Den Ausführungen in der
Begründung wird zugestimmt. Die genannten Bauwerke sollen, wie in der
Begründung beschrieben, erneuert bzw. überarbeitet werden. Folgende Pläne
werden ausgehängt und beschlossen:
Entwurfsplan 01 Lageplan Ost
Entwurfsplan 02 SP 4 – Lageplan
Entwurfsplan 03 SP 4 – Längsschnitte
Entwurfsplan 04 SP 5 – Lageplan
Entwurfsplan 05 SP 5 – Längsschnitte
Entwurfsplan 06 SP 7 – Lageplan
Entwurfsplan 07 SP 7 – Längsschnitte
Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme im Jahr 2021 baulich umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch die vorgeschlagenen Umbauarbeiten am Bergkirchweihgelände wird die Verkehrssicherheit der baulichen Anlagen wiederhergestellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Gemäß der Ergänzung der Festsetzung für Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen und Auflagen für die Erlanger Bergkirchweih 2015 vom 29.04.2015 müssen u. a. die baulichen Anlagen und die dem Verkehr dienenden Flächen verkehrssicher sein (Art. 14 BayBO).
Dies bedeutet, dass bei Absturzhöhen über 0,50 m geeignet ausgebildete Umwehrungen (Geländer) anzubringen sind (Art. 36 BayBO). Diese müssen so ausgebildet sein, dass Kleinkinder das Überklettern nicht erleichtert wird und eine Mindesthöhe von 1,10 m besitzen. Dabei ist aufgrund der während der Bergkirchweih auftretenden großen Menschenansammlungen für die Bemessung der Geländer eine Horizontallast von 2,0 kN/M anzusetzen.
Zusätzlich müssen die Tische und Bänke mit einem
Mindestabstand zu den Geländern von
1,0 m aufgestellt werden.
In dem nunmehr vorgesehenen Abschnitt 2021 werden an verschiedenen Standorten, welche auf dem gesamten Bergkirchweihgelände verteilt sind, Umbaumaßnahmen erfolgen. Gegenstand dieses Entwurfsplanungsbeschlusses sind der Sanierungspunkt 4, Sanierungspunkt 5 (5.1 und 5.2) und der Sanierungspunkt 7. Der genaue Umgriff der Maßnahme ist in den Plänen dargestellt.
Die Geländer sollen gemäß den in dem Bescheid zur Festsetzung der Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen angegebenen Vorgaben erneuert werden. Da an den vorhandenen Stützwänden aus statischen Gründen die erforderlichen Füllstabgeländer nicht angebracht werden können, müssen vor diesen Stützwänden zusätzliche Fundamente hergestellt werden.
Im Wesentlichen werden folgende Bereiche umgestaltet:
Sanierungspunkt 4:
Das vorhandene Brüstungsgeländer wird abgebrochen und durch ein neues Füllstabgeländer auf der bestehenden Stahlbetonwand ersetzt.
Sanierungspunkt 5:
Das vorhandene Brüstungsgeländer in den Sanierungspunkten 5.1 und 5.2 wird abgebrochen und durch ein neues Füllstabgeländer auf einer neu zu errichtenden Winkelstützmauer hinter der bestehenden Stahlbetonwand errichtet.
Sanierungspunkt 7:
Die vorhandene Sandsteinmauer (h bis 0,73 m) wird abgebrochen und durch Geländestufen mittels zwei Sandsteinmauern (h < 0,50 m) ersetzt. Hierdurch kann auf eine erforderliche Absturzsicherung mittels Geländer verzichtet werden.
Allgemein:
Die Gestaltung der geplanten Geländer wurde mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt und entspricht der Ausgestaltung der bisherigen Abschnitte.
Die max. 50 cm hohen Geländeversprünge werden mittels Sandsteinquader analog vorangegangener Maßnahmen hergestellt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Maßnahme soll s im Frühjahr 2021 öffentlich ausgeschrieben werden. Die bauliche Umsetzung wird gewerkeweise durchgeführt und im Herbst 2021 abgeschlossen sein. Dabei werden und müssen die Abbruch- und Rohbauarbeiten bereits im unmittelbaren Anschluss an die Bergkirchweih 2021 erfolgen. Die Naturstein-, Schlosser- und Metallbauarbeiten werden anschließend vor der Bergkirchweih 2021/2022 durchgeführt.
Die Gesamtkosten einschließlich Planungskosten belaufen sich gemäß der aktuellen Kosten-schätzung auf ca. 460.000,- €.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
In der Regel
haben Baustellen immer eine negative Auswirkung auf das Klima. Bei der Planung
der Maßnahme wurde insbesondere bei Sanierungspunkt 7 eine Lösung gesucht, die
den Schutz der bestehenden Bäume höchste Priorität beigewogen wurde. Durch die
Gestaltung der Mauer im Bereich des Baumes B4 konnte eine Fällung vermieden
werden. Weitere Baumstandorte sind durch die Maßnahme nicht betroffen.
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
460.000,- € |
bei IPNr.: 573.500 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 573.500
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Entwurfsplan
01 Lageplan Ost