Betreff
Veranstaltungsdauer der nächsten Bergkirchweih;
hier: Antrag der FDP-Stadträte Nr. 434/2020
Vorlage
23/011/2021
Aktenzeichen
II/23
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2.    Der Antrag der FDP-Stadträte Nr. 434/2020 vom 16.12.2020 ist damit bearbeitet.

3.    Die nächste Bergkirchweih beginnt verordnungsgemäß am Donnerstag vor Pfingsten und endet am übernächsten Montag.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Beibehaltung des etablierten Bergkirchweih-Zeitraums und der damit einhergehenden Unterstützung der Schaustellerbranche.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Erlanger Bergkirchweih hat ihren festen Platz in der stetigen Abfolge der Volksfeste im Jahresrhythmus. Der gem. § 2 Bergkirchweihverordnung vorgesehene 12-Tagezeitraum vom Donnerstag vor Pfingsten bis zum übernächsten Montag sind prägendes Element der Festtradition und soll beibehalten werden. Eine Abweichung des festgesetzten Bergkirchweihzeitraums stehen tatsächliche und bauplanungsrechtliche Aspekte entgegen.

 

Begründung:

Ab dem Frühjahr sind Schausteller*innen auf „Reise“, d. h. sie ziehen in einem festen Rhythmus von Veranstaltung zu Veranstaltung quer durch Deutschland. Die Erlanger Bergkirchweih ist dabei eine beliebte Veranstaltung, die für viele Schaustellerbetriebe in den Reiseweg eingebettet ist.

 

Würde die Bergkirchweih, um die beantragte Woche verlängert werden, könnten die Schausteller*innen nicht wie geplant an Folgeveranstaltungen teilnehmen.

Dies hätte eine Beeinträchtigung der nach der Bergkirchweih stattfindenden Feste zur Folge.

Vor allem aber würden die Schausteller*innen durch eine antragsgemäße Verlängerung in Entscheidungsnot geraden, da sie möglicherweise langjährige Verpflichtungen (Stammplätze) auf den Anschlussveranstaltungen aufgeben müssten, bspw. auf den nächsten Kirchweihen in Schweinfurt (Beginn Fronleichnam), Nördlingen oder Neustadt a. d. Aisch.

 

Eine Verlängerung der nächsten Bergkirchweih über den Montag nach Pfingsten hinaus hätte folglich nicht den gewünschten Effekt zur Folge. Dies wurde in einem Gespräch mit den Deutschen Schaustellerbund auch so bestätigt. Den Schausteller*innen würde bestenfalls ein früherer Beginn nutzen. Allerdings stünde diesem Ansinnen der angesprochene bauplanungsrechtliche Aspekt entgegen, da sich das Veranstaltungsgelände in einem Allgemeinen Wohngebiet befindet, in dem auf nachbarschaftliche Belange in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen ist.

 

Auch die angeführte Fürther Michaelis Kirchweih kann nicht als Beispiel dienen. Sie liegt am Ende des sommerlichen Veranstaltungszeitraums im Späthherbst vor den Weihnachtsmärkten, was eine Verlängerung der Michaelis Kirchweih begünstigt.

 

Fazit: So Charmant die Idee einer Verlängerung auf den ersten Blick klingt, sollte am Ende der Abwägung aus Sicht der Verwaltung der „bekannte + bewährte“ Terminplan beibehalten werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die Stadt Erlangen hat bereits im vergangen Jahr die Schausteller*innen vielseitig unterstützt. So wurden ab dem 17.06.2020 bis zum Ende des Jahres bis zu sechs Plätze in der Innenstadt für Imbisse, Süßwaren und Kinderkarussells zur Verfügung gestellt. Von den Schausteller*innen, die die Flächen in Anspruch genommen haben, wurden keine Standgebühren erhoben.

 

      Ferner wurde unter erheblichem Aufwand eine Ersatzveranstaltung für die ausgefallene Erlanger Waldweihnacht am Schloßplatz auf die Beine gestellt.

      Der „Erlanger Weihnachtszauber am Schloss“ ermöglichte es 20 Händler*innen in der Zeit vom 04.12 – 15.12.2020 mitunter die ersten Einnahmen des Jahres zu generieren.

 

      Zu ihren Gunsten verzichtete die Stadt zudem auf die Erhebung von Benutzungsgebühren, die nach der Marktgebührensatzung grundsätzlich vorgesehen gewesen wären.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        FDP Antrag Nr. 434/2020