Der Stadtrat stimmt der Tarifanhebung ab 1. Januar 2022
verbundweit und in der Tarifstufe C um 5,5 % zu, wie im Sachbericht
beschrieben. Darüber hinaus befürwortet der Stadtrat den Abschluss einer
festgeschriebenen indexbasierten Tariffortbildung ab dem 1. Januar 2023 für
mindestens 4 Jahre.
Die Vertreter der Stadt Erlangen, im Grundvertragsausschuss des VGN und in der Gesellschafterversammlung des VGN die Geschäftsführung der ESTW Stadtverkehr GmbH, Herr Exner und Herr Wurzschmitt, werden bevollmächtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben. Geringfügigen Änderungen gegenüber der im Sachbericht beschriebenen Anhebung, insbesondere in den nicht für Erlangen zutreffenden Tarifstufen, dürfen die Vertreter der Stadt in eigenen Ermessen zustimmen.
Sachbericht
1. Hintergrund
Um die Finanzierung des ÖPNV-Angebots, die
Tarifeinheit und damit auch den Bestand des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg
VGN als gemeinsame Verbundgesellschaft zu sichern, wurde von allen
Aufgabenträgern im Grundvertragsausschuss am 10. Dezember 2020 einstimmig die
nachfolgende skizzierte Vorgehensweise zur Tariffortbildung beschlossen.
In der Gesellschafterversammlung am 2. April
2020 hatte der VGN auf Grundlage des VGN-Warenkorbindex eine Tariferhöhung um
2,61% zum 1. Januar 2021 vorgeschlagen. Da die Mehrwertsteuersenkung im zweitem
Halbjahr 2020 aufgrund des sehr hohen Aufwands nicht unmittelbar umgesetzt
werden konnte, fand vereinbarungsgemäß die geplante Tariferhöhung zum
Jahresbeginn 2021 nicht statt. Den Fahrgästen wurde somit eine höhere
finanziellen Erleichterung (2,61%) anstelle den 1,78% aufgrund der
Mehrwertsteuersenkung gewährt. Die Differenz von 0,83 Prozentpunkten wurde
vollständig von den Verkehrsunternehmen übernommen. Zum 1. Juli 2021 sollte
dann die Tariferhöhung nachgeholt werden, was ebenfalls nicht erfolgen wird.
Der VGN-Warenkorbindex nur für das Jahr 2022
beträgt 2,82%. Eine Tariferhöhung zum 1. Januar 2022 müsste daher mit diesem
Prozentwert erfolgen, um die Kostensteigerungen der Verkehrsunternehmen auszugleichen.
Nach den Nürnberger Stadtratsbeschlüssen aus
dem Jahr 2020, die u.a. das Aussetzen von Tariferhöhungen bis einschließlich
2022 vorsehen und somit dem Richtungsbeschluss der
VGN-Gesellschafterversammlung sowie den bislang in Anwendung befindlichen Atzelsberger
Beschlüssen widersprechen, wurde ein Lenkungskreis aus Vertretern der
Aufgabenträger (2 Städte, 2 Landkreise), Verkehrsunternehmen, der Regierung als
Genehmigungsbehörde und der VGN GmbH gegründet. Die Städte wurden von Herrn OB
König (Nürnberg) und Herrn OB Starke (Bamberg) vertreten. Ziel des
Lenkungskreises war es, eine gemeinsame Linie zur künftigen Tariffortbildung zu
erarbeiten.
Im Lenkungskreis bestand Einigkeit, auch
aufgrund der Einlassungen der Landkreise und Verkehrsunternehmen, dass
Planungssicherheit und Einheitlichkeit für das Funktionieren des VGN
unabdingbar ist. Sprich: Einheitliche Tariferhöhung im gesamten VGN-Gebiet nach
klaren Regeln, also einem indexbasierten Verfahren. Der VGN-Warenkorbindex wird
insb. von den Landkreisen und Verkehrsunternehmen, aber auch von etlichen
Städten als zielführend angesehen. Er wird aber kritisch geprüft und
überarbeitet werden.
Der Lenkungskreis einigte sich für das
weitere Vorgehen auf folgende Punkte, welche in der Folge von der Gesellschafterversammlung
als Grundsatzbeschluss gefasst wurden:
- Tariferhöhung zum 1. Januar 2022 um
5,5%
- Räumlich differenzierte und damit ggf.
auch niedrigere Tariferhöhungen sind möglich, vor-ausgesetzt es erfolgt
ein Ausgleich der Grundvertragspartner
- Ab 1. Januar 2023 erfolgt für
mindestens vier Jahre eine vertraglich festgeschriebene und nicht
aufkündbare Regelung zu einer indexbasierten Tariffortbildung
Im Grundvertragsausschuss am 10. Dezember
2020 wurde dies einstimmig von allen Aufgabenträgern befürwortet und
beschlossen, dies den jeweiligen Stadträten bzw. Entscheidungsträgern so zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Wie eingangs erwähnt, erfolgt damit nach
2020 auch in 2021 keine Erhöhung der VGN-Tarife. Die sich daraus ergebenden
Mindereinnahmen tragen erneut die Verkehrsunternehmen. Um zumindest verspätet
noch auf das für die Verkehrsunternehmen nötige Tarifniveau zu gelangen, wird
die Tariferhöhung, die regulär im Jahr 2021 bereits angefallen wäre, zusätzlich
zur Tariferhöhung 2022 zum 1. Januar 2022 umgesetzt. Die Erhöhungen 2021 und
2022 zusammen führen zu dem Satz von 5,5%. Aufgrund der Nürnberger
Stadtratsbeschlüsse werden die Preisstufen A und K nicht erhöht. Die Stadt
Nürnberg wird hierfür, wie im VGN-Grundvertrag vorgesehen, Ausgleichszahlungen
über die VGN GmbH an die Verkehrsunternehmen leisten.
Der Forderung aus Erlangen, für die
Kliniklinie und die spätere Citylinie, einen nach unten abweichenden
Einzelfahrtentarif einführen zu können, wird vom VGN nach folgender Regelung
unterstützt. Die Differenz zum reduziertem Einzelfahrtentarif C muss von der
Aufgabenträgerin, Stadt Erlangen, an die ESTW ausgeglichen werden. Die hierfür
notwendige Abrechnung der Ausgleichszahlung erfolgt nach gleicher Praxis wie
beim Tarifausgleich der rabattierten Fahrkarten für ErlangenPass-Inhaber*innen.
Unter dieser Maßgabe ist ein günstiger Einzelfahrpreis VGN-konform und bedarf
keine weiteren Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken oder weiteren
Zustimmung durch die Gremien des VGN.
2. Regularien zur Preisfindung
Die Preisfindung für jede einzelne
Fahrausweisart folgt einem festen Verfahren: Zur Erreichung des verbundweiten
Erhöhungsfaktors sind in einem ersten Schritt die Stückzahlen der Fahrausweise
in den einzelnen Tarifbereichen zu berücksichtigen. Für die Tarifstufe C, die
in Erlangen bzw. der Tarifzone 400 Gültigkeit hat, ergibt sich eine
durchschnittliche Erhöhung von 5,5 % für 2022.
In einem zweiten Schritt müssen dann die
einzelnen Erhöhungsfaktoren innerhalb dieses Tarifs − ebenfalls unter
Berücksichtigung der Stückzahlen − ermittelt werden, woraus sich die
neuen Preise für die einzelnen Fahrausweisarten in diesem Tarif ergeben.
Ergänzend dazu ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Fahrausweispreise
auch einer festen Abhängigkeit untereinander folgen müssen. Durch die Vorgabe,
auf volle 10 Cent-Beträge zu runden, ergibt sich dann der endgültige Preis
für jeden einzelnen Fahrausweis im jeweiligen Tarif.
3. Auswirkungen im Stadtverkehr Erlangen
Der Preis der Einzelfahrkarte für Erwachsene
steigt von 2,40 € auf 2,50 € sowie für Kinder von 1,20 € auf 1,30 €.
Der Preis des TagesTicket Solo erhöht sich um 30 Cent auf 5,10 €. Das
TagesTicket Plus wird um 50 Cent angehoben und kostet künftig 8,30 €.
Das Erlanger 4er Ticket für Erwachsene kostet zukünftig 8,70 € (derzeit: 8,20
€) und das 4er Ticket für Kinder 4,30 € (derzeit: 4,10 €). Der Rabatt
gegenüber vier Einzelfahrten beträgt dann bei Erwachsenen 1,30 € und bei
Kindern 90 Cent.
Die MobiCard ‚7 Tage‘ verteuert sich um
1,00 € auf 18,80 €. Der Preis der MobiCard ‚31 Tage rund um die Uhr‘
steigt um 3,60 € auf 64,30 €. Die MobiCard ‚9 Uhr‘ kostet 2022
dann 52,50 € und damit 3,00 € mehr.
Der Preis der Solo 31 steigt um 3,30 € auf
57,70 €. Die Monatswertmarken Schüler/Azubi werden um 2,30 € auf
43,40 € angehoben. Die Wochenwertmarken Schüler/Azubi kosten 2022
14,50 € und damit 80 Cent mehr als im Vorjahr. Das 365-Euro-Ticket VGN
bleibt aufgrund des Festpreises unverändert.
Das beliebte JahresAbo erhöht sich um 2,30 €
bzw. 5,54 % auf 43,80 € pro Monat. Auch die Erhöhungen für das Abo 3 auf 54,20
€ (+5,65 %), das Abo 6 auf 51,10€ (+5,58 %), das JahresAbo Plus auf 48,20 €
(+5,47 %) und das 9-Uhr-JahresAbo auf 26,90 € (+5,49%) liegen im Bereich der
durchschnittlichen Erhöhung von 5,5 %.
Der Preis des Bergkirchweihtickets beträgt
künftig 18,40 € und steigt damit um 1 €. In der Anlage sind die o.g. Tarife,
aber auch alle anderen verbundweiten Tarife für 2022 dargestellt.
Es ist zu beachten, dass die beigefügten
Preistafeln noch einen Entwurf darstellen. Aufgrund der bereits erfolgten
Vorgespräche kann aber davon ausgegangen werden, dass keine größere
Preisänderung mehr erfolgt. Die Tarifergiebigkeit in der Preisstufe C würde
unter Annahme ähnlich hoher Verkaufszahlen wie in 2019 dann ca. 435.609 €
betragen.
Aufgrund des Beschlusses vom 11. Februar
2021 im Sozial- und Gesundheitsausschuss erhalten ErlangenPass-Inhaber*innen ab
dem 1. Juli 2021 eine Ermäßigung von 50% auf die 4er-Tickets, das Solo31 sowie
die Abovarianten. Da auch hier, analog zur Preisgestaltung im VGN, die Preise
auf 10 Cent gerundet werden, wird bspw. der Preis des 9-Uhr-Abos für
ErlangenPass-Inhaber*innen im Jahr 2022 voraussichtlich 13,40 € betragen. Die
tatsächliche Festlegung dieser Preise erfolgt jedoch erst im Anschluss der
Genehmigung des VGN-Tarifs für 2022.
4. Grundsätzliches
Die Nutzerfinanzierung ist weiterhin eine
wichtige Säule bei der Finanzierung des Verkehrsangebotes, welche durch die
Tarifstabilität 2020 weiter an Tragkraft verloren hat. Der Kostendeckungsgrad
der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH ist in 2019 mittlerweile auf 57%
gesunken und wird auch aufgrund der weiterhin steigenden Ausgaben und
Auswirkungen der Corona-Pandemie weiter sinken. Das Defizit der Erlanger
Stadtwerke Stadtverkehr GmbH wächst damit weiter an. Dies bedeutet auch, dass
der Haushalt der Stadt Erlangen zusätzlich zu den Ausgleichszahlungen zur
Tarifstabilität 2020 (165.225 Euro pro Jahr), dem Innovationspaket (2022: 276.430
Euro) und dem 365-Euro-Ticket für
Schüler*innen und Auszubildende (ca. 200.000 Euro) weiter belastet wird.
Günstige Fahrpreise allein führen nicht zu
einer Steigerung der Attraktivität des ÖPNV, wie bspw. Erkenntnisse aus Bonn
und Bielefeld zeigen. Verbesserungen des Angebotes zusammen mit Maßnahmen zur
Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs sind deutlich effektiver und
damit auch geeigneter, um die eigenen gesteckten Umweltziele zu erreichen. So
arbeitet die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH weiter an der Verbesserung
des Fahrtenangebots sowie der Kundeninformation und dem Einsatz neuer
Busantriebsformen.
Damit der ÖPNV für mehr Menschen eine echte
Alternative darstellt, arbeiten zudem alle Partner im VGN daran, das
Tarifangebot zu überarbeiten. Im Kontext eines 365-Euro-Tickets soll ein
verbundweit geltendes neues Tarifsystem entwickelt werden, welches vor allem
Abo-Kunden und Vielnutzer ansprechen soll. Ein erstes Gutachten hierzu steht
kurz vor der Beauftragung. Auch eine attraktive Alternative für Selten- und
Gelegenheitsnutzer wird derzeit in Form des E-Tarifs entwickelt. Im Jahr 2022
ist hierzu ein verbundweiter Pilot geplant.
5. Weiteres Vorgehen
Die finale Beschlussfassung in der
Gesellschafterversammlung des VGN erfolgt am 24. Juni 2021. Nach
Zustimmung durch den Stadtrat ist vorgesehen, dass die Geschäftsführer der ESTW
Stadtverkehr GmbH dann ein zustimmendes Votum abgeben werden.
Die finale Beschlussfassung im
Grundvertragsausschuss des VGN und die Stimmabgabe des Vertreters des Stadtrats
sind am 15. Juli 2021 vorgesehen.
Es ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat der ESTW am 19. März 2021 den
Vorstand als Vertreter der Erlanger Stadtwerke AG bevollmächtigt, in der
Gesellschafterversammlung der ESTW Stadtverkehr GmbH der Tarifanhebung
zuzustimmen.
Anlagen: VGN Preisblätter 2022