1.Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
2.Die Anfrage des AIB vom 28.01.2021 ist damit abschließend beantwortet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Ausländer- und Integrationsbeirat (AIB) bittet die Stadtverwaltung um Behandlung/Beantwortung der untenstehenden Anfrage im Bildungsausschuss am 11.03.2021.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Amt 40, 43, 51, Ref V, staatliches Schulamt Erlangen und
Erlangen-Höchstadt und Bildungsbüro können die Anfrage wie folgt beantworten:
1. Gibt es seitens der Stadtverwaltung
(Bildungsbüro, Schulverwaltungsamt) eine Abfrage bei allen Erlanger Schulen
(bis Stand 31. Januar 2021),
a) wie viele Schulen aufgrund schlechter
technischer Ausstattung oder schlechter WLAN-Verbindungen nicht vollumfänglich
digitalen Unterricht anbieten können?
Stellungnahme Staatliches Schulamt im Landkreis Erlangen-Höchstadt und in der Stadt Erlangen: Grundsätzlich können alle Schulen aufgrund Ihrer technischen Ausstattung digitalen Unterricht anbieten.
Die Bezeichnung „vollumfänglich“ lässt vielfältigen Interpretationsspielraum zu. Aus Sicht des Staatlichen Schulamtes ist es im Rahmen des Distanzunterrichtes nicht notwendig, den zeitlichen Umfang des Präsenzunterrichtes vollumfänglich auf eine zeitlich identische digitale Verbindung zu übertragen. Es reicht eine Verbindung zwischen Schüler*in und Lehrkraft, die in regelmäßigen zeitlichen Abständen der Vermittlung von Unterrichtsinhalten und der Interaktion dient.
Stellungnahme Schulverwaltungsamt: Auf das Rahmenkonzept zum Distanzunterricht in Bayern (KMS vom 1. September 2020) wird Bezug genommen. Die technische Ausstattung der Schulen wird außerdem im Rahmen des Ausstattungskonzepts smartERschool planmäßig fortgeführt und digitale Infrastruktur, wo notwendig entsprechend erweitert.
b) wie viele Kinder keine entsprechenden
Geräte besitzen, um angemessen am Distanz-Unterricht teilnehmen zu können?
Stellungnahme Staatliches Schulamt im Landkreis Erlangen-Höchstadt und in der Stadt Erlangen: Grundsätzlich gibt es keine Grund- oder Mittelschule, an der alle Schüler*innen im Besitz eines angemessenen Gerätes sind. Daher sollten diese Schüler*innen mit Leihgeräten ausgestattet werden.
An fast allen Grund- und Mittelschulen fehlen jedoch derzeit noch angemessene Leih-Endgeräte in unterschiedlicher Anzahl (meist zwischen 16-20 Geräten, teilweise auch mehr Geräte), die an die Schüler*innen ausgeliehen werden können. Dies liegt in erster Linie an den bereits zugesagten, bestellten, aber teilweise noch nicht ausgelieferten Leihgeräten. Einzelne Schulleitungen mussten aber auch Ihren Bedarf nochmals nachjustieren, da sie zu Beginn des Distanzunterrichtes dachten, dass dieser auch mit Smartphones zu bewältigen wäre. Über diesen Bedarf wurde das Schulverwaltungsamt bei einer zweiten Bedarfsabfrage informiert.
An etlichen Schulstandorten wurden auch Geräte des Medienzentrums, der schulischen Fördervereine oder auch gespendete Endgeräte verliehen. Eine Herausforderung für die Schulen ist es, die ausreichende Versorgung mit Endgeräten auch für die Kinder in der Notbetreuung bereit zu halten. Es können also nicht alle vorhandenen Geräte außer Haus verliehen werden.
Stellungnahme Schulverwaltungsamt: Die Ende August 2020 bestellten Leihgeräte wurden teilweise geliefert. Insgesamt wurden 856 Windows Tablets an weiterführende und berufliche Schulen ausgeliefert und mittlerweile an Schüler*innen ohne eigene Geräte ausgegeben. Von dort gibt es daher nur vereinzelt noch Bedarfsmeldungen.
Die Lieferung der bestellten 613 iPads wird Anfang März erwartet. Mit Auslieferung dieser Geräte sollte der gemeldete Bedarf gedeckt werden können.
c) wie viele Kinder keine entsprechende
WLAN-Verbindung besitzen, um angemessen am Distanz-Unterricht teilnehmen zu
können?
Stellungnahme Staatliches Schulamt im Landkreis Erlangen-Höchstadt und in der Stadt Erlangen: Grundsätzlich gibt es an allen Grund- und Mittelschulen (Ausnahme 2 Grundschulstandorte, Dechsendorf und Tennenlohe) Schüler*innen, die zuhause keine WLAN-Verbindung nutzen können. Hier helfen sich die Familien häufig selbst mit mobilen Hotspots. Bei unlösbaren Problemen haben die Schulen entschieden, diese Schüler*innen in die Notbetreuung aufzunehmen und vor Ort in der Schule den Distanzunterricht zu ermöglichen.
d) inwieweit sichergestellt ist, dass Kinder
in der Notbetreuung (1. – 6. Klasse) am online-Unterricht bzw. an
Videokonferenzen mit der Lehrkraft teilnehmen können?
Stellungnahme Staatliches Schulamt im Landkreis Erlangen-Höchstadt und in der Stadt Erlangen: Grundsätzlich können alle Schüler*innen in der Notbetreuung am Distanzunterricht teilnehmen.
e) wie viele Kinder seitens der jeweiligen
Schule als unerreichbar gelten, weil sie sich nicht mehr in ausreichendem Maße
am digitalen Unterricht beteiligen und über Schulsozialpädagog*innen ebenfalls
nicht oder nur unzureichend erreichbar sind?
Stellungnahme Staatliches Schulamt im Landkreis Erlangen-Höchstadt und in der Stadt Erlangen: Es gibt etliche Schüler*innen, die nicht durchgängig erreichbar sind und einzelne Tage, ganz vereinzelt auch 1-2 Wochen nicht erreichbar sind. Die Kontaktaufnahme wird über den Postweg, telefonisch, aber auch teilweise persönlich vor Ort versucht. Dies sind durchaus auch Schüler*innen, die ein Leihgerät besitzen oder denen das Angebot der Notbetreuung unterbreitet wurde. Beides wird aber nicht durchgängig genutzt. Die Anzahl der Schüler*innen, die überhaupt nicht erreichbar sind, ist verschwindend gering und beläuft sich im Grund- und Mittelschulbereich auf ca. 5 Schüler*innen.
Stellungnahme
Stadtjugendamt: Das Stadtjugendamt geht davon aus, dass aktuell bedingt durch
die Folgen von Corona eine Reihe von Kindern und Jugendlichen von der Schule
und den Angeboten der Jugendhilfe nicht mehr erreicht werden können. Quantitative
Daten über Einzelfälle hinaus liegen nicht vor.
2.
Gibt
es seitens der Stadtverwaltung (Bildungsbüro, Schulverwaltungsamt, Sozialamt)
eine Erhebung darüber,
a) wie viele Kinder aufgrund der Bildungs- und
Teilhaberegelungen bisher ein kostenloses Mittagessen erhalten haben (in Kita,
Hort, Schulen)?
Stellungnahme Schulverwaltungsamt: Aufgrund des Distanzunterrichts fand keine Mittagsverpflegung an den Schulen statt.
Stellungnahme Referat V - Soziales: Im Kalenderjahr
2020 wurde die Übernahme von Mittagessenskosten in der Schule oder Kindertageseinrichtung im Rahmen von
„Bildung und Teilhabe“ für insgesamt 1.758 Kinder bewilligt (683 Mittagessen
Kita, 1.075 Mittagessen Schule)
(Anmerkung: Im Rahmen der BuT-Leistungen wird nur zwischen „Mittagessen Kita“
und „Mittagessen Schule“ unterschieden. Das Mittagessen im Hort zählt als
„Mittagessen Schule“, wenn Schule und Hort eine Kooperationsvereinbarung
abgeschlossen haben.)
b) ob seitens der Einrichtungen (Kita, Hort,
Schulen) Aktivitäten existieren, die betroffenen Kinder anderweitig zu
versorgen (z.B. Ausgabe von Lunch-Paketen)?
Stellungnahme Schulverwaltungsamt: An der Eichendorff-Mittelschule werden 12 Lunchpakete an Kinder mit Anspruch auf BUT-Leistungen ausgegeben (die Zahl der Anspruchsberechtigten ist an der Schule sehr viel höher, bei einer Erhebung durch die Schule wurde jedoch kein weiterer Bedarf gemeldet). Diese werden über „Mittagessen Schule“ im Rahmen von BuT abgerechnet.
3.
Gibt
es seitens der Stadtverwaltung (Bildungsbüro, Schulverwaltungsamt) eine
Erhebung darüber, inwieweit Schulen und/oder andere Einrichtungen
Räumlichkeiten zur Verfügung stellen (dürfen), um z.B. Ehrenamtlichen oder
Bildungspat*innen und ihren Patenkindern das Lernen an Orten zu ermöglichen, an
denen eine gute WLAN-Verbindung existiert?
Stellungnahme Schulverwaltungsamt: Generell sind die Schulen berechtigt, für diese Zwecke Räume zu überlassen.
Stellungnahme Staatliches Schulamt im Landkreis Erlangen-Höchstadt und in der Stadt Erlangen: Aufgrund der geltenden Rahmenhygienepläne ist es derzeit jedoch schwierig, die schulischen Räumlichkeiten weiteren Personen zur Verfügung stellen zu können. Die meisten Schulen stoßen auch räumlich an ihre Grenzen, wenn Wechselunterricht in kleinen Gruppen neben der Notbetreuung stattfindet.
4.
Gibt
es seitens der Stadtverwaltung (Bildungsbüro, Schulverwaltungsamt, VHS)
Überlegungen,
a) die entstandenen Defizite im Bereich
Bildung durch besondere Aktivitäten in den Sommerferien (z.B. Einrichtung von
Bildung – und Freizeitcamps) zumindest in Ansätzen auszugleichen?
Stellungnahme
Volkshochschule: Die Schulkooperationen der vhs Erlangen sind im Bereich des
gebundenen und offenen Ganztags, im Erlanger Modell der Optimierten
Lernförderung sowie in der Planung und Durchführung von ausgewählten
Ferienprogrammen aktiv.
Aktivitäten
Sommerferien 2020
In den vergangenen Sommerferien 2020 hatte die vhs neben Ferienprogrammen im Rahmen des gebundenen Ganztags (Mönauschule, Hermann-Hedenus-Grundschule und Friedrich-Rückert-Grundschule) und dem kostenfreien Ferienbildungsprojekt talentCAMPus an drei Erlanger Standorten (Bruck, Büchenbach und Röthelheimpark) auch erste online-Förderprogramme an der Eichendorffschule umgesetzt.
Aktuell werden an den 17 Schulen, an denen die vhs Schulkooperationen tätig sind, zusätzliche unterstützende Angebote der Lernförderung umgesetzt. In Absprache mit den Klassenlehrer*innen erstellen die vhs-Dozenten Förderpläne für die Schüler*innen. Letztere werden in kleine Gruppen aufgeteilt, es werden von den Dozent*innen feste Zeiträume mit den Schülern*innen vereinbart oder Verabredungen für eine individuelle Förderung getroffen. Auch eine Individuelle Deutschförderung wird unter dem Schuljahr durch die vhs Schulkooperationen geleistet. Ziel ist es, die pandemiebedingten Lerndefizite auch während des Schuljahres möglichst gering zu halten.
Planungen
für Sommerferien 2021
Für die kommenden Sommerferien sind wieder Ferienprogramme an der Mönauschule, der Hermann-Hedenus-Grundschule und der Friedrich-Rückert-Grundschule für Schüler*innen im gebundenen Ganztag geplant. Auch wird aktuell das Ferienprojekt talentCAMPus wieder für die Sommerferien geplant. Neben kreativen Bausteinen umfasst dieses Projekt auch formale Bildungseinheiten, etwa zur Verbesserung der Sprachkompetenz.
Für zusätzliche (online-)Förderangebote in den kommenden Sommerferien 2021 ist zum aktuellen Zeitpunkt nur die Eichendorffschule auf die vhs Schulkooperationen zugekommen. Da die personellen Ressourcen der vhs Schulkooperationen begrenzt und bereits während des Schulbetriebs die vhs-Mitarbeiter*innen als auch die Honorarkräfte in einem außerordentlich hohen Maße aktiv sind, ist umsichtig zu prüfen, ob weitere Angebote in der Sommerferienzeit durch die vhs-Schulkooperationen leistbar sind.
Stellungname
Bildungsbüro: Da der Nachhilfe- und Unterstützungsbedarf der Schüler*innen
durch die Corona-Pandemie derzeit erhöht ist, hat das Bildungsbüro zu einem
Austausch (Akteure des Stadtjugendamts, der vhs, des Büros für
Bürgerbeteiligung sowie des Büros für Chancengleichheit und Vielfalt als auch
ehrenamtliche Initiativen, die Unterstützungsangebote bieten) eingeladen, um
die Vernetzung der Akteure zu fördern sowie eine IST-Analyse ehrenamtlicher
bzw. kostenfreier Unterstützungsangebote in Erlangen zu erstellen. Festgestellt
wurde, dass es vielfältige Maßnahmen, wie die klassische Nachhilfe, aber auch
längerfristige Unterstützungsmöglichkeiten gibt. Diese sollen künftig
transparent für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte in Kooperation mit dem
Stadtjugendring auf dessen Homepage veröffentlicht werden.
b) Angebote zu schaffen, die für die
psychische Gesundheit der Kinder hilfreich sein könnten, da Themen wie
Burn-Out, Depressionen, Ängste, Perspektivlosigkeit stark zugenommen haben?
Stellungnahme Schulverwaltungsamt: Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bieten an den Schulen Beratung, Hilfe und Betreuung für Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern stehen außerdem die bewährten Ansprechpartner der Staatlichen Schulberatung zur Verfügung.
Stellungnahme Stadtjugendamt: Die Mitarbeitenden des Stadtjugendamtes stehen weiterhin Kindern, Jugendlichen und Familien für Beratungstermine zur Verfügung. Terminabsprachen finden telefonisch und auch über Soziale Medien statt. In den Gesprächen werden die Bedarfe bei den Beteiligten ermittelt und ggf. weitere Termine für die sozialpädagogische Beratung angeboten. Bei psychiatrischen Bedarfen werden die Betroffenen bei der Kontaktaufnahme mit den Fachstellen unterstützt und begleitet. Notwendige Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung werden weiterhin eingeleitet und im Rahmen der Hilfeplanung fachlich begleitet.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: