Betreff
Kontaktloses Bezahlen an Parkautomaten
Antrag Nr. 030/2021 der CSU-Stadtratsfraktion
Vorlage
66/042/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Verwaltung wird in einem ersten Schritt zunächst am Großparkplatz einen Automaten mit EC-Bezahlfunktion installieren und in Abstimmung mit dem Parkraumkonzepzt Innenstadt und den gewonnenen Erkenntnissen die Erneuerung weiterer Automaten mit dieser Zusatzfunktion prüfen.
  2. Der Antrag Nr. 030/2021 der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.01.2021 ist hiermit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Mit Antrag Nr. 030/2021 beantragte die CSU-Stadtratsfraktion die Prüfung, ob die städtischen Parkscheinautomaten - im Falle von Instandsetzungen oder Ersetzungen - mit den Möglichkeiten der kontaktlosen Karten- und Handyzahlung nachgerüstet werden können. Der Antrag ergänzt/erweitert den Antrag Nr. 378/2020 „digitales Bezahlsystem für Parkgebühren auf das gesamte Stadtgebiet ausweiten“.
Der Antrag Nr. 378/2020 wurde dem Ausschuss am 09.02.2021 zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf die Ausführungen wird verwiesen.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Der Kostenaufwand für die Nachrüstung der Kartenzahlungsmöglichkeit an bestehenden Parkscheinautomaten liegt bei ca. 3.100,- €. Einige ältere Parkscheinautomaten lassen sich allerdings aus technischen Gründen nicht nachrüsten.
Der Mehraufwand bei der Neubeschaffung liegt bei ca. 1.600,- € je Automat und stellt damit die wirtschaftlich sinnvollste Variante dar, auch wenn die Mehrkosten gegenüber den reinen Münzautomaten mit 40% nicht unerheblich sind. Im Zuge der anstehenden Erneuerungen von Parkscheinautomaten könnten bei festgestelltem Bedarf die Automaten mit der Kartenzahlfunktion ausgestattet werden. Weiterhin besteht bei diesem System auch die Möglichkeit die digitale Bezahlfunktion über z.B. die NFC Funktion des Smartphones zu nutzen. Neben der technischen Umsetzung muss ein Vertrag mit einem Bezahldienstleister abgeschlossen werden, um den Zahlungsverkehr abwickeln zu können. Die Kosten für diese Dienstleistung verringern die Einnahmen aus den Parkerlösen im geringen Umfang.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Aus Bürgerbeschwerden, insbesondere bzgl. der Bezahlung von Monatstickets mit Kleingeld, ist der Wunsch nach einer Kartenzahlungsmöglichkeit bekannt. Derzeit laufen Vorbereitungen, in 2021 einen Parkscheinautomaten mit Kartenzahlung zu beschaffen und am Großparkplatz zu installieren. Nach der Inbetriebnahme werden die Erfahrungen mit der neuen Technik in Bezug auf Betriebstauglichkeit und Nutzerverhalten ausgewertet und in die weiteren Planungen miteinbezogen.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Parkraumkonzept Innenstadt wird der Einsatz für weitere Automaten geprüft. Hierbei werden vorrangig Parkscheinautomaten berücksichtigt die höher frequentiert sind und bei denen ein Austausch ansteht. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden angemeldet.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:
(Mehrkosten)

€ 1.600,-

bei IPNr.: 66IVP_546-K351

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 546 K351

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 030/2021 der CSU-Stadtratsfraktion