Betreff
Ausweitung der Fußgängerzone sowie von verkehrsberuhigten Bereichen in der Innenstadt; Fraktionsanträge Nr. 021/2021 der CSU- und SPD- Stadtratsfraktionen, Nr. 399/2020 der FDP-Stadtratsfraktion und Nr. 145/2020 der Klimaliste
Vorlage
613/074/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Umsetzungskonzept zur Ausweitung der Fußgängerzone sowie von Verkehrsberuhigten Bereichen in der Innenstadt in geeigneten Straßenabschnitten in dem räumlichen Umgriff gemäß Anlage 3 auszuarbeiten.
  2. Als erster Schritt ist die Ausweisung einer Fußgängerzone im Bereich Schiffstraße, Theaterstraße und Glockenstraße zu planen und 2021 versuchen umzusetzen.
  3. Die Anträge Nr. 021/2021 der CSU- und SPD-Fraktionen vom 19.01.2021, Nr. 399/2020 der FDP-Fraktion vom 05.11.2020 und Nr. 145/2020 der Klimaliste vom 21.07.2020 sind damit abschließend bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan der Stadt Erlangen 2030 (VEP; 613/062/2020) hat u.a. zum Ziel, den Umweltverbund zu stärken und das Zu-Fuß-Gehen zu fördern. Zur Stärkung des Fußverkehrs als eigenständige Mobilitätsform wurden ein Plannetz für den Fußverkehr entwickelt und verschiedene Qualitätsstandards erarbeitet (vgl. 613/201/2018/1). Die Achse vom Martin-Luther-Platz bis zum Rathaus und darüber hinaus ist als Fußweg 1. Ordnung klassifiziert.

 

Die derzeitige Situation in der Innenstadt weist kein konsistentes System auf. In der Fußgängerzone sowie den verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen befinden sich zudem viele Zusatzbeschilderungen entweder mit einer temporären Freigabe oder einer vollständigen Freigabe für den Rad- oder Kfz-Verkehr, die gerade an den Kfz-Durchfahrten der Fußgängerzone teilweise innerhalb weniger Meter wechseln und von Kfz regelmäßig und in großer Anzahl ignoriert werden sowie zu einem generellen Unverständnis bei den Verkehrsteilnehmern führen.

 

Eine attraktive Erschließung der Innenstadt für Zu-Fuß-Gehende beruht auf einer erhöhten Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit, hoher Verkehrssicherheit und einem schlüssigen Gesamtkonzept. Dies wirkt sich wiederum positiv auf den dort ansässigen Einzelhandel und die Gastronomie aus. Im Sinne des Klima-Aufbruches der Stadt Erlangen (31/040/2020), wird mit der Förderung des Fußverkehrs die Mobilitätswende unterstützt und die Aufenthaltsqualität, die Verkehrssicherheit sowie die stadtgestalterische Wirkung im sensiblen Innenstadtbereich als Einzelhandelsstandort gestärkt.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Zuge der Ausweisung weiterer Fußgängerbereiche in der Innenstadt wird ein ergänzendes Konzept zur Führung des Kfz-Verkehrs benötigt, da dieser dann die jeweiligen Bereiche nicht mehr befahren kann. Im Bereich des Untersuchungsraums (räumlicher Umgriff, siehe Anlage 3) findet sich eine Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen und verschieden gestalteten verkehrsberuhigten Bereichen, sodass diese häufig aus dem Bewusstsein geraten. Das heißt, die Zu-Fuß-Gehenden halten sich häufig in den Seitenbereichen auf, anstatt die gesamte zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite sowohl zum Gehen als auch zum Aufenthalt zu nutzen. Dies widerspricht der Idee eines verkehrsberuhigten Bereiches im Grundsatz.

 

Die Umgestaltung zur Fußgängerzone oder zu verkehrsberuhigten Bereichen kann dabei nicht separat betrachtet werden, sondern muss im Kontext der umliegenden Strukturen und Belange anderer Verkehrsteilnehmenden sowie mit Berücksichtigung des städtebaulichen Umfelds erfolgen. Eine Ausweitung der Fußgängerzone ist in erster Linie mit einer Attraktivitätssteigerung und erhöhter Verkehrssicherheit für den Fußverkehr verbunden. Weitere Ziele sind die Verbesserung der Bewegungsfreiheit für Zu-Fuß-Gehende und der Abbau von Barrieren.

 

Im Hinblick auf die vorangehend geschilderten Zusammenhänge wird das grundsätzliche Ziel einer Beruhigung des innerstädtischen Verkehrs und einer Harmonisierung der zuvor geltenden heterogenen Verkehrsregelungen mit gleichzeitiger Förderung des Einzelhandelsstandortes verfolgt. Durch eine Vereinheitlichung und Anpassung an die städtebaulichen und straßenräumlichen Gegebenheiten sollten die verkehrlichen Regelungen für die Verkehrsteilnehmenden einfacher und nachvollziehbarer werden und so zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Bereich Schiffstraße, Glockenstraße, Theaterstraße und Kirchenstraße stellt einen der attraktivsten Straßenräume in Erlangen dar. Nachdem der Straßenraum niveaugleich gestaltet ist, sind hier keine Umbauten für die Ausweisung als Fußgängerzone notwendig. Diese kann, nach entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung kurzfristig erfolgen. Entsprechend werden die Führungen und Regelungen des Liefer-, Rad- sowie ruhenden Verkehrs angepasst. Hinweis: Aktuell wird im Kontext mit der Corona-Pandemie geprüft, ob in diesem Bereich kurzfristig eine Pop-up-Fußgängerzone ausgewiesen werden kann. Vorrangiges Ziel hierbei ist es, den Kfz-Verkehr zu unterbinden und die bisher vorhandenen Stellplätze für die Außengastronomie zur Verfügung zu stellen.

 

Für den gesamten räumlichen Umgriff der Innenstadt prüft die Verwaltung, welche Straßen als verkehrsberuhigte Bereiche oder Fahrradstraßen ausgewiesen werden können und in welchen Bereichen die Fußgängerzone ausgeweitet werden kann (vgl. 613/035/2020). In diesem Zuge werden verschiedene Teilaspekte wie Flächenentsiegelung, Beschattung, die Integration von Wasserflächen, Spiel- und Bewegungsflächen sowie ein Angebot für die Außengastronomie und eine qualitativ hochwertige und ansprechende Stadtgestaltung berücksichtigt.

 

Bei der Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen gilt grundsätzlich die Prämisse einer niveaugleichen Gestaltung, d. h. keine separaten baulichen Gehwege. Aus diesen Gründen ist bei Straßen in der Innenstadt, die zu verkehrsberuhigten Bereichen oder Fußgängerzonen umgestaltet werden – die Schuh- und Fahrstraße nördlich der Henkestraße bieten sich beispielsweise hierfür gut an – ein entsprechender Planungs- und Abstimmungsbedarf sowie anschließend die bauliche Umsetzung notwendig.

 

Das wesentliche und langfristige Ziel ist eine grundsätzliche städtebauliche und verkehrliche Aufwertung in der Innenstadt. Eine Ausweitung der Fußgängerzone bis zum Martin-Luther-Platz erfordert ein angepasstes Verkehrsführungskonzept.

 

Nachfolgende Straßen werden auf die jeweiligen Potenziale zur Ausweisung als Fußgängerzone oder verkehrsberuhigter Bereiche analysiert, die Goethestraße und Heuwaagstraße werden separat behandelt (vgl. 613/071/2021). Es wurde eine erste unverbindliche Kategorisierung vorgenommen:

Mögliche Fußgängerzone

Möglicher Verkehrsberuhigter Bereich

Mögliche Fußgängerzone oder verkehrsberuhigter Bereich

Mögliche Fahrradstraße

-       Apfelstraße

-       Halbmondstraße

-       Apothekergasse

-       Kamerastraße

-       Glockenstraße

-       Engelstraße

-       Schiffstraße

-       Einhornstraße

-       Westliche Stadtmauerstraße

-       Obere Karlstraße

-        

-       Dreikönigstraße

-       Calvinstraße

-       Friedrichstraße

-       Bohlenplatz

-       Schuhstraße

-       Südliche Stadtmauerstraße

-       Innere Brucker Straße

-       Universitätsstraße

-       Theaterstraße

-       Loschgestraße

-       Fahrstraße

 

 

Bei allen Handlungsoptionen steht gemäß den Zielen des Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplanes der Fußverkehr als eigenständige, umwelt-, klima- und menschengerechte Mobilitätsart im Fokus („Der Mensch im Mittelpunkt“).

 

Nach erfolgtem Beschluss wird die Verwaltung das Mobilitätskonzept zur Ausweitung der verkehrsberuhigten Bereiche und der Fußgängerzone weiter konkretisieren sowie ein geeignetes Format für die hierfür erforderliche Beteiligung verschiedener Interessengruppen und Meinungsträger ausarbeiten bzw. eine externes Gutachten in Auftrag geben.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*, Förderung des Fußverkehrs

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden derzeit nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – Antrag Nr. 399/2020

Anlage 2 – Antrag Nr. 021/2021

Anlage 3 – Antrag Nr. 145/2020

Anlage 4 – Räumlicher Umgriff Innenstadt zur flächenhaften Verkehrsberuhigung