Betreff
Wirksame Energiesparmassnahme am ASG, Anfrage Klimaliste vom 10.02.2021
Vorlage
24/013/2021
Aktenzeichen
VI/24
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zur Anfrage des StR. Herr Prof. Hundhausen im BWA am 09.02.2021 zum Einbau von eigenständig bedienbaren Thermostatventilen an den Heizkörpern des ASG nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Im Zuge der Generalsanierung am ASG wurde das Heizungsnetz einschließlich Heizkörper erneuert. Dabei wurde eine Aufteilung der Heizkreise in Bezug auf unterschiedliche Nutzungszeiten (z.B. Klassenzimmer, Verwaltung, Turnhallen etc.) aber auch unter der Berücksichtigung von Investitionskosten und baulichen Gegebenheiten (unzureichende Installationshöhen) geplant. Im Ergebnis sind auch Klassenzimmer im Heizkreis der Verwaltung angeschlossen, was bei der derzeitigen Pandemie-Belegung dazu führt, dass neben den Verwaltungsflächen auch evtl. nur partiell genutzte Klassenräume beheizt werden.

 

An den Heizkörpern am ASG sind Thermostatventile als sogenannte Behördenmodelle eingebaut. Diese speziellen Thermostatventile werden verwaltungsseitig als Standard gefordert, damit von nicht autorisierten Personen (z. B. Schüler) keine Änderung der Raumtemperatur vorgenommen werden kann und eine zentrale Steuerung der Heizzeiten leichter möglich ist.

Ziel ist dabei, dass Räume (Klassenzimmer) nicht auf einer zu hohen Raumtemperatur betrieben werden. Auf der anderen Seite bestünde bei einem normalen Thermostatventil aber auch die Gefahr, dass aus Unwissenheit (oder bewusst) die Raumtemperatur z.B. kurz vor Unterrichtsende heruntergestellt wird. Infolge dessen kühlt außerhalb der Betriebszeit (nachts oder am Wochenende) der Unterrichtsraum stark aus, so dass bei erneuten Unterrichtsbeginn keine ausreichende Raumtemperatur vorhanden wäre. Aus diesen Gründen sollten weiterhin Behördenmodellen im öffentlichen Bereich verbaut werden.

 

Um auf die derzeitige außergewöhnliche Situation zu reagieren, besteht jedoch bereits heute über die Bedienung der Behördenmodelle mittels Spezialschlüssel die Möglichkeit die voreingestellte Temperatur im Raum eigens zu regulieren. Dabei ist es entscheidend, dass die eingreifende Person Kenntnis über die jeweilige Nutzung (z. B. Belegungsplan etc.) einzelner Räume hat, um o.g. Auskühlen oder Überheizen zu vermeiden.

 

So ist auch ein pandemiebedingter Schul-/Gebäudebetrieb unter der Berücksichtigung gezielter Energieeinsparungen ohne eine Umrüstung der Thermostatventile möglich. Die Abstimmung zwischen der Verwaltung und dem ASG laufen hierzu bereits. Parallel ist der Einbau von Zonenventilen in Prüfung, um den Heizkreis insgesamt aufzuteilen, aber ohne die Möglichkeit der zentralen Steuerung komplett zu verlieren.

 


Anlagen:             -