfolgende Planung:

Nach vorgelegter Planung sollen im Stadtgebiet Erlangen 3 neue Brücken errichtet werden. Durch die geplante Widmung als Staatsstraße außerhalb der OD-Grenze liegen diese Brücken künftig in der Baulast des Freistaats Bayern. Das Bauwerk 15 überquert den tiefer zu legenden Geh- und Radweg östlich Neuses. Es bestehen keine Einwände aus Sicht des Ingenieurbaus.

 

Aufgrund der Lage im Einschnitt und der eingeschränkten Breite der Unterführung ist eine Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich. Sollte die Beleuchtung nach dem Bau durch die Stadt Erlangen betrieben werden, ist eine Vereinbarung zu Bau- und Unterhalt erforderlich.

 

Den Planfeststellungsunterlagen ist zu entnehmen, dass die St 2263 zwischen der neuzubauenden Ortsumfahrung und der Gemeindegrenze Herzogenaurach – Erlangen zur Gemeindestraße abgestuft werden soll. Vor der Abstufung ist sicherzustellen, dass sämtliche in die Baulast der Stadt Erlangen übergehenden Straßenbestandteile den aktuellen Vorschriften und Richtlinien genügen. Dies sind z.B. Belastungsklasse der Verkehrswege, Entwässerungseinrichtungen, Markierung und Beschilderung (…). Auch hinsichtlich des Zustandes ist vor der Umstufung eine ordnungsgemäße Funktionalität und Schadensfreiheit sämtlicher Straßenbestandteile sicherzustellen. Hierfür notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumfahrung sind umzusetzen.

 

Auf dem Gebiet der Stadt Erlangen sind zwei Knotenpunkt-Einmündungen (KP 7 und KP 6) geplant. Derzeit wird der Verkehr am KP 7 (Hans-Ort-Ring/St 2244) mittels einer Lichtsignalanlage geregelt. Bei Einrichtung einer zusätzlichen lichtsignalgeregelteren Einmündung am KP 6, unmittelbar südlich des umzubauenden Knotens KP 7 sind die Leistungsfähigkeit und die Verträglichkeit der Lichtsichtsignalanlagen eingehend zu prüfen und sicherzustellen.

Optional könnte auch die Errichtung einer mehrstreifigen Kreisverkehrsanlage mit Einbindung aller zuführenden Kfz-Achsen in Betracht kommen.

Der Fuß-Radverkehr Erlangen-Herzogenaurach wird derzeit auf einem benutzungspflichtigen Fuß-Radweg entlang der Südseite der Staatsstraße 2244 geführt. Die Führung des Fuß-/Radweges muss aus Sicherheitsgründen weiterhin kreuzungsfrei (im Plan als Unterführung der Ortsumfahrung dargestellt) bleiben. Dies gilt auch im Falle der Errichtung einer Kreisverkehrsanlage. Die Führung der geplanten Radschnellverbindung Erlangen-Herzogenaurach, die die Ortsumfahrung im östlichen Bereich quert, ist grundsätzlich zu berücksichtigten. Insbesondere in Bezug auf die zu erwartenden Querschnittsbreiten (inkl. lichte Breiten). In Bezug auf die Trassenführung wird auf die vorliegende Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen verwiesen (vgl. MzK im UVPA Nr. VI/114/2017).

 

Liegenschaften

Erforderliche Änderungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens:

Fl. Nr. 276 und 560, Gemarkung Obermichelbach:

Teilflächen aus obengenannten Grundstücken sollen als Ausgleichsflächen (dauernd zu belastende Flächen) zur Verfügung gestellt werden. Beide Grundstücke sind verpachtet. Diese hervorragend flurbereinigten, sehr großen und sehr gut zu bewirtschaftenden Flächen, würden durch die Nutzung von ca. 1.935 m² als Ausgleichsflächen in einem nicht zu vertretenden Maße eingeschränkt.

Diese sehr gut geschnittenen Grundstücke gehören zu unseren hochwertigsten landwirtschaftlichen Flächen. Durch die sehr ungünstige Anordnung der Ausgleichsflächen auf den Grundstücken (jeweils ein Streifen in die Tiefe und auf Fl. Nr. 276, Gemarkung Obermichelbach sogar mittig angesetzt) würde dies den Wert und die Bewirtschaftung erheblich beeinträchtigen.

Für die Stadt Erlangen würden ca. 1935 m² Fläche wegfallen, was aufgrund des immer schneller steigenden Flächendruckes nicht zu vertreten ist, da der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen für die Stadt Erlangen, wie die Vergangenheit zeigt, immer problematischer wird.

 

Aus liegenschaftlicher Sicht wird daher die Nutzung als Ausgleichsfläche auf obengenannten Grundstücken abgelehnt.

 

Hinweise und zu beachtende Einzelaspekte für die nachfolgende Planung:

Fl. Nr. 130, Gemarkung Hüttendorf:

Das obengenannte Grundstück ist landwirtschaftlich verpachtet. Die vorübergehende Inanspruchnahme umfasst lediglich 64 m² und ist daher vertretbar. In jedem Fall ist sowohl mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Erlangen als auch mit dem Pächter eine Bauerlaubnis abzuschließen und eine Entschädigung zu leisten.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Es werden sich auch negative Auswirkungen auf den Klimaschutz ergeben.

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

Die Stadt Erlangen kann sich gegen das Vorhaben aussprechen.

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

 

Anlage 1              Übersichtslageplan OU Niederndorf – Neuses

Anlage 2              Ausschnitt Stadt Erlangen

Anlage 3              Fraktionsantrag 060/2021

Anlage 4              Fotos Landschaftsschutzgebiet

Anlage 5              Auszug Klimaanalysekarte und Landschaftsschutzgebiet