Der Stadtrat stimmt der Tarifanhebung ab 1. Januar 2022 verbundweit und in der Tarifstufe C um 5,5 % zu, wie im Sachbericht beschrieben. Darüber hinaus befürwortet der Stadtrat den Abschluss einer festgeschriebenen indexbasierten Tariffortbildung ab dem 1. Januar 2023 für mindestens 4 Jahre.

Die Vertreter der Stadt Erlangen, im Grundvertragsausschuss des VGN und in der Gesellschafterversammlung des VGN die Geschäftsführung der ESTW Stadtverkehr GmbH, Herr Exner und Herr Wurzschmitt, werden bevollmächtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben. Geringfügigen Änderungen gegenüber der im Sachbericht beschriebenen Anhebung, insbesondere in den nicht für Erlangen zutreffenden Tarifstufen, dürfen die Vertreter der Stadt in eigenen Ermessen zustimmen.

 


Sachbericht

1.   Hintergrund

Um die Finanzierung des ÖPNV-Angebots, die Tarifeinheit und damit auch den Bestand des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg VGN als gemeinsame Verbundgesellschaft zu sichern, wurde von allen Aufgabenträgern im Grundvertragsausschuss am 10. Dezember 2020 einstimmig die nachfolgende skizzierte Vorgehensweise zur Tariffortbildung beschlossen.

In der Gesellschafterversammlung am 2. April 2020 hatte der VGN auf Grundlage des VGN-Warenkorbindex eine Tariferhöhung um 2,61% zum 1. Januar 2021 vorgeschlagen. Da die Mehrwertsteuersenkung im zweitem Halbjahr 2020 aufgrund des sehr hohen Aufwands nicht unmittelbar umgesetzt werden konnte, fand vereinbarungsgemäß die geplante Tariferhöhung zum Jahresbeginn 2021 nicht statt. Den Fahrgästen wurde somit eine höhere finanziellen Erleichterung (2,61%) anstelle den 1,78% aufgrund der Mehrwertsteuersenkung gewährt. Die Differenz von 0,83 Prozentpunkten wurde vollständig von den Verkehrsunternehmen übernommen. Zum 1. Juli 2021 sollte dann die Tariferhöhung nachgeholt werden, was ebenfalls nicht erfolgen wird.

 

Der VGN-Warenkorbindex nur für das Jahr 2022 beträgt 2,82%. Eine Tariferhöhung zum 1. Januar 2022 müsste daher mit diesem Prozentwert erfolgen, um die Kostensteigerungen der Verkehrsunternehmen auszugleichen.

 

Nach den Nürnberger Stadtratsbeschlüssen aus dem Jahr 2020, die u.a. das Aussetzen von Tariferhöhungen bis einschließlich 2022 vorsehen und somit dem Richtungsbeschluss der VGN-Gesellschafterversammlung sowie den bislang in Anwendung befindlichen Atzelsberger Beschlüssen widersprechen, wurde ein Lenkungskreis aus Vertretern der Aufgabenträger (2 Städte, 2 Landkreise), Verkehrsunternehmen, der Regierung als Genehmigungsbehörde und der VGN GmbH gegründet. Die Städte wurden von Herrn OB König (Nürnberg) und Herrn OB Starke (Bamberg) vertreten. Ziel des Lenkungskreises war es, eine gemeinsame Linie zur künftigen Tariffortbildung zu erarbeiten.

 

Im Lenkungskreis bestand Einigkeit, auch aufgrund der Einlassungen der Landkreise und Verkehrsunternehmen, dass Planungssicherheit und Einheitlichkeit für das Funktionieren des VGN unabdingbar ist. Sprich: Einheitliche Tariferhöhung im gesamten VGN-Gebiet nach klaren Regeln, also einem indexbasierten Verfahren. Der VGN-Warenkorbindex wird insb. von den Landkreisen und Verkehrsunternehmen, aber auch von etlichen Städten als zielführend angesehen. Er wird aber kritisch geprüft und überarbeitet werden.

 

Der Lenkungskreis einigte sich für das weitere Vorgehen auf folgende Punkte, welche in der Folge von der Gesellschafterversammlung als Grundsatzbeschluss gefasst wurden:

 

  • Tariferhöhung zum 1. Januar 2022 um 5,5%
  • Räumlich differenzierte und damit ggf. auch niedrigere Tariferhöhungen sind möglich, vor-ausgesetzt es erfolgt ein Ausgleich der Grundvertragspartner
  • Ab 1. Januar 2023 erfolgt für mindestens vier Jahre eine vertraglich festgeschriebene und nicht aufkündbare Regelung zu einer indexbasierten Tariffortbildung

 

Im Grundvertragsausschuss am 10. Dezember 2020 wurde dies einstimmig von allen Aufgabenträgern befürwortet und beschlossen, dies den jeweiligen Stadträten bzw. Entscheidungsträgern so zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Wie eingangs erwähnt, erfolgt damit nach 2020 auch in 2021 keine Erhöhung der VGN-Tarife. Die sich daraus ergebenden Mindereinnahmen tragen erneut die Verkehrsunternehmen. Um zumindest verspätet noch auf das für die Verkehrsunternehmen nötige Tarifniveau zu gelangen, wird die Tariferhöhung, die regulär im Jahr 2021 bereits angefallen wäre, zusätzlich zur Tariferhöhung 2022 zum 1. Januar 2022 umgesetzt. Die Erhöhungen 2021 und 2022 zusammen führen zu dem Satz von 5,5%. Aufgrund der Nürnberger Stadtratsbeschlüsse werden die Preisstufen A und K nicht erhöht. Die Stadt Nürnberg wird hierfür, wie im VGN-Grundvertrag vorgesehen, Ausgleichszahlungen über die VGN GmbH an die Verkehrsunternehmen leisten.

 

Der Forderung aus Erlangen, für die Kliniklinie und die spätere Citylinie, einen nach unten abweichenden Einzelfahrtentarif einführen zu können, wird vom VGN nach folgender Regelung unterstützt. Die Differenz zum reduziertem Einzelfahrtentarif C muss von der Aufgabenträgerin, Stadt Erlangen, an die ESTW ausgeglichen werden. Die hierfür notwendige Abrechnung der Ausgleichszahlung erfolgt nach gleicher Praxis wie beim Tarifausgleich der rabattierten Fahrkarten für ErlangenPass-Inhaber*innen. Unter dieser Maßgabe ist ein günstiger Einzelfahrpreis VGN-konform und bedarf keine weiteren Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken oder weiteren Zustimmung durch die Gremien des VGN.

 

2.   Regularien zur Preisfindung

Die Preisfindung für jede einzelne Fahrausweisart folgt einem festen Verfahren: Zur Erreichung des verbundweiten Erhöhungsfaktors sind in einem ersten Schritt die Stückzahlen der Fahrausweise in den einzelnen Tarifbereichen zu berücksichtigen. Für die Tarifstufe C, die in Erlangen bzw. der Tarifzone 400 Gültigkeit hat, ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung von 5,5 % für 2022.

 

In einem zweiten Schritt müssen dann die einzelnen Erhöhungsfaktoren innerhalb dieses Tarifs − ebenfalls unter Berücksichtigung der Stückzahlen − ermittelt werden, woraus sich die neuen Preise für die einzelnen Fahrausweisarten in diesem Tarif ergeben. Ergänzend dazu ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Fahrausweis­preise auch einer festen Abhängigkeit untereinander folgen müssen. Durch die Vorgabe, auf volle 10 Cent-Beträge zu runden, ergibt sich dann der endgültige Preis für jeden einzelnen Fahrausweis im jeweiligen Tarif.

 

3.   Auswirkungen im Stadtverkehr Erlangen

Der Preis der Einzelfahrkarte für Erwachsene steigt von 2,40 € auf 2,50 € sowie für Kinder von 1,20 € auf 1,30 €. Der Preis des TagesTicket Solo erhöht sich um 30 Cent auf 5,10 €. Das TagesTicket Plus wird um 50 Cent angehoben und kostet künftig 8,30 €. Das Erlanger 4er Ticket für Erwachsene kostet zukünftig 8,70 € (derzeit: 8,20 €) und das 4er Ticket für Kinder 4,30 € (derzeit: 4,10 €). Der Rabatt gegenüber vier Einzelfahrten beträgt dann bei Erwachsenen 1,30 € und bei Kindern 90 Cent.

 

Die MobiCard ‚7 Tage‘ verteuert sich um 1,00 € auf 18,80 €. Der Preis der MobiCard ‚31 Tage rund um die Uhr‘ steigt um 3,60 € auf 64,30 €. Die MobiCard ‚9 Uhr‘ kostet 2022 dann 52,50 € und damit 3,00 € mehr.

 

Der Preis der Solo 31 steigt um 3,30 € auf 57,70 €. Die Monatswertmarken Schüler/Azubi werden um 2,30 € auf 43,40 € angehoben. Die Wochenwertmarken Schüler/Azubi kosten 2022 14,50 € und damit 80 Cent mehr als im Vorjahr. Das 365-Euro-Ticket VGN bleibt aufgrund des Festpreises unverändert.

 

Das beliebte JahresAbo erhöht sich um 2,30 € bzw. 5,54 % auf 43,80 € pro Monat. Auch die Erhöhungen für das Abo 3 auf 54,20 € (+5,65 %), das Abo 6 auf 51,10€ (+5,58 %), das JahresAbo Plus auf 48,20 € (+5,47 %) und das 9-Uhr-JahresAbo auf 26,90 € (+5,49%) liegen im Bereich der durchschnittlichen Erhöhung von 5,5 %.

 

Der Preis des Bergkirchweihtickets beträgt künftig 18,40 € und steigt damit um 1 €. In der Anlage sind die o.g. Tarife, aber auch alle anderen verbundweiten Tarife für 2022 dargestellt.

 

Es ist zu beachten, dass die beigefügten Preistafeln noch einen Entwurf darstellen. Aufgrund der bereits erfolgten Vorgespräche kann aber davon ausgegangen werden, dass keine größere Preisänderung mehr erfolgt. Die Tarifergiebigkeit in der Preisstufe C würde unter Annahme ähnlich hoher Verkaufszahlen wie in 2019 dann ca. 435.609 € betragen.

 

Aufgrund des Beschlusses vom 11. Februar 2021 im Sozial- und Gesundheitsausschuss erhalten ErlangenPass-Inhaber*innen ab dem 1. Juli 2021 eine Ermäßigung von 50% auf die 4er-Tickets, das Solo31 sowie die Abovarianten. Da auch hier, analog zur Preisgestaltung im VGN, die Preise auf 10 Cent gerundet werden, wird bspw. der Preis des 9-Uhr-Abos für ErlangenPass-Inhaber*innen im Jahr 2022 voraussichtlich 13,40 € betragen. Die tatsächliche Festlegung dieser Preise erfolgt jedoch erst im Anschluss der Genehmigung des VGN-Tarifs für 2022.

 

4.   Grundsätzliches

Die Nutzerfinanzierung ist weiterhin eine wichtige Säule bei der Finanzierung des Verkehrsangebotes, welche durch die Tarifstabilität 2020 weiter an Tragkraft verloren hat. Der Kostendeckungsgrad der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH ist in 2019 mittlerweile auf 57% gesunken und wird auch aufgrund der weiterhin steigenden Ausgaben und Auswirkungen der Corona-Pandemie weiter sinken. Das Defizit der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH wächst damit weiter an. Dies bedeutet auch, dass der Haushalt der Stadt Erlangen zusätzlich zu den Ausgleichszahlungen zur Tarifstabilität 2020 (165.225 Euro pro Jahr), dem Innovationspaket (2022: 276.430 Euro) und dem 365-Euro-Ticket für Schüler*innen und Auszubildende (ca. 200.000 Euro) weiter belastet wird.

 

Günstige Fahrpreise allein führen nicht zu einer Steigerung der Attraktivität des ÖPNV, wie bspw. Erkenntnisse aus Bonn und Bielefeld zeigen. Verbesserungen des Angebotes zusammen mit Maßnahmen zur Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs sind deutlich effektiver und damit auch geeigneter, um die eigenen gesteckten Umweltziele zu erreichen. So arbeitet die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH weiter an der Verbesserung des Fahrtenangebots sowie der Kundeninformation und dem Einsatz neuer Busantriebsformen.

Damit der ÖPNV für mehr Menschen eine echte Alternative darstellt, arbeiten zudem alle Partner im VGN daran, das Tarifangebot zu überarbeiten. Im Kontext eines 365-Euro-Tickets soll ein verbundweit geltendes neues Tarifsystem entwickelt werden, welches vor allem Abo-Kunden und Vielnutzer ansprechen soll. Ein erstes Gutachten hierzu steht kurz vor der Beauftragung. Auch eine attraktive Alternative für Selten- und Gelegenheitsnutzer wird derzeit in Form des E-Tarifs entwickelt. Im Jahr 2022 ist hierzu ein verbundweiter Pilot geplant. 

 

5.   Weiteres Vorgehen

Die finale Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung des VGN erfolgt am 24. Juni 2021. Nach Zustimmung durch den Stadtrat ist vorgesehen, dass die Geschäftsführer der ESTW Stadtverkehr GmbH dann ein zustimmendes Votum abgeben werden.

 

Die finale Beschlussfassung im Grundvertragsausschuss des VGN und die Stimmabgabe des Vertreters des Stadtrats sind am 15. Juli 2021 vorgesehen.

 

Es ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat der ESTW am 19. März 2021 den Vorstand als Vertreter der Erlanger Stadtwerke AG bevollmächtigt, in der Gesellschafterversammlung der ESTW Stadtverkehr GmbH der Tarifanhebung zuzustimmen.

 


Anlagen:        VGN Preisblätter 2022