Betreff
Sicherheitskonzept Bergkirchweihgelände – Priorität 5
Vorlage
66/041/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt. Die genannten Bauwerke sollen, wie in der Begründung beschrieben, erneuert bzw. überarbeitet werden. Folgende Pläne werden ausgehängt und beschlossen:

            Entwurfsplan 01 Lageplan Ost

            Entwurfsplan 02 SP 4 – Lageplan

            Entwurfsplan 03 SP 4 – Längsschnitte

Entwurfsplan 04 SP 5 – Lageplan

Entwurfsplan 05 SP 5 – Längsschnitte

Entwurfsplan 06 SP 7 – Lageplan

Entwurfsplan 07 SP 7 – Längsschnitte

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme im Jahr 2021 baulich umzusetzen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die vorgeschlagenen Umbauarbeiten am Bergkirchweihgelände wird die Verkehrssicherheit der baulichen Anlagen wiederhergestellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gemäß der Ergänzung der Festsetzung für Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen und Auflagen für die Erlanger Bergkirchweih 2015 vom 29.04.2015 müssen u. a. die baulichen Anlagen und die dem Verkehr dienenden Flächen verkehrssicher sein (Art. 14 BayBO).

Dies bedeutet, dass bei Absturzhöhen über 0,50 m geeignet ausgebildete Umwehrungen (Geländer) anzubringen sind (Art. 36 BayBO). Diese müssen so ausgebildet sein, dass Kleinkinder das Überklettern nicht erleichtert wird und eine Mindesthöhe von 1,10 m besitzen. Dabei ist aufgrund der während der Bergkirchweih auftretenden großen Menschenansammlungen für die Bemessung der Geländer eine Horizontallast von 2,0 kN/M anzusetzen.

Zusätzlich müssen die Tische und Bänke mit einem Mindestabstand zu den Geländern von
1,0 m aufgestellt werden.

In dem nunmehr vorgesehenen Abschnitt 2021 werden an verschiedenen Standorten, welche auf dem gesamten Bergkirchweihgelände verteilt sind, Umbaumaßnahmen erfolgen. Gegenstand dieses Entwurfsplanungsbeschlusses sind der Sanierungspunkt 4, Sanierungspunkt 5 (5.1 und 5.2) und der Sanierungspunkt 7. Der genaue Umgriff der Maßnahme ist in den Plänen dargestellt.

Die Geländer sollen gemäß den in dem Bescheid zur Festsetzung der Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen angegebenen Vorgaben erneuert werden. Da an den vorhandenen Stützwänden aus statischen Gründen die erforderlichen Füllstabgeländer nicht angebracht werden können, müssen vor diesen Stützwänden zusätzliche Fundamente hergestellt werden.

Im Wesentlichen werden folgende Bereiche umgestaltet:

 

Sanierungspunkt 4:

Das vorhandene Brüstungsgeländer wird abgebrochen und durch ein neues Füllstabgeländer auf der bestehenden Stahlbetonwand ersetzt.

 

Sanierungspunkt 5:

Das vorhandene Brüstungsgeländer in den Sanierungspunkten 5.1 und 5.2 wird abgebrochen und durch ein neues Füllstabgeländer auf einer neu zu errichtenden Winkelstützmauer hinter der bestehenden Stahlbetonwand errichtet.

 

Sanierungspunkt 7:

Die vorhandene Sandsteinmauer (h bis 0,73 m) wird abgebrochen und durch Geländestufen mittels zwei Sandsteinmauern (h < 0,50 m) ersetzt. Hierdurch kann auf eine erforderliche Absturzsicherung mittels Geländer verzichtet werden.

 

Allgemein:

Die Gestaltung der geplanten Geländer wurde mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt und entspricht der Ausgestaltung der bisherigen Abschnitte.

Die max. 50 cm hohen Geländeversprünge werden mittels Sandsteinquader analog vorangegangener Maßnahmen hergestellt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Maßnahme soll s im Frühjahr 2021 öffentlich ausgeschrieben werden. Die bauliche Umsetzung wird gewerkeweise durchgeführt und im Herbst 2021 abgeschlossen sein. Dabei werden und müssen die Abbruch- und Rohbauarbeiten bereits im unmittelbaren Anschluss an die Bergkirchweih 2021 erfolgen. Die Naturstein-, Schlosser- und Metallbauarbeiten werden anschließend vor der Bergkirchweih 2021/2022 durchgeführt.

Die Gesamtkosten einschließlich Planungskosten belaufen sich gemäß der aktuellen Kosten-schätzung auf ca. 460.000,- €.

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

In der Regel haben Baustellen immer eine negative Auswirkung auf das Klima. Bei der Planung der Maßnahme wurde insbesondere bei Sanierungspunkt 7 eine Lösung gesucht, die den Schutz der bestehenden Bäume höchste Priorität beigewogen wurde. Durch die Gestaltung der Mauer im Bereich des Baumes B4 konnte eine Fällung vermieden werden. Weitere Baumstandorte sind durch die Maßnahme nicht betroffen.

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

460.000,- €

bei IPNr.: 573.500

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 573.500

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        Entwurfsplan 01 Lageplan Ost