- Die Verwaltung wird beauftragt, ein Umsetzungskonzept zur Ausweitung der Fußgängerzone sowie von Verkehrsberuhigten Bereichen in der Innenstadt in geeigneten Straßenabschnitten in dem räumlichen Umgriff gemäß Anlage 3 auszuarbeiten.
- Als erster Schritt ist die Ausweisung einer Fußgängerzone im Bereich Schiffstraße, Theaterstraße und Glockenstraße zu planen und 2021 versuchen umzusetzen.
- Die Anträge Nr. 021/2021 der CSU- und SPD-Fraktionen vom 19.01.2021, Nr. 399/2020 der FDP-Fraktion vom 05.11.2020 und Nr. 145/2020 der Klimaliste vom 21.07.2020 sind damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der
Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan der Stadt Erlangen 2030 (VEP;
613/062/2020) hat u.a. zum Ziel, den Umweltverbund zu stärken und das
Zu-Fuß-Gehen zu fördern. Zur Stärkung des Fußverkehrs als eigenständige
Mobilitätsform wurden ein Plannetz für den Fußverkehr entwickelt und
verschiedene Qualitätsstandards erarbeitet (vgl. 613/201/2018/1). Die Achse vom Martin-Luther-Platz bis zum Rathaus und
darüber hinaus ist als Fußweg 1. Ordnung klassifiziert.
Die derzeitige
Situation in der Innenstadt weist kein konsistentes System auf. In der
Fußgängerzone sowie den verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen befinden sich
zudem viele Zusatzbeschilderungen entweder mit einer temporären Freigabe oder
einer vollständigen Freigabe für den Rad- oder Kfz-Verkehr, die gerade an den
Kfz-Durchfahrten der Fußgängerzone teilweise innerhalb weniger Meter wechseln
und von Kfz regelmäßig und in großer Anzahl ignoriert werden sowie zu einem
generellen Unverständnis bei den Verkehrsteilnehmern führen.
Eine attraktive
Erschließung der Innenstadt für Zu-Fuß-Gehende beruht auf einer erhöhten
Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit, hoher Verkehrssicherheit und einem
schlüssigen Gesamtkonzept. Dies wirkt sich wiederum positiv auf den dort
ansässigen Einzelhandel und die Gastronomie aus. Im Sinne des Klima-Aufbruches
der Stadt Erlangen (31/040/2020), wird mit der Förderung des Fußverkehrs die
Mobilitätswende unterstützt und die Aufenthaltsqualität, die Verkehrssicherheit
sowie die stadtgestalterische Wirkung im sensiblen Innenstadtbereich als
Einzelhandelsstandort gestärkt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Im Zuge der Ausweisung
weiterer Fußgängerbereiche in der Innenstadt wird ein ergänzendes Konzept zur
Führung des Kfz-Verkehrs benötigt, da dieser dann die jeweiligen Bereiche nicht
mehr befahren kann. Im Bereich des Untersuchungsraums (räumlicher Umgriff,
siehe Anlage 3) findet sich eine Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen und
verschieden gestalteten verkehrsberuhigten Bereichen, sodass diese häufig aus
dem Bewusstsein geraten. Das heißt, die Zu-Fuß-Gehenden halten sich häufig in
den Seitenbereichen auf, anstatt die gesamte zur Verfügung stehende
Fahrbahnbreite sowohl zum Gehen als auch zum Aufenthalt zu nutzen. Dies
widerspricht der Idee eines verkehrsberuhigten Bereiches im Grundsatz.
Die Umgestaltung
zur Fußgängerzone oder zu verkehrsberuhigten Bereichen kann dabei nicht separat
betrachtet werden, sondern muss im Kontext der umliegenden Strukturen und
Belange anderer Verkehrsteilnehmenden sowie mit Berücksichtigung des
städtebaulichen Umfelds erfolgen. Eine Ausweitung der Fußgängerzone ist in
erster Linie mit einer Attraktivitätssteigerung und erhöhter Verkehrssicherheit
für den Fußverkehr verbunden. Weitere Ziele sind die Verbesserung der
Bewegungsfreiheit für Zu-Fuß-Gehende und der Abbau von Barrieren.
Im Hinblick auf die
vorangehend geschilderten Zusammenhänge wird das grundsätzliche Ziel einer
Beruhigung des innerstädtischen Verkehrs und einer Harmonisierung der zuvor
geltenden heterogenen Verkehrsregelungen mit gleichzeitiger Förderung des
Einzelhandelsstandortes verfolgt. Durch eine Vereinheitlichung und Anpassung an
die städtebaulichen und straßenräumlichen Gegebenheiten sollten die
verkehrlichen Regelungen für die Verkehrsteilnehmenden einfacher und
nachvollziehbarer werden und so zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Bereich
Schiffstraße, Glockenstraße, Theaterstraße und Kirchenstraße stellt einen der
attraktivsten Straßenräume in Erlangen dar. Nachdem der Straßenraum
niveaugleich gestaltet ist, sind hier keine Umbauten für die Ausweisung als
Fußgängerzone notwendig. Diese kann, nach entsprechender
Öffentlichkeitsbeteiligung kurzfristig erfolgen. Entsprechend werden die
Führungen und Regelungen des Liefer-, Rad- sowie ruhenden Verkehrs angepasst. Hinweis: Aktuell wird im Kontext mit
der Corona-Pandemie geprüft, ob in diesem Bereich kurzfristig eine
Pop-up-Fußgängerzone ausgewiesen werden kann. Vorrangiges Ziel hierbei ist es,
den Kfz-Verkehr zu unterbinden und die bisher vorhandenen Stellplätze für die
Außengastronomie zur Verfügung zu stellen.
Für den gesamten
räumlichen Umgriff der Innenstadt prüft die Verwaltung, welche Straßen als
verkehrsberuhigte Bereiche oder Fahrradstraßen ausgewiesen werden können und in
welchen Bereichen die Fußgängerzone ausgeweitet werden kann (vgl.
613/035/2020). In diesem Zuge werden verschiedene Teilaspekte wie
Flächenentsiegelung, Beschattung, die Integration von Wasserflächen, Spiel- und
Bewegungsflächen sowie ein Angebot für die Außengastronomie und eine qualitativ
hochwertige und ansprechende Stadtgestaltung berücksichtigt.
Bei der Ausweisung
von verkehrsberuhigten Bereichen gilt grundsätzlich die Prämisse einer
niveaugleichen Gestaltung, d. h. keine separaten baulichen Gehwege. Aus diesen
Gründen ist bei Straßen in der Innenstadt, die zu verkehrsberuhigten Bereichen
oder Fußgängerzonen umgestaltet werden – die Schuh- und Fahrstraße nördlich der
Henkestraße bieten sich beispielsweise hierfür gut an – ein entsprechender
Planungs- und Abstimmungsbedarf sowie anschließend die bauliche Umsetzung
notwendig.
Das wesentliche und
langfristige Ziel ist eine grundsätzliche städtebauliche und verkehrliche
Aufwertung in der Innenstadt. Eine Ausweitung der Fußgängerzone bis zum
Martin-Luther-Platz erfordert ein angepasstes Verkehrsführungskonzept.
Nachfolgende
Straßen werden auf die jeweiligen Potenziale zur Ausweisung als Fußgängerzone
oder verkehrsberuhigter Bereiche analysiert, die Goethestraße und Heuwaagstraße
werden separat behandelt (vgl. 613/071/2021). Es wurde eine erste unverbindliche
Kategorisierung vorgenommen:
Mögliche Fußgängerzone |
Möglicher Verkehrsberuhigter Bereich |
Mögliche Fußgängerzone oder
verkehrsberuhigter Bereich |
Mögliche Fahrradstraße |
-
Apfelstraße -
Halbmondstraße -
Apothekergasse -
Kamerastraße -
Glockenstraße -
Engelstraße -
Schiffstraße -
Einhornstraße |
-
Westliche
Stadtmauerstraße -
Obere
Karlstraße -
|
-
Dreikönigstraße -
Calvinstraße -
Friedrichstraße -
Bohlenplatz -
Schuhstraße -
Südliche
Stadtmauerstraße -
Innere
Brucker Straße |
-
Universitätsstraße -
Theaterstraße -
Loschgestraße -
Fahrstraße |
Bei allen
Handlungsoptionen steht gemäß den Zielen des Verkehrsentwicklungs- und
Mobilitätsplanes der Fußverkehr als eigenständige, umwelt-, klima- und
menschengerechte Mobilitätsart im Fokus („Der Mensch im Mittelpunkt“).
Nach erfolgtem Beschluss
wird die Verwaltung das Mobilitätskonzept zur Ausweitung der verkehrsberuhigten
Bereiche und der Fußgängerzone weiter konkretisieren sowie ein geeignetes
Format für die hierfür erforderliche Beteiligung verschiedener
Interessengruppen und Meinungsträger ausarbeiten bzw. eine externes Gutachten
in Auftrag geben.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*, Förderung des
Fußverkehrs
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden derzeit nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag Nr.
399/2020
Anlage 2 – Antrag Nr.
021/2021
Anlage 3 – Antrag Nr.
145/2020
Anlage 4 – Räumlicher
Umgriff Innenstadt zur flächenhaften Verkehrsberuhigung