Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Mit
Protokollvermerk aus der 6. Sitzung des Haupt-, Finanz und Personalausschusses
– Haushalt 2021, Tagesordnungspunkt 31 vom 18.11.2020 wurde die Verwaltung um
Darstellung der Vorgehensweise bei der Einrichtung inklusiver Arbeitsplätze
gebeten.
Im Folgenden wird
der Ablauf von der ersten Kenntnisnahme des Bedarfs bis zur tatsächlichen
Bereitstellung aller erforderlichen Arbeitsmittel aufzeigt.
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Der Prozessbeginn erfolgt i.d.R. schon weit vor der
Einstellung. Das Fachamt, Amt 11 oder PR/Schwerbehinderten-Vertretung kündigen
den Bedarf gegenüber dem eGovernment-Center im Vorfeld an, sobald der Bedarf
bekannt wird.
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Grundsätzlich unterliegt jede IT-Bestellung
standardisierten Beschaffungsprozessen. Bei der Einrichtung eines inklusiven
Arbeitsplatzes sind i.d.R. zusätzliche Akteur*innen am Prozess beteiligt.
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Bei der Beschaffung von Hilfsmitteln für einen
inklusiven Arbeitsplatz sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:
a)
Für jedes Handicap besteht immer ein individueller
Bedarf (Hard-/Software i.V.m. externen IT-Spezialist*innen für die
Einrichtung).
b)
Es sind die unterschiedlichsten
Genehmigungs-/Bezuschussungsbehörden zu beteiligen (Integrationsamt,
Arbeitsagentur, Rentenversicherung). In den meisten Fällen kann erst die
Umsetzung erfolgen, wenn von dort die Zustimmung zum Kostenvoranschlag erfolgt
ist.
c)
Es sind die unterschiedlichsten Sonderbeschaffungen
am IT-Markt vorzunehmen.
d)
Es sind die unterschiedlichsten spezialisierten
IT-Dienstleister*innen zu beteiligen.
Die
Einrichtung eines inklusiven Arbeitsplatzes ist kein Standardgeschäft und alle
Beteiligten sind mit hoher Priorität sehr darauf bedacht, die Bereitstellung der
erforderlichen Ausstattung rechtzeitig zum Arbeitsbeginn zu gewährleisten.
Trotzdem kann es
aufgrund von Lieferschwierigkeiten, Zeiten für Ausschreibungen,
Bearbeitungszeiten bei externen Akteur*innen und technischen
Umsetzungsschwierigkeiten aufgrund der komplexen Verwaltungs-IT zu zeitlichen
Verzögerungen kommen.
Für die
zeitgerechte Bereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel ist es in
jedem Einzelfall entscheidend, dass der konkrete Bedarf möglichst frühzeitig
und möglichst genau beschrieben wird und dass sich alle internen und externen
Beteiligten an die Prozessschritte und Zuständigkeiten halten.