Antrag Nr. 030/2021 der CSU-Stadtratsfraktion
- Die Verwaltung wird in einem ersten Schritt
zunächst am Großparkplatz einen Automaten mit EC-Bezahlfunktion
installieren und in Abstimmung mit dem Parkraumkonzepzt Innenstadt und den
gewonnenen Erkenntnissen die Erneuerung weiterer Automaten mit dieser Zusatzfunktion
prüfen.
- Der Antrag Nr. 030/2021 der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.01.2021 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit Antrag Nr. 030/2021
beantragte die CSU-Stadtratsfraktion die Prüfung, ob die städtischen
Parkscheinautomaten - im Falle von Instandsetzungen oder Ersetzungen - mit den Möglichkeiten
der kontaktlosen Karten- und Handyzahlung nachgerüstet werden können. Der
Antrag ergänzt/erweitert den Antrag Nr. 378/2020 „digitales Bezahlsystem für
Parkgebühren auf das gesamte Stadtgebiet ausweiten“.
Der Antrag Nr. 378/2020 wurde dem Ausschuss am 09.02.2021 zur Beschlussfassung
vorgelegt. Auf die Ausführungen wird verwiesen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Kostenaufwand für die
Nachrüstung der Kartenzahlungsmöglichkeit an bestehenden Parkscheinautomaten
liegt bei ca. 3.100,- €. Einige ältere Parkscheinautomaten lassen sich
allerdings aus technischen Gründen nicht nachrüsten.
Der Mehraufwand bei der Neubeschaffung liegt bei ca. 1.600,- € je Automat und
stellt damit die wirtschaftlich sinnvollste Variante dar, auch wenn die
Mehrkosten gegenüber den reinen Münzautomaten mit 40% nicht unerheblich sind.
Im Zuge der anstehenden Erneuerungen von Parkscheinautomaten könnten bei
festgestelltem Bedarf die Automaten mit der Kartenzahlfunktion ausgestattet
werden. Weiterhin besteht bei diesem System auch die Möglichkeit die digitale
Bezahlfunktion über z.B. die NFC Funktion des Smartphones zu nutzen. Neben der
technischen Umsetzung muss ein Vertrag mit einem Bezahldienstleister
abgeschlossen werden, um den Zahlungsverkehr abwickeln zu können. Die Kosten
für diese Dienstleistung verringern die Einnahmen aus den Parkerlösen im
geringen Umfang.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Aus Bürgerbeschwerden,
insbesondere bzgl. der Bezahlung von Monatstickets mit Kleingeld, ist der
Wunsch nach einer Kartenzahlungsmöglichkeit bekannt. Derzeit laufen
Vorbereitungen, in 2021 einen Parkscheinautomaten mit Kartenzahlung zu
beschaffen und am Großparkplatz zu installieren. Nach der Inbetriebnahme werden
die Erfahrungen mit der neuen Technik in Bezug auf Betriebstauglichkeit und
Nutzerverhalten ausgewertet und in die weiteren Planungen miteinbezogen.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Parkraumkonzept Innenstadt wird
der Einsatz für weitere Automaten geprüft. Hierbei werden vorrangig
Parkscheinautomaten berücksichtigt die höher frequentiert sind und bei denen
ein Austausch ansteht. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden angemeldet.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw.
dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 1.600,- |
bei IPNr.: 66IVP_546-K351 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 546 K351
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 030/2021 der
CSU-Stadtratsfraktion