Betreff
Beschaffung von Schülerleihgeräten - Förderprogramm "Sonderbudget Leihgeräte"
Vorlage
40/044/2021
Aktenzeichen
IV/40-2
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


1. Förderprogramm Sonderbudget Leihgeräte

 

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Am 10.07.2020 wurde die „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Sonderbudget Leihgeräte (SoLe)“ veröffentlicht. Dieses dem Bundesförderprogramm „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ angegliederte Sonderbudget stellt ein zusätzliches Förderinstrument dar, aus dessen Mitteln mobile digitale Endgeräte für Schüler*innen, denen aufgrund unzureichender eigener technischer Ausstattung der verlässliche Zugang zum Lernen mit digitalen Medien und Werkzeugen nicht möglich ist, beschafft und als Leihgeräte für die Zeit des Lernens zu Hause zur Verfügung gestellt werden können.

 

Bei der Förderung handelt es sich um eine Vollfinanzierung ohne die Erbringung zusätzlicher Eigenmittel durch die kommunalen Schulaufwandsträger. Förderzweck ist die Beschaffung von mobilen Endgeräten, d. h. Notebooks oder Tablets, sowie unmittelbar zum Betrieb erforderliches Zubehör wie Eingabegeräte, Headsets, Schutzhüllen, WLAN-Router etc., sowie Betriebs- und Verwaltungssoftware.
Von der Förderung ausgenommen sind externe Peripheriegeräte wie Drucker, zusätzliche Monitore, Scanner, Videokameras sowie laufende Kosten für Mobilfunkverträge. Ebenso explizit ausgenommen sind - ebenso wie im DigitalPakt Schule -  auch die Kosten für den laufenden Betrieb, für Wartung, Pflege und IT-Support.

 

Auf den Antrag der Stadt Erlangen vom 15.07.2020 wurde mit Bescheid der Regierung von Mittelfranken vom 23.07.2020 ein Zuschuss zur Beschaffung mobiler Endgeräte inklusive Zubehör in Höhe von 807.865 € bewilligt. 

Auf den weiteren Antrag im Rahmen der Erhöhungsrunde vom 21.10.2020 wurde mit Änderungsbescheid der Regierung von Mittelfranken vom 20.11.2020 ein Erhöhungsbetrag in Höhe von 348.022,74 € als weiterer Zuschuss bewilligt.

 

Auf die Mitteilung zur Kenntnis vom 16.07.2020 (Vorlagennummer 40/008/2020) wird Bezug genommen.

 

2. Sachstand Umsetzung

 

Im Rahmen der Umsetzung der ersten Förderrunde wurde im Juni 2020 der Bedarf an Leihgeräten für technisch für das Lernen zu Hause unzureichend ausgestattete Schüler*innen an den Schulen abgefragt. Die Rückmeldungen ergaben damals einen geschätzten Bedarf von insgesamt über 1.200 Geräten.

Eine weitere Abfrage im Rahmen der zweiten Antragsrunde im November 2020 ergab nach ersten Erfahrungen aus bereits praktiziertem Distanzunterricht einen zusätzlichen Bedarf.

 

Die Geräteauswahl, Festlegungen zum Verleih und zur Verwaltung der Geräte fand in Abstimmung mit dem staatlichen Schulamt, Vertretern aller Schularten, des Medienpädagogischen Beraters für digitale Bildung für Gymnasien und KommunalBIT statt.

Seitens des Staatlichen Schulamts wurde ferner in Zusammenarbeit mit den medienpädagogischen und informationstechnischen Beratern für digitale Bildung umfassende Unterstützung, insbesondere hinsichtlich geeigneter Fortbildungsmaßnahmen versichert.

 

Im ersten Ausschreibungsverfahren im August 2020 konnten 852 Windowstablets und 613 iPads beschafft und damit der damals angemeldete Bedarf gedeckt werden. Die Auslieferung der Windowstablets erfolgte Anfang Dezember 2020. Die Geräte konnten – neben den an den Schulen über KommunalBIT vorhandenen Geräten - mittels vom Schulverwaltungsamt zur Verfügung gestellten Leihvertrag von den Schulen erfolgreich an bedürftige Schüler*innen verliehen werden. Weitere Geräte wurden aus dem am Medienzentrum vorgehaltenen iPad-Pool zur Verfügung gestellt, zudem glichen die Schulen z. T. auch untereinander vorhandenen Bedarf an Leihgeräten kurzfristig aus. 

Die Lieferung der iPads hat sich aufgrund der nachfragebedingt massiven Marktverknappung und damit verbundenen Lieferschwierigkeiten verzögert, soll nun jedoch wie vom beauftragten IT-Fachdienstleister zugesichert, Anfang März 2021 erfolgen. Damit wird der aktuell im Februar 2021 im Nachgang zu einem Pressegespräch abgefragte Bedarf an Leihgeräten von rd. 500 Geräten vollständig abgedeckt.

 

Im Rahmen des aktuell stattfindenden zweiten Ausschreibungsverfahrens werden ergänzend weitere Windowstablets sowie iPads beschafft.

 

Insgesamt wird damit der dem Schulverwaltungsamt von den Schulen gemeldete Leihgerätebedarf für Erlanger Schüler*innen vollständig gedeckt sein. An fast allen Schulen wird eine Leihgerätequote von 10 % der Schüler*innen erreicht. 

 

Für die iPads kann ferner eine Verwaltungssoftware zur Verfügung gestellt werden. Für die Windowsgeräte bietet der Markt bedauerlicherweise kein wirtschaftliches Angebot.

Darüber hinaus werden ergänzend Aufbewahrungskoffer mit Lademöglichkeit für die mobilen Geräte beschafft.

 

Der Bewilligungszeitraum für das Förderprogramm endet am 31.03.2021. Über die Maßnahmendurchführung ist der Regierung im Anschluss zu berichten. Zum Ende des Jahres ist abschließend ein Verwendungsnachweis über die Durchführung der Maßnahme zu erbringen.

 


Anlagen:

KMS vom 12.02.2021

Antwortschreiben vom  23.02.2021