Betreff
Antrag 024/2021 des Stadtteilbeirates Ost: Fahrplanänderung Buslinie 293
Vorlage
613/072/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Sachbericht der Verwaltung und der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Linienführung der Buslinie 293 und 293T wird beibehalten.
  3. Der Antrag 024/2021 des Stadtteilbeirates Ost ist abschließend bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag 024/2021 beantragt der Stadtteilbeirat Ost die Rücknahme der Änderung der Linienführung der Buslinie 293 und die Erläuterung der Gefahrensituation sowie die frühzeitige Beteiligung des Stadtteilbeirates bei zukünftigen Änderungen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Änderung der Linienführung der Buslinie 293 ist auf die steigende Anzahl an Unfällen und Gefahrensituationen im Bereich Doris-Ruppenstein-Str. / Luise-Kiesselbach-Str. und der daraus resultierenden Gefährdungsanzeige des Betriebsrates der Erlanger Stadtwerke (ESTW) zurückzuführen. Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs musste die Linienführung in kurzer Zeit geändert werden, weshalb eine vorzeitige Beteiligung nicht möglich war. In der Mitteilung zur Kenntnis 613/037/2020 hat die Verwaltung am 20.10.2020 über die notwendige Änderung informiert.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bezugnehmend auf die konkrete Benennung der Gefahrenlage weist die Verwaltung auf die Stellungnahme der ESTW in Anlage 2 hin. Diese beleuchtet außerdem, dass in diesem Zusammenhang eine Zurücknahme der Änderungen unter den aktuellen Gegebenheiten nicht erfolgen kann.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Antrag 024/2021 des Stadtteilbeirates Ost

Anlage 2: Stellungnahme der ESTW Stadtverkehr GmbH