Die Besetzung erfolgt gemäß der beschlossenen Rotation bei
der Benennung der Vertreter für die Stadt Erlangen. In der Sitzung des Erlanger
Stadtrates am 14. Mai 2020 wurde beschlossen, dass im Jahr 2021 die drei
Stimmen der Stadt Erlangen wie folgt besetzt werden:
Für die SPD-Fraktion: Dees, Dr. Philipp
Für die ÖDP-Fraktion: Höppel, Frank
Oberbürgermeister Dr. Florian Janik nimmt den dritten Sitz der Stadt Erlangen in Anspruch.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadt Erlagen nimmt ihr Vertretungsrecht in der Vollversammlung des Bayerischen Städtetages in Anspruch. Die Verteilung der Sitze erfolgt in Rotation, wie in der Sitzung des Erlanger Stadtrates am 14. Mai 2020 einstimmig beschlossen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Erlangen verfügt in der
Vollversammlung des Bayerischen Städtetages über insgesamt drei Stimmen. Die
Vertreter der Stadt Erlangen müssen zur Vorbereitung der Jahrestagung am
14. Juli 2021 in Aschaffenburg spätestens bis zum 13. April 2021 benannt
werden.
Dies macht eine Beschlussfassung in der Sitzung des Erlanger Stadtrates am 17.
März 2021
erforderlich.
Nach der Satzung des Bayerischen
Städtetages hat die Stadt Erlangen mit 112.528 Einwohnern in der
Vollversammlung drei Stimmen (1 Stimme pro angefangene 50.000 Einwohner;
Stichtag: 31.12.2019).
Ein Sitz wird von Oberbürgermeister Dr. Florian Janik in Anspruch genommen. Die beiden jeweils anderen Sitze werden gemäß der beschlossenen Rotation besetzt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der beschlossene Stadtratsbeschluss wird umgesetzt. Die Meldung an den Bayerischen Städtetag erfolgt bis zum 13. April 2021 durch das Bürgermeisteramt der Stadt Erlangen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: