hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
1.
Die Stadt Erlangen gibt eine Stellungnahme wie folgt ab:
Die Stadt Erlangen stimmt der Planung unter Abwägung
der in der Begründung genannten gegenläufigen Ziele und unter der
Voraussetzung, dass die in Abschnitt 3.3 genannten Punkte überarbeitet und die
Hinweise in die weitere Planung aufgenommen werden, insgesamt zu.
Die grundsätzlichen Bedenken zum
Klimaschutz, zu Natur- und Landschaftsschutz und bezüglich der im
Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030 angestrebten Verkehrswende werden
in der Abwägung mit betrachtet und mit eingestellt.
2.
Der Fraktionsantrag Nr. 060/2021 der Grünen Liste ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Negative städtebauliche, verkehrliche und umweltrelevante Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Es soll eine Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Ortsumfahrung Niederndorf – Neuses im Zuge der St 2263/430/0,00 bis St 2263/460/0,95 abgegeben werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
3.1 Vorhaben
Die Stadt Herzogenaurach liegt westlich der Stadt Erlangen und ist im Regionalplan Region Nürnberg (7) als Mittelzentrum ausgewiesen. Die hohe Zahl der Arbeitsplätze geht mit einem stetig wachsenden Pendlerverkehr einher. In Herzogenaurach zählt man täglich ca. 19.000 Einpendler, die über den Hans-Ort-Ring, aber auch über die Niederndorfer Hauptstraße durch dicht bebaute, historisch gewachsene Ortsstrukturen, einschließlich des Erlanger Ortsteil Neuses, fahren müssen. Die hohe Verkehrsbelastung mit der signalgeregelten Kreuzung der Niederndorfer Hauptstraße und der Vacher Straße führt in Spitzenzeiten zu sehr schleppender, kolonnenartiger Verkehrsabwicklung. Die bebauten Bereiche der Ortsdurchfahrten von Niederndorf und Neuses werden zudem erheblich von Lärm- und Luftschadstoffentwicklungen beeinträchtigt.
Um die stetig wachsenden Verkehrsprobleme in Niederndorf und Neuses zu lösen, wurde 2012 auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie im Herzogenauracher Stadtrat der Grundsatzbeschluss für eine weiträumige Südumfahrung gefasst.
Gegenstand der Planung ist der Neubau der Ortsumfahrung Niederndorf – Neuses mit einer Gesamtlänge von 5,10 km. Der östliche Teil der Ostumfahrung (ca. 450 m) verläuft dabei auf Erlanger Gebiet. Der Anschluss an die Niederndorfer Straße (Staatsstraße St 2263) sowie an den Hans-Ort-Ring Staatsstraße (St 2244) soll östlich des Ortsteils Neuses erfolgen. Hierbei ist ein Ausbau der bestehenden Kreuzung vorgesehen. Die Altaurach wird durch die Ortsumfahrung mit einer Talbrücke gequert. Der bestehende Fuß- und Radweg von Neuses in Richtung Frauenaurach / Kriegenbrunn soll in einer Unterführung verlaufen.
3.2 Verfahren
Die Stadt Herzogenaurach hat bei der Regierung von Mittelfranken für die Ortsumfahrung Niederndorf - Neuses die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Das vorgeschaltete Raumordnungsverfahren zur Ortsumfahrung wurde 2015 / 2016 durchgeführt und im April 2016 mit der landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Auf Grundlage der Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens wird als nächster Verfahrensschritt das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumfahrung Niederndorf - Neuses ist die Regierung von Mittelfranken. Mit positivem Planfeststellungsbeschluss entsteht Baurecht für die Umsetzung der Maßnahme.
Die Planung zur Ortsumfahrung Niederndorf – Neuses wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig in den städtischen Gremien behandelt und grundsätzlich befürwortet, wie z.B.:
- Beschluss zur Vorzugsvariante (Variante A) der Trassenführung auf Erlanger Stadtgebiet (611/223/2014),
- Beschluss zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens mit Prüfung der Trassenvarianten und Stellungnahme der Stadt Erlangen (611/079/2015).
Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren lagen vom 08.03.2021 bis 07.04.2021 öffentlich bei den betroffenen Gemeinden aus und wurden im Internet zugänglich gemacht.
Die Stadt Erlangen ist aufgefordert, bis zum 21.04.2021 (Fristverlängerung bis zum 10.05.2021 wurde gewährt) zum Planfeststellungsverfahren Stellung zu nehmen.
3.3 Stellungnahme der Verwaltung
Die fachlichen Inhalte der Stellungnahme gliedern sich in drei Kategorien:
1. Grundsätzliche Bedenken
2. Erforderliche Änderungen / Erläuterungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
3.
Hinweise und zu beachtende Einzelaspekte für die nachfolgende Planung
Naturschutz und Landschaftsplanung
Der
gesamte geplante Abschnitt im Stadtgebiet Erlangen befindet sich im
Landschaftsschutzgebiet „Aurachtal“ (siehe Anlage 4) und
ist ein wertvoller Naherholungsraum mit zeitweise überschwemmten Wiesen. Der
Talraum und seine Ränder haben eine hohe Biotopfunktion, besondere
Habitatfunktionen, Bodenschutzfunktionen und ist Kaltluftentstehungsort. Es
wurden umfassende Kartierungen und Untersuchungen und Bewertungen getätigt, um
die verträglichste Variante zu finden – siehe Umweltverträglichkeitsstudie,
faunistische Untersuchungen, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und
landschaftspflegerischer Begleitplan.
Grundsätzliche
Bedenken:
Der
Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist die Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes, unter anderem in seiner Funktion als "grüne Lunge"
für das Stadtgebiet Erlangen zu gewährleisten, um insbesondere
Landschaftsschäden zu verhindern oder zu beheben, die heimische Tier- und
Pflanzenwelt sowie ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume, vor allem auch
Trocken- und Feuchtbiotope, zu erhalten. Ferner soll die Schönheit, Vielfalt
oder Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und der Erholungswert für die
Allgemeinheit erhalten oder verbessert werden.
Die vorliegende
Straßenplanung widerspricht diesen Zielen durch die enorme
Zerschneidungswirkung auf die Landschaft, die Flächenversiegelung sowie die
Auswirkungen des künftigen Straßenverkehrs.
Der Naturschutzbeirat der Stadt Erlangen hat in
seiner Sitzung am 8. März 2021 die Empfehlung ausgesprochen, das Vorhaben
abzulehnen. Durch die geplanten Bauwerke würden umfangreiche Flächen versiegelt
und die wertvolle Talaue in einem ökologisch sehr sensiblen Bereich stark
beeinträchtigt. In Anbetracht des in Erlangen ausgerufenen Klimanotstands und
der propagierten „Mobilitätswende“ und „Grünen Wende“ sowie des ungebremsten
Artensterbens, hält der Naturschutzbeirat den Bau der Ortsumfahrung für nicht
vertretbar.
Hinweise und zu beachtende Einzelaspekte für die nachfolgende Planung:
Die vorgezogenen
artenschutzrechtlichen Ausgleichsflächen 15.2 und 15.3 befinden sich im Erlanger Stadtgebiet östlich von Niederndorf;
einer der Blühstreifen Nr. 15.1 westlich der Vacher Str. gerade noch im
Stadtgebiet Erlangen. Alle anderen Ausgleichsflächen sind außerhalb des Stadtgebietes Erlangen geplant. Inwiefern dadurch
die Beeinträchtigungen wirklich ausgeglichen werden
können ist von hier aus nicht beurteilbar.
Klimaschutz
Grundsätzliche
Bedenken:
Der Verkehrssektor ist in Deutschland nicht nur der
verbrauchsintensivste, sondern auch der einzige Sektor, dessen Verbrauch seit
der 1990er Jahre angestiegen ist. Daher müssen gerade im Verkehrsbereich
besondere Anstrengungen für den Klimaschutz getätigt werden. Deswegen ist der
geplante Bau der Ortsumfahrung Niederndorf - Neuses mit dem Fokus auf
Motorisierten Individualverkehr nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr sollten
nachhaltige Mobilitätskonzepte entwickelt werden, um die örtliche Belastung zu
reduzieren und die Verkehrsarten des Umweltverbundes intensiv zu fördern.
In
der Klimaanpassungskarte des Klimaanpassungskonzepts der Stadt Erlangen (2019)
ist zu sehen (Anlage 5), dass
die geplante Ortsumfahrung in das Entstehungsgebiet eines nächtlichen
Strömungsfeldes hineingebaut wird, das u.a. für eine Frisch- und
Kaltluftversorgung von Frauenaurach sorgt. Aufgrund des Siedlungsbezugs ist der
Bereich von hoher Bedeutung für die Frisch- und Kaltluftversorgung. Durch
Dammbauwerke bzw. Brücken kann die Frisch- und Kaltluftversorgung verringert
werden.
Immissionsschutz
Im Stadtgebiet Erlangen werden durch den Neubau die
Grenzwerte der 16. BImSchV unterschritten, das bedeutet, es sind gesetzlich
keine Schallschutzmaßnahmen vorgeschrieben. In Neuses (Niederndorfer Straße)
können durch die Realisierung der Ortsumfahrung Pegelminderungen von bis zu 7
dB(A) tags und 7,5 dB(A) nachts erreicht werden.
Erforderliche
Änderungen / Erläuterungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens:
·
Eine
Darstellung der Anzahl der Immissionsorte, die eine bestimmte Pegelminderung
durch die Ortsumgehung erfahren ist zu ergänzen. Dies ist tabellarisch oder in
Form von Isophonen in einer graphischen Darstellung möglich.
·
Eine Kosten-Nutzen-Analyse, in der die Vorteile
der Ortsumgehung (Pegelminderung für Anwohner, Verkehrssicherheit, etc.) den
Kosten (monetäre Kosten, Eingriffe in die Natur und in Erholungsgebiete, etc.)
gegenübergestellt werden, ist den Planunterlagen beizulegen.
·
Es fehlt eine Begründung, warum eine
Gesamtlärmbetrachtung nicht durchgeführt wurde. (Die Verkehrslärmerhöhung, die
durch den Bau oder die wesentliche Änderung eines Verkehrsweges entsteht, darf
nach Rechtsprechung des Bundes-Verwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom
31.03.1996 – 4 C 9.95) zufolge zu keiner Gesamtbelastung führen, die eine
Gesundheitsgefährdung darstellt.)
·
Zu Ziffer 6.2 des Erläuterungsberichtes: Nach §
50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen die für eine bestimmte Nutzung
vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen
auf die zum Wohnen dienende Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige
Gebiete, insbesondere …Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt des
Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete …, soweit
als möglich vermieden werden. In § 3 (4) der 39. BImSchV wird zum Schutz der
Vegetation ein über das Kalenderjahr kritischer Wert von 30μg/m³ NOx
festgesetzt. Eine Überschreitung der in der 39. BImSchV genannten Werte
aufgrund des Abstandes zur Bebauung auszuschließen, ist aus Sicht des
Immissionsschutzes daher nicht korrekt. Eine Aussage zu möglichen Auswirkungen
auf die Vegetation durch NOx ist zu treffen.
·
Zu Ziffer 5.0.2 des Erläuterungsberichts
Baulärm: Schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm-, Geruchs-, Staub- und
Erschütterungsimmissionen sollen nach dem Stand der Technik vermieden und
unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß reduziert
werden. Aus Sicht des Immissionsschutzes ist diese allgemeine Formulierung
nicht ausreichend. Eine Untersuchung der lärmintensivsten Bautätigkeiten (am
Tag und falls notwendig in der Nacht) ist erforderlich, um gegebenenfalls
konkrete Maßnahmen zu formulieren. Somit kann gewährleistet werden, dass z.B.
Vorgaben in Ausschreibungen berücksichtigt werden oder organisatorische
Maßnahmen durchgeführt werden.
Gewässerschutz
Die Stadtgrenze ist die Aurach – in den Plänen als
Altaurach bezeichnet. Sie ist ein Gewässer II. Ordnung, für deren Unterhalt das
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg zuständig ist. Die Talbrücke dort bei Baukm 4+699
hat eine lichte Weite von 135 m und eine lichte Höhe von 5,7 m.
Auf der nördlichen Wiese folgt ein ca. 60 m langer
Dammkörper, dann eine Brücke mit einer lichten Weite von 22 m und einer Höhe
von 4,6 m über den als mittlere Aurach bezeichneten Mühlbach, dessen
Unterhaltung bei dem Wasser- und Bodenverband „Schafrangen“ liegt.
Wasserschutzgebiete sind nicht betroffen.
Das Überschwemmungsgebiet „Mittlere Aurach“ wurde am
01.03.2007 vorläufig gesichert. Die Frist der vorläufigen Sicherung ist
abgelaufen, ohne das eine Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt ist.
Auch ohne Festsetzung und vorläufige Sicherung handelt es sich um ein
faktisches Überschwemmungsgebiet.
Erforderliche
Änderungen / Erläuterungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens:
In den Planunterlagen wurde
mehrfach beschrieben, dass nach Anlage 1, Nr. 14 des UVPG eine
Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht erforderlich ist. Im
„Fachbeitrag Hochwasserabfluss im Überschwemmungsgebiet“ wurde die aufstauende
Wirkung der Straßendämme auf den Hochwasserabfluss dargestellt. Dabei wurde
nicht geprüft inwiefern nach Anlage 1, Nr. 13.13 des UVPG eine
Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist (Bau eines Deiches oder Dammes,
der den Hochwasserabfluss beeinflusst).
Nach „6.6.1 Wasserrecht“ des Erläuterungsberichtes sollen erlaubnispflichtige, wasserrechtliche Tatbestände im Einvernehmen mit den Wasserwirtschaftsbehörden mit dem Planfeststellungsbeschluss ausgesprochen werden. Sofern die Unterlagen zur Planfeststellung eine ausreichende Detailplanung umfassen und die betreffenden Gutachten des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg Beachtung finden, kann dem grundsätzlich zugestimmt werden.
Hinweise und zu beachtende Einzelaspekte für die nachfolgende Planung:
Einer Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zu Maßnahmen der
Wasserhaltung unter der Konzentrationswirkung der Planfeststellung kann mit den
aktuellen Unterlagen aufgrund der mangelnden Umsetzungsplanung nicht zugestimmt
werden. Wir bitten daher die Planfeststellungsbehörde, die Zuständigkeit für
die wasserrechtlichen Erlaubnistatbestände zu regeln, sofern sie aufgrund des
aktuellen Planungsstands nicht in der Planfeststellung erteilt werden können.
Verkehrsplanung
Grundsätzliche
Bedenken:
Der kürzlich vom Erlanger
Stadtrat beschlossene Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030 (VEP)
beinhaltet, dass in dessen weiterer Umsetzung „die Anforderungen des
Klimanotstandsbeschlusses und die daraus abgeleiteten Maßnahmen“ einfließen. In
diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass der geplante Neubau der
Ortsumfahrung einen Widerspruch zu den städtischen Zielen in Zusammenhang mit
dem Klimanotstand und dem Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan vom
Grundsatz her sowie im Besonderen in Bezug auf die nachfolgenden Aspekte
darstellt:
- Alle Maßnahmen des VEPs wirken
positiv auf städtische Klimaschutzziele und werden entsprechend abgeglichen.
- Förderung des Umweltverbundes:
Die Anteile von
Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV am Modal Split sind zu erhöhen und gleichzeitig
Fahrten mit dem Auto zu reduzieren (die Realisierung
der Ortsumfahrung lässt den gegenteiligen Effekt erwarten, nämlich eine
Erhöhung der Fahrten mit dem Auto und dementsprechend einen Anstieg des Anteils
des MIV am Modal Split).
- Verkehrssicherheit und Umwelteinflüsse:
Bürger*innen
sind von negativen verkehrsbedingten Einflüssen zu entlasten und die
Verkehrssicherheit ist zu erhöhen („Der Mensch im Mittelpunkt“). Mit
Realisierung der Ortsumfahrung werden die Ortschaften Neuses und Niederndorf
nahezu rundum von größeren Straßenbauwerken eingeschlossen. Damit werden auch
die Möglichkeiten für die Naherholung eingeschränkt.
Zwar wird anerkannt,
dass die Bürger*innen unmittelbar in den Ortschaften Neuses und Niederndorf
gleichzeitig von negativen verkehrsbedingten Einflüssen entlastet und die
Verkehrssicherheit erhöht wird; durch die Verlagerung des Durchgangsverkehrs
auf die Ortsumfahrung. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit in den
Ortsteilen Neuses und Niederndorf kann aber auch mit anderen, deutlich
einfacheren Mitteln erreicht werden, als mit der Ortsumfahrung.
- Die Stadt Erlangen berücksichtigt
Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und
ökonomische Nachhaltigkeit und wenn möglich werden Maßnahmen priorisiert, die
den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.
Hinweise zu
Einzelaspekten für die nachfolgende Planung:
Nach
vorgelegter Planung sollen im Stadtgebiet Erlangen 3 neue Brücken errichtet
werden. Durch die geplante Widmung als Staatsstraße außerhalb der OD-Grenze
liegen diese Brücken künftig in der Baulast des Freistaats Bayern. Das Bauwerk
15 überquert den tiefer zu legenden Geh- und Radweg östlich Neuses. Es bestehen
keine Einwände aus Sicht des Ingenieurbaus.
Aufgrund
der Lage im Einschnitt und der eingeschränkten Breite der Unterführung ist eine
Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung erforderlich. Sollte die Beleuchtung nach dem Bau durch
die Stadt Erlangen betrieben werden, ist eine Vereinbarung zu Bau- und
Unterhalt erforderlich.
Den Planfeststellungsunterlagen
ist zu entnehmen, dass die St 2263 zwischen der neuzubauenden Ortsumfahrung und
der Gemeindegrenze Herzogenaurach – Erlangen zur Gemeindestraße abgestuft
werden soll. Vor der Abstufung ist sicherzustellen, dass sämtliche in die
Baulast der Stadt Erlangen übergehenden Straßenbestandteile den aktuellen
Vorschriften und Richtlinien genügen. Dies sind z.B. Belastungsklasse der
Verkehrswege, Entwässerungseinrichtungen, Markierung und Beschilderung (…).
Auch hinsichtlich des Zustandes ist vor der Umstufung eine ordnungsgemäße
Funktionalität und Schadensfreiheit sämtlicher Straßenbestandteile
sicherzustellen. Hierfür notwendige Maßnahmen im
Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumfahrung sind umzusetzen.
Auf dem
Gebiet der Stadt Erlangen sind zwei Knotenpunkt-Einmündungen (KP 7 und KP 6)
geplant. Derzeit wird der Verkehr am KP 7 (Hans-Ort-Ring/St 2244) mittels einer
Lichtsignalanlage geregelt. Bei Einrichtung einer zusätzlichen
lichtsignalgeregelteren Einmündung am KP 6, unmittelbar südlich des
umzubauenden Knotens KP 7 sind die Leistungsfähigkeit und die Verträglichkeit
der Lichtsichtsignalanlagen eingehend zu prüfen und sicherzustellen.
Optional
könnte auch die Errichtung einer mehrstreifigen Kreisverkehrsanlage mit
Einbindung aller zuführenden Kfz-Achsen in Betracht kommen.
Der
Fuß-Radverkehr Erlangen-Herzogenaurach wird derzeit auf einem
benutzungspflichtigen Fuß-Radweg entlang der Südseite der Staatsstraße 2244
geführt. Die Führung des Fuß-/Radweges muss aus Sicherheitsgründen weiterhin
kreuzungsfrei (im Plan als Unterführung der Ortsumfahrung dargestellt) bleiben.
Dies gilt auch im Falle der Errichtung einer Kreisverkehrsanlage. Die Führung
der geplanten Radschnellverbindung Erlangen-Herzogenaurach, die die
Ortsumfahrung im östlichen Bereich quert, ist grundsätzlich zu
berücksichtigten. Insbesondere in Bezug auf die zu erwartenden
Querschnittsbreiten (inkl. lichte Breiten). In Bezug auf die Trassenführung
wird auf die vorliegende Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen verwiesen
(vgl. MzK im UVPA Nr. VI/114/2017).
Liegenschaften
Erforderliche Änderungen im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens:
Fl. Nr. 276 und 560, Gemarkung Obermichelbach:
Teilflächen aus obengenannten Grundstücken sollen als Ausgleichsflächen (dauernd zu belastende Flächen) zur Verfügung gestellt werden. Beide Grundstücke sind verpachtet. Diese hervorragend flurbereinigten, sehr großen und sehr gut zu bewirtschaftenden Flächen, würden durch die Nutzung von ca. 1.935 m² als Ausgleichsflächen in einem nicht zu vertretenden Maße eingeschränkt.
Diese sehr gut geschnittenen Grundstücke gehören zu unseren hochwertigsten landwirtschaftlichen Flächen. Durch die sehr ungünstige Anordnung der Ausgleichsflächen auf den Grundstücken (jeweils ein Streifen in die Tiefe und auf Fl. Nr. 276, Gemarkung Obermichelbach sogar mittig angesetzt) würde dies den Wert und die Bewirtschaftung erheblich beeinträchtigen.
Für die Stadt Erlangen würden ca. 1935 m² Fläche wegfallen, was aufgrund des immer schneller steigenden Flächendruckes nicht zu vertreten ist, da der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen für die Stadt Erlangen, wie die Vergangenheit zeigt, immer problematischer wird.
Aus liegenschaftlicher Sicht wird daher die Nutzung als Ausgleichsfläche auf obengenannten Grundstücken abgelehnt.
Hinweise und zu beachtende Einzelaspekte für
die nachfolgende Planung:
Fl. Nr. 130, Gemarkung Hüttendorf:
Das obengenannte Grundstück ist landwirtschaftlich verpachtet. Die vorübergehende Inanspruchnahme umfasst lediglich 64 m² und ist daher vertretbar. In jedem Fall ist sowohl mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Erlangen als auch mit dem Pächter eine Bauerlaubnis abzuschließen und eine Entschädigung zu leisten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Es werden sich auch negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz ergeben.
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
Die Stadt Erlangen kann sich gegen
das Vorhaben aussprechen.
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtslageplan OU Niederndorf – Neuses
Anlage 2 Ausschnitt Stadt Erlangen
Anlage 3 Fraktionsantrag 060/2021
Anlage 4 Fotos Landschaftsschutzgebiet
Anlage 5 Auszug Klimaanalysekarte und Landschaftsschutzgebiet